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Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
z.H. Herrn Verwaltungsgerichtspräsident
Postfach 2266
6431 Schwyz

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 1202/2009 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009) – Präzisierung/Korrektur – Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe (MCS-gerechtes Wohnen, Encasing)

Beschwerdegegner:
Fürsorgebehörde Ingenbohl
Parkstrasse 1
Postfach 535
6440 Brunnen

Vorinstanz:
Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst
Postfach 1200
6431 Schwyz

Brunnen, den 4. Dezember 2009

Sehr geehrter Herr Verwaltungsgerichtspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren Richter
Sehr geehrter Herr Gerichtsschreiber

Nachfolgend noch eine wichtige Präzisierung/Korrektur innert Frist betr meiner heutigen Eingabe.
Wie ich leider erst im Nachhinein gesehen habe, hat der RRB Nr. 1202 vom 10. November 2009 nicht nur eine Dispositivziffer 1, sondern darunter auch noch eine 1 mit Folgenummerierung. Der unter Dispositivziffer 1 unter Punkt 2 aufgeführte Satz „Die Kosten für die von Urs Beeler verwendeten nichtkassenpflichtigen Medikamente (Bepanthen Fettsalbe 100g, Biotin-Biomed forte 90 TB, Omega-3 Fettsäuren und Methylcobolamin) werden (für die gemäss Arztzeugnis ausgewiesene Menge) übernommen” muss natürlich zu 100% bestehen bleiben und darf NICHT aufgehoben werden!
Diese Ungenauigkeit resp. der Fehler ist passiert, weil unter Dispositivziffer 1 wie erwähnt die Unterpunkte 1-6 aufgeführt sind.

Also sehen die korrigierten Anträge wie folgt aus (Korrektur in Grün):

Anträge:

  1. Aufhebung resp. Korrektur/Ergänzung der Ziffer 1 des Beschwerdeentscheids Nr. 1202/2009 des Regierungsrats des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009, Erhalt 4. Dezember 2009) wie nachfolgend unter Ziffer 2 formuliert.
  2. Weitere Bezahlung der monatlich ausgewiesenen Fehlbeträge (speziell Differenz Hotelkosten Alpina) gemäss jeweiliger Bedarfsberechnung durch die Sozialberatung der Gemeinde Ingenbohl, bis fester MCS-gerechter Wohnraum (gemäss Arztzeugnis „schadstofffreie Wohninsel” von Dr. med. Martin H. Jenzer vom 17. Juli 2006) gefunden ist.
    Urs Beeler wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Mietzinsrichtlinien vom Hotel Alpina in ein günstigeres geeignetes, MCS-gerechtes Wohnobjekt umzuziehen. Er hat seine Bemühungen der Sozialberatung Ingenbohl monatlich mittels Zusendung der bearbeiteten Inserate nachzuweisen. Sollte sich die Suche nach neuem Wohnraum schwierig gestalten, kann sich Urs Beeler, bezüglich Unterstützung bei der Wohnungssuche, mit der Sozialberatung Ingenbohl in Verbindung setzen, in erster Linie hat er sich jedoch selbst um eine entsprechende Wohnung zu kümmern.
    Gemäss dem Bericht vom 6.8.09 über den Krankheitszustand von Urs Beeler, verfasst von Herrn Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil, ist folgendes klarzustellen: „Die Auffassung, dass bei Herrn Beeler quasi bloss zweitrangig in einem gewissen Mass auf das Vorhandensein von Duftstoffen und Chemikalien Rücksicht genommen werden müsse, ist klar falsch. Hauptproblem bei MCS und sehr ausgeprägt bei Herrn Beeler sind nämlich gerade und vor allem eine Unverträglichkeit von Duftstoffen und Chemikalien.
    (…) Was ein hochgradig Chemikaliensensibler (MCS-Betroffener) wie Herr Beeler benötigt, ist eine möglichst schadstofffreie Wohninsel, welche sein Immunsystem entlastet. So, wie für einen Gehbehinderten ein Rollstuhl und eine gehbehinderte Wohnung wichtig sind. Expositionsstopp gegenüber den auslösenden Substanzen ist bei MCS das A und O.”
    (…) Die Kosten für die von Urs Beeler verwendeten nichtkassenpflichtigen Medikamente (Bepanthen Fettsalbe 100g, Biotin-Biomed forte 90 TB, Omega-3 Fettsäuren und Methylcobolamin) werden (für die gemäss Arztzeugnis ausgewiesene Menge) übernommen.
  3. Hälftige Kostenübernahme für einen allergendichten Matratzenbezug durch die Fürsorgebehörde Ingenbohl gemäss Bundesgerichts-Urteil 8C_132/2009 (Seite 4) vom 30. Juni 2009 und Zusicherung der Fb Ingenbohl selbst an das Schwyzer Verwaltungsgericht vom 22. September 2008, Verfahren III 2008 160, Seite 3, Buchstabe g.
  4. Der Beitrag sei auf PC 60-4619-5, Beeler Urs, Postfach 7, 6431 Schwyz, direkt zu überweisen.
  5. Sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Fb Ingenbohl.

Für die durchzuführende interne Berichtigung danke ich Ihnen im Voraus sehr herzlich und entschuldige mich für die eingangs genannte Ungenauigkeit/Fehlerhaftigkeit.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

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