Ein dreijähriger Rechtsstreit mit der Fürsorgebehörde Ingenbohl betr. einer Übernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten – ein Sparvorschlag wie Kosten im Schweizer “Gesundheitswesen” eingespart werden können.
Lediglich zur Erinnerung: Obwohl nicht-kassenpflichtige Medikamente im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ausdrücklich erwähnt sind, war seinerzeit ein rund 3 Jahre dauernder Rechtsstreit mit der Gemeinde Ingenbohl notwendig, damit diese Kosten auch tatsächlich von ihr übernommen wurden/werden.

Dabei ging es u.a. um die Kostenübernahme für Bepanthen Fettsalbe. Es ist charakteristisch für ein krankes System, dass diese Salbe, welche bei einer atopischen Dermatitis (u.a. wegen ihrer heilenden Eigenschaften sowie Nebenwirkungsfreiheit) punkto Hautpflege am meisten bringt, durch die KVG-Grundversicherung nicht gedeckt ist. Hingegen anstandslos bezahlt würde durch die Krankenkasse z.B. die allergieauslösende, zwangsparfümierte (deswegen ebenso von Pulstipp und Oeko-Test kritisierte) Excipial Creme der Firma Spirig.
Auch über diesen Skandal, dass in der Schweiz zur “Neurodermitis-Therapie” (allergische Hauterkrankung) seit Jahrzehnten ein Produkt eingesetzt wird, das selber allergieauslösende Eigenschaften besitzt (unnötige Beigabe von Aromastoffen und Triclosan), wird in den Mainstream-Medien nicht berichtet. Business und Anpassung gehen vor.
Im Gegensatz dazu wird – wie oben bereit erwähnt – parfümfreie Bepanthen Fettsalbe von den Krankenkassen nicht übernommen. Ebenso nicht die bei MCS notwendigen Vitamine.
Die CSS Versicherung lehnte vor Jahren eine Zusatzversicherung betr. Bepanthen Fettsalbe ab, sodass heute die Gemeinde für dieses Medikament sowie Vitamin-Präparate aufkommen muss.
Schreiben an die Sozialberatung Ingenbohl betr. Kostenübernahme für nicht-kassenpflichtige Medikamente, Vergütung von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten und Vorauszahlung KVG-Prämien 2013, mit Anmerkungen in Rot, PDF 2,8 MB.
KVG-Vorschlag: Kein Geld mehr für zwangsparfümierte, allergieauslösende Medikamente!
Meine Forderung wäre, dass sämtliche unnötig zwangsparfümierten, allergieauslösenden Produkte, welche heute noch zu Lasten des KVG gehen, von der Leistungsliste ersatzlos gestrichen werden. Dadurch können nicht nur Millionen Franken eingespart werden, es würde gleichzeitig auch Gesundheitsprävention (Allergieprävention) betrieben. An deren Stelle könnten nützliche, nebenwirkungsfreie Medikamente und Vitamine von der KVG-Grundversicherung übernommen werden, welche bis heute nicht bezahlt werden.


