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Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kt. Schwyz / Anforderung eines Zwischenbescheids

Was kann eine Sozialbehörde tun, wenn sie keine sachlichen Argumente mehr vorzubringen hat? Sie verhält sich rechtswidrig.
Die Gemeinde Ingenbohl kennt keinen Humor, wenn es um berechtigte Kritik an ihrer aberwitzigen “Sanktions-Fürsorgepolitik” geht. Als Reaktion zu meiner Satire zahlt sie die wirtschaftliche Hilfe nicht (fristgerecht) aus!
Bedenklich, dass solches in einem Kt. Schwyz (angebliche “Urstätte der Demokratie und Freiheit”) überhaupt möglich ist. Aber insofern auch interessant und aufschlussreich, als dass dokumentiert werden kann, wie “Sozialhilfe des Jahres 2014” in der Praxis funktioniert.

Seite 1: Politischer Racheakt der Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl: Sie verweigert neu eine (rechtzeitige) Auszahlung der Sozialhilfe. So erfährt die Öffentlichkeit zumindest etwas über das Niveau bzw. die Mentalität dieser Behörde.
Seite 2 des Schreibens an Regierungsrat André Rüegsegger, Vorsteher des Sicherheitsdepartements des Kt. Schwyz (Rechts- und Beschwerdedienst).
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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