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Mafiose Ausgleichskasse Schwyz – willkürliche Einstellung der Auszahlung von Diätkosten im Rahmen der EL

Wider besseres Wissen erfindet die Ausgleichskasse Schwyz nie erzielte Einkommen. Plus: OHNE Verfügung mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung bzw. Rechtsmittel wird die Auszahlung von höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten willkürlich eingestellt. In seiner Beschwerde bezeichnet Urs Beeler die Ausgleichskasse Schwyz als “Saftladen” und deckt die inhaltlichen Widersprüche der Beschwerdegegnerin auf.
Das Ganze ist ein filmreifes Beispiel für behördliches Schildbürgertum: Für die Auszahlung der Ergänzungsleistungen, für welche die Ausgleichskasse Schwyz aufkommen müsste, muss als Ersatz die Fürsorgebehörde Ingenbohl einspringen. (Dies darf in Schwyz – dafür sorgt der “Bote der Urschweiz” – aber niemand offiziell erfahren.)
Die vorliegende Argumentation/Beschwerde kann für all diejenigen Leute interessant sein, denen ebenfalls mit einer fadenscheinigen, willkürlichen Begründung die Ergänzungsleistungen gestrichen wurden.
Resignieren Sie nicht: Kämpfen Sie gegen korrupte Behörden!

Das obige Zitat kann sehr gut auf vorliegenden Rechtsfall angewendet werden.

Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 22. Juni 2011 Einsprache gegen die ablehnenden EL-Verfügungen vom 23.11.10 und 25.11.10, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 22.6.11 / 5.7.11, PDF 56,7 MB)

 

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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