TV-Gerät-Ersatzbeschaffung als situationsbedingte Leistung
Zwischendurch gibt es immer wieder kleine Überraschungen. Wider Erwarten gewährt die Fb Ingenbohl Fr. 300.- für die Anschaffung eines neuen TV-Geräts (als Ersatz für ein 30jähriges TV-Röhrenmonitorgerät). Mit der anschliessenden Bezahlung wird es jedoch hapern – anfangs August 2014 ist immer noch kein Geld gekommen!
Interessant im FB Nr. 113 der Gemeinde Ingenbohl vom 27.5.14 ist der Hinweis, dass Sozialhilfeempfänger im Gegensatz zu EL-Bezügern die von der Billag erhobenen Fernseh- und Radiogebühren zu bezahlen haben. (Ob die Billag sie in der Praxis auch tatsächlich einfordern kann, ist eine andere Frage…).
FB Nr. 113 vom 27.5.14 / 3.6.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 9 MB.

