Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, hat sich für Bedürftige extra neue bürokratische Schikanen ausgedacht.
Oder: Die “Total-Kontrolle” in der Ingenbohler Sozialhilfe…
So schreibt Schertenleib: “Zur Geltendmachung des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe haben Sie der Sozialberatung neu monatlich sämtliche detaillierten Bank- und/oder Postkontoauszüge sowie die Leistungsabrechnungen und Gutschriftanzeigen der Krankenkasse einzureichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auszahlung der wirtschaftlichen Sozialhilfe nur erfolgen bzw. rechtzeitig erfolgen kann, wenn die genannten Unterlagen der Sozialberatung bis zum 15. jeden Monats vorliegen.”
Was Schertenleib übersieht: Für diese von ihm ausgedachte Schikane gibt es keine rechtliche Grundlage. Und man kann die Auszahlung wirtschaftlicher Hilfe nicht von der Abwicklung des “Krankenkassengeschäfts” abhängig machen.


Schreiben Schertenleib betr. Krankenkassenprämie (KVG) / Individuelle Prämienverbilligung (IPV) / 30.1.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,9 MB.

