…lautet die “Bote der Urschweiz”-Schlagzeile am 5.12.13 zum Thema Sozialhilfe. Grosse Schlagzeile, aber nichts dahinter?
Thema: Wie man in der Sozialhilfe die Prioritäten komplett falsch setzt
Gemäss Regierungsrat des Kt. Schwyz beträgt die tatsächliche “Missbrauchsquote” 0,3%. [Anmerkung: Die behördliche Korruption wird von Marc Faber mit 5% beziffert.] Wem oder was will man hier also den Kampf ansagen?

Fakten
In seinem Beschluss Nr. 903/2012 vom 18. September 2012 hält der Regierungsrat des Kt. Schwyz fest:
“Eine aktuelle Umfrage über festgestellte Sozialhilfemissbräuche im Zusammenhang mit den laufenden Kommunaluntersuchen (RRB Nr. 884/2009) lässt eine Schätzung des Ausmasses im Kanton Schwyz zu. In den Gemeinden sind 23 Missbrauchsfälle innerhalb eines Jahres verzeichnet worden. Dies entspricht einem Anteil von rund einem Prozent bezogen auf die 2065 Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger im Einzugsgebiet. Dabei handelt es sich in 17 Fällen um marginale Übertretungen, welche entsprechend sanktioniert wurden. Lediglich sechs Fälle (0.3%) sind als Vergehen einzustufen, bei denen eine Strafanzeige gerechtfertigt war. Diese Datenerhebung zeigt, dass die Missbrauchsquote im Kanton Schwyz deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt – je nach Definition des Begriffes „Sozialhilfemissbrauch“ liegt die Missbrauchsquote in der Schweiz bei rund zwei bis fünf Prozent.”

Zur politischen Ablenkung mit Kanonen auf Spatzen schiessen
Wegen einer realen Sozialhilfe-Missbrauchsquote von 0,3% ein Sozialhilfegesetz zu verschärfen – da kann man sich wirklich an den Kopf greifen. Aber da wir im Kt. Schwyz z.T. Verhältnisse wie in Schilda haben, ist es nur logisch, dass wegen einem “Sozialhilfemissbrauch” von 0,3% extra ein Gesetz verschärft wird. Das kommt zwar einem Schiessen mit Kanonen auf Spatzen gleich, zeigt aber den herrschenden politischen Geist im Kt. Schwyz.
Die Politik, die hier betrieben wird, ist komplett heuchlerisch und stellt lediglich eine Ablenkung von den wirklichen Problemen in der Sozialhilfe dar.
Mehr als 4x soviele Vermögensmillionäre wie Sozialhilfeempfänger
Der Kt. Schwyz weist viermal soviele Vermögensmillionäre wie Sozialhilfeempfänger auf. Gehen wir lediglich davon aus, dass von den rund 8’000 Vermögensmillionären jeder die bescheidene (ja unrealistische tiefe) Summe von Fr. 100’000.– am Fiskus vorbeischiebt bzw. bereits vorbeigeschoben hat, so kommen wir allein schon bei dieser Milchbüchleinrechnung auf einen Betrag von 800 Millionen Franken. In Tat und Wahrheit dürften es selbstredend (viel) mehr sein.

Die Prioritäten richtig gesetzt?
Dass ein Schwyzer Regierungsrat und Schwyzer Kantonsparlament dann eine Sozialhilfemissbrauchsquote von 0,3% thematisieren sowie dafür extra eine Gesetzesanpassung vornehmen, zeigt deutlich, wie Prioritäten gesetzt werden und welche riesengrosse Heuchelei dahintersteckt. Was soll das mehr sein als ein politisches Ablenkungsmanöver?
Professionelle Finanzjongleure (ihnen kommt in der Regel das System nicht auf die Schliche; auch fürchtet man sich vor einer Konfrontation mit wirklich Vermögenden) können im Gegensatz dazu im Kt. Schwyz mit etwas Cleverness problemlos Millionen am Fiskus vorbeischieben.
Was würde wohl die Reaktion sein, wenn jemand plötzlich auf die Idee käme, Firmen mit Detektiven zu bespitzeln? Wenn man das System der Totalüberwachung, wie man es bei der Sozialhilfe neu offensichtlich als unabdingbar betrachtet, bei der Wirtschaft und vermögenden Privatpersonen anwenden würde? Da wäre plötzlich die Handels- und Gewerbefreiheit in Gefahr, die Privatsphäre von Geschäftsleuten gefährdet usw.
Freier Datenaustausch zwischen Behörden
Mit dem freien Datenaustausch zwischen Behörden schafft der Kt. Schwyz für Bedürftige ähnliche Verhältnisse, für welche man noch in den Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts die DDR kritisierte. Der Bedürftige als “gläserner Bürger” – eine entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Schwyzer Kantonsparlament durchgewunken. [Anmerkung: Menschliches Verhalten. und Handeln ist immer eine Charakterfrage.]

Fazit
Im Endeffekts ist das revidierte Schwyzer Sozialhilfegesetz eine Mogelpackung, welche lediglich dazu dient, von den tatsächlichen Problemen in der Sozialhilfe abzulenken und den Druck auf die ohnehin Schwächsten zu verstärken. (Korrupte) Sozialbehörden sollen in ihren Kompetenzen und Möglichkeiten gestärkt werden.
Der täglich stattfindende behördliche Sozialhilfemissbrauch bleibt tabu.

