Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kt. Schwyz / Anforderung eines Zwischenbescheids
Was kann eine Sozialbehörde tun, wenn sie keine sachlichen Argumente mehr vorzubringen hat? Sie verhält sich rechtswidrig.
Die Gemeinde Ingenbohl kennt keinen Humor, wenn es um berechtigte Kritik an ihrer aberwitzigen “Sanktions-Fürsorgepolitik” geht. Als Reaktion zu meiner Satire zahlt sie die wirtschaftliche Hilfe nicht (fristgerecht) aus!
Bedenklich, dass solches in einem Kt. Schwyz (angebliche “Urstätte der Demokratie und Freiheit”) überhaupt möglich ist. Aber insofern auch interessant und aufschlussreich, als dass dokumentiert werden kann, wie “Sozialhilfe des Jahres 2014” in der Praxis funktioniert.



