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Seit über 2 Jahren werden keine Ergänzungsleistungen (EL) zur Deckung des Lebensbedarfs ausbezahlt, obwohl darauf ein Rechtsanspruch bestünde

Vorgeschichte: Die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) verlangte vor mehr als zwei Jahren (2010) zur EL-Neuberechnung alle notwendigen Unterlagen ein. Ich kam dem pflichtbewusst nach und reichte lückenlos sämtliche Dokumente ein.

An der Schikane-Praxis im EL-bereich mit frei erfundenen hypothetischen Einkommen änderte sich auch den nachfolgenden Jahren nichts.

Was passiert anschliessend, wenn man der AKSZ korrekt sämtliche einverlangten Dokumente eingereicht hat?

  1. Die Ausgleichskasse Schwyz nimmt als Basis nicht die eingereichten Unterlagen (u.a. Veranlagungsverfügung der kantonalen Steuerverwaltung etc.), sondern setzt eigene, der Wirklichkeit widersprechende Zahlen ein (sog. hypothetisches Einkommen).

  2. Einem IV-Bezüger bleibt in einem solchen Fall nichts anderes übrig als “Einsprache” gegen das behördliche Vorgehen zu machen. Die Rechtsabteilung der AKSZ schützt – wie könnte es auch anders sein – den Entscheid ihrer EL-Abteilung.

  3. Jetzt geht der Fall weiter ans Schwyzer Verwaltungsgericht, wo ein mittlerweile zu genüge bekannter (zum Glück Ex-)Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin schaut, ob er nicht noch irgendwie “Gründe pro Behörde” finden könne.
    Wenn ein AKSZ-Beamter ein real gar nicht existierendes Einkommen unterstellt, so ist dies nach Verwaltungspräsident-Bruhin-Logik nicht weiter tragisch. Das Gericht fällt nicht ein (logisches) Urteil zu Gunsten des IV-Bezügers und der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern heisst die Beschwerde lediglich in dem Sinne gut, dass der ganze Fall zur Neubeurteilung an die Ausgleichskasse Schwyz zurückgeht. Obwohl die AKSZ unterliegt, muss sie weder die Gerichtskosten übernehmen noch eine Parteientschädigung zahlen.

  4. Weil solches Treiben einer Ausgleichskasse Schwyz von der Schwyzer Justiz grundsätzlich toleriert wird (Stichwort: “hypothetische Einkommen”), kann das “sozialversicherungsrechtliche EL-Trauerspiel” in der Art munter weiter gehen.
    Wenn auch die tatsächlichen Einkommensverhältnisse längst bekannt sind und von einer korrekt funktionierenden Abteilung der AKSZ die Bedürftigkeit schriftlich ausgewiesen ist: der verantwortliche EL-Beamte XY [Name darf nicht genannt werden] kann sein Schikane-Spiel munter weiter treiben, indem er im Sommer 2012 wiederum der Realität total widersprechende Zahlen einsetzt!
    Auf diese Weise versucht die Ausgleichskasse Schwyz sich schliesslich um die Auszahlung von über Fr. 60’000.– zu drücken. (Details dazu werden später in Buchform publiziert.)
    In der Bundesverfassung formulierte Grundsätze wie Recht auf ein faires Verfahren, Treu und Glauben, Gebot der Verhältnismässigkeit, Bewahrung vor Willkür etc. können Sie aktuell im Schweizer Sozialversicherungsbereich in der PRAXIS – wie dieser Fall belegt – vergessen.
  5. So (siehe Punkt 4) kann ein EL-Abteilungsleiter einer Ausgleichskasse Schwyz mit einem IV-Bezüger beliebig “spielen”. Wie das weiter geht, im Folgenden:
  6. In vorliegendem Fall geht es nicht nur um Schikane (jahrelang keine EL!) gegenüber einem IV-Bezüger, sondern man lernt auch noch etwas über (…) Beamten-Mentalität.

  7. Aus 6 folgt: Aus seiner nachweislich von A-Z fingierten “EL-Neuberechnung” (fingiert = weil sie mit der Realität nichts zu tun hat) kommt EL-Beamte XY [Name darf nicht genannt werden] zu einem (willkürlich erfundenen!) angeblichen EL-Einkommensüberschuss, aufgrund dessen nicht nur (siehe oben) keine Ergänzungsleistungen mehr ausbezahlt werden, sondern – neu! – auch kein Anspruch auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten sowie Transportkosten zum medizinischen Behandlungsort im Rahmen der EL mehr bestehen soll.
  8. Wer jetzt glaubt, in der Chefetage der Ausgleichskasse Schwyz liesse sich jemand mit Rückgrat und Zivilcourage finden, der solches Treiben rigoros unterbindet oder zumindest aus Gerechtigkeitsempfinden die rechtlich schiefe und fragwürdige Praxis mit hypothetischen Einkommen öffentlich kritisiert, wird enttäuscht:
    Auch wenn EL-Beamter XY [Name darf nicht genannt werden] wider besseres Wissen nicht vorhandene Einkommen einsetzt und für endlos lange, unsinnigeVerfahren sorgt, so dürfe man ihn (einen AKSZ-Beamten!) nicht “korrupt” oder gar “Mafiosi” nennen, so die Auffassung des obersten AKSZ-Chefs. Will heissen: AKSZ-Beamte dürfen in der Praxis zwar andere Einkommen als die ausgewiesenen als Basis für die EL-Berechnung einsetzen, aber wegen dieser Handlungsweise nicht als “korrupt” und “mafios” bezeichnet werden. Zumal der Staat selbst im Sozialversicherungsbereich ja ausdrücklich “korruptes Verhalten” im Rahmen hypothetischer Einkommen von Beamten verlangt. Mittels Unterstellen nicht-vorhandener Einkommen wird lügen nicht nur legalisiert, sondern quasi “vorgeschrieben”. Was für ein grossartiger CH-Rechtsstaat! 

  9. Der Bürger stellt sich an diesem Punkt die Frage? Wie ist so etwas in einem Rechtsstaat möglich?
    Offensichtlich, weil einiges in der Sozialversicherungspolitik der Schweiz nicht ganz sauber ist.

  10. (…)
  11. (…)
  12. Zum grossen Glück gibt es im Lande Schwyz weiter einen “Bote der Urschweiz” wie auch eine “Neue Schwyzer Zeitung”, welche solche Skandale bzw. journalistisch “heisse Eisen” grundsätzlich “aus Rücksicht gegenüber Behörden und deren Vertretern” totschweigen und allenfalls erst dann (meistens noch manipulativ) etwas darüber berichten, wenn die nationalen Medien damit bereits begonnen haben…
    Anders sieht es bei der Berichterstattung über Asylbewerber aus, die sich nicht wehren können. Bei diesem Thema strotzt der “Bote” vor journalistischem Selbstbewusstsein.

  13. Wie heisst doch ein bekanntes Sprichwort: “Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.” Dieser Spruch gilt aber offensichtlich nicht für bestimmte AKSZ-Verantwortliche: In ihrem AKSZ-Willkür– und Selbstbestätigungsdrang gehen sie neu sogar soweit, dass sie über eine Sache (Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung), über welche bereits das Schweizer Bundesgericht höchstrichterlich im Jahre 2008 entschieden hat, “neu verfügen” wollen. Dies einmal mehr unter Zuhilfenahme eines von XY willkürlich und frei erfundenen EL-Einkommensüberschusses!

Die AKSZ-(…) lässt auch im Jahre 2013 grüssen!

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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