Eskalation des Streits mit der Ausgleichskasse Schwyz.
Publizierter Schriftwechsel zwischen AKSZ-Chef Andreas Dummermuth und Urs Beeler


Es geht nicht um Penis-Grössen von AKSZ-Chefbeamten, sondern darum, dass verheiratete IV-Rentner Ergänzungsleistungen (EL) zur Existenzsicherung erhalten und nicht wie heute in der “Hölle der Schwyzer Sozialhilfe” landen.

Man muss einmal klar feststellen, dass die heutzutage betriebene EL-Praxis mit “hypothetischen Einkommen” nichts anderes als ein gigantischer Sozialversicherungsschwindel und -betrug auf dem Buckel von Kranken, Behinderten und Alten darstellt. Damit muss SCHLUSS sein!

Hätte die AKSZ via EL-Abteilung bzw. Othmar Mettler nicht am Laufmeter falsche Einkommen “berechnet” (5 erfolglose EL-Anmeldungen in 4 Jahren!), hätte es gar nicht zu dieser (berechtigten!) jahrelangen Kritik kommen müssen!
Ich verlangte lediglich eine korrekte EL-Auszahlung wie letztmals erfolgt im Oktober und November 2010. Plus die Vergütung der höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung. Nicht mehr und nicht weniger. Sozialversicherungskriminalität muss auch als solche bezeichnet werden! In Anbetracht der Fakten von “Behördenmafia” zu sprechen, ist angemessen.
Das Antwortschreiben vom 5.12.14 von Urs Beeler an AKSZ-Chef Dummermuth





Beispiele von Illustrationen, die AKSZ-Chef Dummermuth zensieren möchte:

Z.B. solcher, die IV-Rentner schikanieren oder ihnen willkürlich Einkommen unterstellen, die sie gar nie erzielt haben bzw. erzielen konnten, um dann aufgrund dieser (künstlich geschaffenen, nachweislich falschen) “Tatsache” keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr auszubezahlen.
Wie abwegig Dummermuths Unterstellung ist, lässt sich übrigens einfach belegen: Selbst den fanatischsten SVP-Anhängern, Sozialabbauern und Behördenhassern könnte es kein politisches Anliegen sein, sämtliche AKSZ-Beamte auszuschaffen. Denn wer sollte anschliessend noch die AHV/IV-Renten, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen etc. (korrekt!) berechnen und ausbezahlen?

Neu können Sie die Ballade von “Bonnie & Clyde” mit obigem Mediaplayer hören.

