Oder haben Sie das Gefühl, das System habe “Recht”?
Wer vor potentiell gesundheitsschädlichen Sondermüll-Isolationsmaterialien (KMFs = künstliche Mineralfasern) journalistisch warnt, dem drohen in der Schweiz Busse und Gefängnis. So wurde ich vor über 10 Jahren wegen meiner berechtigten (und bis heute nicht widerlegten!) Kritik an Glaswolle erstinstanzlich zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. In der zweiten Instanz wurde das Urteil auf eine Busse von Fr. 3’000.– reduziert. In Tat und Wahrheit gehörten Richter zu Busse und Gefängnis verurteilt, welche ein dermassen absurdes Urteil fällen!
Gegenstand im zweiten KMF-Prozess waren wiederum die journalistisch berechtigte Kritik an KMF-Sondermüllprodukten sowie die (bis heute nicht widerlegte!) Kritik an einem Pseudo-Oekowaschmittelhersteller, welcher parfümierte allergieauslösende Produkte “speziell für Allergiker” anpries.

Statt parfümierte, allergieauslösende Waschmittel zu kaufen, welche völlig unnötig die Luft, die Gewässer (die dort lebenden Tiere) und vor allem das Immunsystem belasten, empfahl ich den Lesern OMO Sensitive OHNE Parfüm, Farbstoffe und optische Aufheller. Dieses Waschmittel ist hervorragend verträglich und wird seit jeher auch von der MCS-Liga Schweiz empfohlen. Bis heute ist kein einziger Fall von Unverträglichkeit bekannt.
Rechtsprechung kontra gesundem Menschenverstand
Von einer in diesem Punkt geradezu – pardon – haarsträubenden Justiz wurde mir vorgeworfen, ich würde ein gut immunsystemverträgliches Produkt einem allergieauslösenden, parfümierten Oeko-Produkt vorziehen: diese Gegenüberstellung stelle “unlauterer Wettbewerb” dar! Die Folge war – kein Witz (nachlesbar!) – 20 Tage Gefängnis! Dieses Skandal-Urteil löste totales Unverständnis sowie breites Kopfschütteln bei der damaligen Leserschaft aus. Die betreffenden Richter hätten nicht alle Tassen im Schrank und gehörten selber – zum Schutz der Öffentlichkeit – eingesperrt, hiess es. Dass der Schutz von MCS-Betroffenen, Allergikern, Neurodermitikern, Lungenkranken und der Umwelt höher gewichtet sein muss als die ökonomischen Interessen eines Pseudo-Oeko-Waschmittelherstellers leuchet jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand ein.
In was für einem verlotterten Schweizer Pseudo-Rechtsstaat wir heutzutage leben, wird jedem ebenso bewusst, welche die jahrelange juristische Hexenjagd gegen Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner Kritik am tierquälerischen betäubungslosen Schächten mitverfolgt hat. Plötzlich war es eine 9-monatige Gefängnisstrafe, welche Kessler hätte absitzen müssen. Der gewiefte, intelligente Kessler lernte jedoch über die Jahre, wie mit einer fragwürdigen Justiz und Verwaltung umzugehen ist. Zu guter Letzt setzte er sich unauffindbar ins Ausland ab und wartete auf die Verjährung. Für einmal hatte die Schweizer Unrechtsjustiz den Kürzeren gezogen.
Jetzt geht der Kampf mit neuem Thema weiter: Die Justiz versucht zu untersagen, Tierversuche als Massenverbrechen zu bezeichnen und stellt sich auf die Seite von Novartis/Vasella. Geld und Macht gehen vor. Analogien zum oben genannten KMF-Schauprozess, der mir seinerzeit widerfahren ist. Vor Jahrzehnten hätte dieselbe Justiz vermutlich auch noch Asbest-Hersteller vor Kritik geschützt.

