Bezüglich der von Sozialberater Rico Baumann geltend gemachter angeblich “zu viel bezahlter Sozialhilfe” im Betrag von Fr. 161.55 wird eine anfechtbare Verfügung verlangt
Wie unter dem Eintrag 1. Mail 2014 dargelegt, ist die angebliche behördliche Notwendigkeit betr. einer Rückforderung im Betrag von Fr. 161.55 nichts anderes als eine (weitere) kleinkarierte Masche der Fb Ingenbohl in ihrem bürokratischen Klein- bzw. Abnützungskrieg.
Im Sozialhilferecht unkundige Bedürftige (und dies sind leider vermutlich die meisten) würden vorliegend der Gemeinde Ingenbohl wohl einfach auf den Leim gehen.
Eine Fürsorgebehörde kann nicht den wirtschaftlichen Grundbedarf für 6 Monate um 15% kürzen und gleichzeitig auch noch eine angeblich notwendig Verrechnung von Fr. 161,55 im Sozialhilfebudget vornehmen, weil dadurch das absolute Existenzminimum (weiter) gesetzwidrig unterschritten würde.
Was “Bote”-, “Blick”- und “Weltwoche”-Leser aus ihren Medien nicht erfahren dürfen
Die Gemeinde Ingenbohl hat die wirtschaftliche Hilfe seit 3 Jahren (!) bereits unter das absolute Existenzminimum gedrückt (Kürzung der anrechenbaren Wohnkosten plus regelmässige Kürzungen des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15%). So funktioniert “Sozialhilfe” in der Praxis! Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist jedoch für die angepasste Schwyzer bzw. Schweizer Presse kein Thema.
Anforderung einer anfechtbaren Verfügung betr. der von der Gemeinde Ingenbohl geltend gemachten Fr. 161.55 / 6.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,7 MB.

