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Notwendig, weil die Fb Ingenbohl nur die Hälfte der Kosten übernehmen muss

Für den praktizierten “Fürsorgewahnsinn” sind jedoch nicht nur Gemeindebehörden verantwortlich, auch die Justiz “hilft” aktiv mit. So ist aus einem früheren Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts zu entnehmen, dass in der “Bettwaren-Geschichte” die Gemeinde Ingenbohl lediglich hälftig aufzukommen habe und für den Rest Stiftungen und Fonds anzuschreiben seien – ein verwaltungsrechtlicher “Bruhin-Klassiker” im Sozialhilfebereich. (Motto: bei den Ärmsten sparen.)
Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin ging damals in seiner unermesslichen (..) davon aus, dass eine Beschaffung der anderen Hälfte durch das Anschreiben von Stiftungen und Fonds auch tatsächlich möglich ist. Leider aber sieht auch hier die Realität etwas anders aus…

Oben: Das Werbeschreiben Oktober 2013 der Winterhilfe des Kt. Schwyz für Spendengelder.

Darin wird behauptet, es würde Bedürftigen auch finanziell geholfen. Spendenschreiben der Winterhilfe des Kt. Schwyz / Oktober 2013, mit Anmerkungen in Rot, 1,4 MB. Pia Isler, Geschäftsführerin der Winterhilfe des Kt. Schwyz, in ihrem Antwortschreiben vom 7.11.13 auf Seite 2: “Hinweis: Die Winterhilfe Schwyz leistet grundsätzlich keine Barauszahlungen direkt an die Gesuchssteller.” Antwortschreiben von Pia Isler, Geschäftsführerin der Winterhilfe des Kt. Schwyz, auf das Bettwaren-Gesuch vom 4.11.13 / 7.11.13, mit Anmerkungen in Rot, 6,1 MB.

Das ärztliche Attest von PD Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier (später Professor und Leiter der Allergiestation des USZH.)

Trotz viel Aufwand ist ein Erfolg (Gutheissung des Gesuchs) nicht sicher
Jeder normale Mensch geht davon aus, dass er mit einem über 10 Seiten (inkl. Beilagen) umfassenden ausgefüllten und unterzeichneten Gesuch an die Winterhilfe des Kt. Schwyz nach über 5 1/2 Jahren auch endlich Hilfe (Duvet!) erhält. Denn schliesslich wird dies von der Winterhilfe so propagiert: Bedürftige erhalten Hilfe!

Konnten Sie darüber je etwas im “Bote der Urschweiz” lesen?

Auch das Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe macht Werbung für die Winterhilfe resp. empfiehlt diese
Dort heisst es auf Seite 8: „Über die Winterhilfe Kanton Schwyz, Etzelweidstrasse 18, 8834 Schindellegi, kann mit einem Gesuch aus dem Bettenfonds Bett und Bettinhalt beantragt werden.”
Wie in der Sozialhilfe gängig: Es “kann” beantragt werden – der Erfolg jedoch ist total ungewiss.
Gesuch an die Winterhilfe des Kt. Schwyz um eine hälftige Kostenübernahme für neue Bttwaren / 4.11.13, mit Anmerkungen in Rot, 15,5 MB.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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