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Aussagekräftig nicht nur für die Steuerverwaltung, sondern auch für den oder die Bedürftigen selbst

Nach Verwaltungsgerichtspräsident lic jur. Werner Bruhin, Schwyz, resp. der Rechtsprechung “seines” Verwaltungsgerichts handeln Fürsorgebehörden des Kt. Schwyz “nach freiem Ermessen”. So warte ich seit mittlerweile mehr als 6 Wochen auf die Zustellung eines Projektkonto-Auszugs (Mail vom 6.3.12 an die Gemeinde Ingenbohl: “Wo bleibt der Auszug meines Projektkontos?”). Dieser ist als Beilage resp. zum korrekten Ausfüllen der Steuererklärung notwendig.

Jahre zuvor hatte die Zustellung noch problemlos geklappt
Solche Projektkontoauszüge geben zahlenmässig über die Ausgaben betr. wirtschaftlicher Hilfe Auskunft. Sie sind insofern “brisant”, weil sie das enthalten, worüber eine Fürsorgebehöde nicht unbedingt gerne Auskunft erteilt.
Projektkonto-Auszüge bringen immer wieder Details an den Tag, welche von den Behörden am liebsten verschwiegen würden. So bekamen z.B. die millionenschweren Freitag-Architekten für ein paar Minuten Warten von der Gemeinde Ingenbohl am 9.12.2010 Fr. 326.85 (Beleg-Nr. 86967) ausbezahlt.
Auf der einen Seite Bezahlung der teuren Freitag-Rechnung für “Nichts” – im Gegenzug wurde mir die wirtschaftliche Hilfe für ein halbes Jahr um 15% gekürzt. So funktioniert “Sozialhilfe” im Kt. Schwyz. Selbstverständlich erfahren Sie über solche behördlichen Machenschaften im “Bote der Urschweiz” nichts.

Warum wird neu von der Gemeinde Ingenbohl bis jetzt partout kein Projektkonto-Auszug zugestellt?
Innerhalb der vergangenen 12 Monate hat der im Fall Beeler extra beauftragte Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler mindestens rund 50 Seiten Papier “für Nichts” produziert. Nehmen wir Fr. 200.- Honorar pro Seite an, so kommen wir jetzt schon auf rund Fr. 10’000.– (zu Lasten des Beelerschen Projektkontos, zu Lasten der Ingenbohler Steuerzahler).
Stellen Sie sich vor, ich würde richtig in die Tasten hauen und die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit Eingaben überfluten. In der Folge würde (davon ist auszugehenHonorar-Anwalt Kessler mit 100, 200 und mehr Seiten anwaltlichen Ausführungen reagieren. Das Ergebnis: Der Honorar-Anwalt käme die Gemeinde Ingenbohl plötzlich teurer als der Bedürftige!

Eine Übertreibung? 
Doch selbst, wenn obiges der Fall wäre: Keine Angst, der “Bote der Urschweiz” würde darüber ganz bestimmt nicht berichten. Keinesfalls würde das lokale Boulevard-Blatt das Risiko eingehen, es mit der Gemeinde Ingenbohl oder gar Anwalt Kessler, dem Seniorpartner der renommierten Schwyzer Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer & Giacomini, zu verspielen. Der “Bote der Urschweiz” weiss ganz genau, was er redaktionell im Talkessel Schwyz bringen darf und was nicht…

Wer meint, oben Geschildertes sei bloss Polemik…
…dem halte ich ein anderes Beispiel entgegen: Die wirtschaftliche Sozialhilfe funktioniert heutzutage dermassen an der Realität vorbei, dass einem Bedürftigen weniger wirtschaftlicher Grundbedarf zusteht als z.B. noch im Jahre 2005! Parallel dazu steigen die “Gesundheits(wesen)kosten” überdurchschnittlich an. Falls die Höhe des wirtschaftlichen Grundbedarfs eingefroren bleibt, werden wir eines Tages die Absurdität erleben, dass die monatlichen Krankenkassenprämien betragsmässig den monatlichen Grundbedarf überholen. Des Rätsels Lösung: das Schweizer Gesundheitswesen verfügt im Gegensatz zu Bedürftigen über Lobbyisten.

Heute schon entsprechen die monatlichen Krankenkassenprämien bereits rund 40% des wirtschaftlichen Grundbedarfs eines Sozialhilfeempfängers
Rechnen wir die oben geschätzten Kesslerschen Honorar-Anwaltskosten auf den Monat um, so entsprechen sie rund Fr. 800.-. Zusammen mit der KVG-Prämie kommen wir auf rund Fr. 1200.–.
Die Kosten für KVG und KWG (seit einiger Zeit KLGP) sind also bereits mehr als 20% (!) höher als der Grundbedarf für einen 1-Personenhaushalt eines Bedürftigen! Jetzt begreifen wir, warum die Gemeinde Ingenbohl nicht daran interessiert ist, Zahlen zu liefern. Man könnte das Gesicht verlieren…

Das Beste zum Schluss
Sowohl das lokale Schwyzer Boulevardblatt “Bote der Urschweiz” wie ihr grosses nationale Vorbild, die Boulevardzeitung “Blick”, hüten sich, ihre Leserschaft über solche Zahlen zu informieren. Wieso eigentlich?

Leserkommentar:
“Wenn RA Alois Kessler 50 Sozialhilfe-Fälle der Gemeinde Ingenbohl anwaltschaftlich betreut und jeder davon verursacht Honorar-Kosten von Fr. 10’000.– (siehe oben) pro Jahr, so bringt das ihm resp. seiner Kanzlei Einnahmen von Fr. 500’000.–!”

 

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