Recht scheint in der Praxis mit Gerechtigkeit oft nicht viel zu tun zu haben
Sehr “tolerant” ist die Justiz, wenn es um den Schutz von fehlbaren Beamten geht. Strafrechtlich hatte das freie Erfinden von nicht-vorhandenem Einkommen für einen Beamten der Ausgleichskasse Schwyz sowie seine Komplizin keine Konsequenzen. Auch verwaltungsrechtlich nicht: Die Sache wurde einfach an die Ausgleichskasse Schwyz zurückgewiesen. Der (“teilweise”) unterlegenen Behörde wurden nicht einmal Verfahrenskosten auferlegt. Der Beamte, der wider besseres Wissen (!) willkürlich nicht vorhandene Einkommen erfand und aufgrund dieser EL-Einstellungen verfügte, wurde sogar noch befördert!
Behördliches Sparen auf Kosten der Schwächsten
Die Schweiz zählt [Stand: 2012] über 185’000 Vermögensmillionäre. Rund 99% des gesamten “Kuchens Schweiz” gehören gerademal rund 1% der Gesamtbevölkerung (gesellschaftliche Produktion > private Aneignung). Der Kanton Schwyz zählt mehr als doppelt soviele Millionäre wie Sozialhilfeempfänger. [Anmerkung: heute 4x soviele!] Chefbeamte der Ausgleichskasse Schwyz kassieren Beamtenhonorare im sechsstelligen Bereich. In diesem System der Reichen und Superreichen soll bei denjenigen, die sonst schon wenig bis nichts haben, gespart werden.
Das wahre Gesicht dieses Systems zeigt sich, wenn IV-Bezügern willkürlich Ergänzungsleistungen (EL) gestrichen werden und solch korruptes Verhalten von einer willfährigen Justiz noch (teil)geschützt wird.
Was gegen behördliches Unrecht tun?
Tierschützer Erwin Kessler schrieb als Spruch des Tages am 2.10.04:
“Ich träume davon, dass Schwarzenegger mal als Terminator hier vorbeikommt und bei der Beamten- und Politiker-Mafia aufräumt, mit seinem berühmten Spruch: ‘Hasta la vista baby’ = Tschau Tierquäler, tschau Fleischfresser, tschau Bundesrat, tschau Gericht, tschau Tages-Anzeiger, tschau Staatsfernsehen…” Erwin Kessler, Präsident VgT
Wer so militant schreibt, müsste im Kanton Schwyz, der angeblichen Wiege der Demokratie und Freiheit, aufpassen, wegen “möglichem Gewaltpotential” (“Spezialist” auf diesem Gebiet: der berühmte Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher) nicht Besuch von der Polizei-Sondereinheit “Luchs” zu bekommen. Seit Leibacher herrscht im Kt. Schwyz nämlich eine “behördliche Sicherheitsparanoia”: Beamte hinter Panzerglas, Sicherheitstüren, Sicherheitscodes etc. Warum? Offenbar scheint etwas nicht ganz zu stimmen (WARUM das so ist, wird behördentypisch selbstverständlich nicht hinterfragt!). “Behörden in Angst!”, könnte ein klassischer Lokal-Boulevard-Titel des “Boten der Urschweiz” lauten. Vielleicht müssten Behörden, Beamte etc. im Kt. Schwyz einfach (wieder?) ehrlich, fair, korrekt und anständig arbeiten. Dann würde sich möglicherweise auch das “Problem mit der Angst, dass irgendwann etwas passieren könnte” lösen…
Die Feder kann stärker und wirkungsvoller sein als das Schwert
In der geschilderten Ausgleichskasse-Schwyz-Affäre ergeht demnächst eine Beschwerde nach Strassburg. Mal schauen, was die vom willkürlichen Erfinden von nicht-vorhandenen Einkommen à la Schwyzer Ausgleichskasse, willkürlichen EL-Einstellungsverfügungen, Behördenschikanen gegenüber einem IV-Rentner mit Minimalrente halten.

