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…obwohl seit über 9 Jahren Bedürftigkeit ausgewiesen ist

In ihrem FB (Fürsorgebeschluss) Nr. 313 vom 26.11.2013 weist die Gemeinde Ingenbohl aufgrund einer über viele Monate durchgeführten Sozialhilfe-Revision Bedürftigkeit aus.
Die Ausgleichskasse Schwyz hingegen setzt in ihrer aktuellsten “Berechnung” ein tatsächlich nicht vorhandenes Einkommen von neu Fr. 50’760.– ein, aufgrund dessen kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bestehen soll.

Der Eingang zur Ausgleichskasse Schwyz.

Frage: Wenn ich über ein angebliches Einkommen von Fr. 50’760.– verfüge, aufgrund dessen ich keine EL bekomme – wieso bin ich dann bedürftig und seit Jahren auf Sozialhilfe angewiesen?
Was hier behördlich betrieben wird, ist komplett krank. Selbst EL-Sachbearbeiterin Gabriela Schnüriger (Kosename “Bonnie”) von der Ausgleichskasse Schwyz liess anlässlich eines Gesprächs vom 30.10.13 durchblicken, dass die betr. Handhabung verfehlt und ebenso ungerecht sei
Warum macht das Schweizer Staatsfernsehen nie eine “Arena”-Sendung zum Thema Ergänzungsleistungen? Weil die Wahrheit im Sozialversicherungsbereich der Schweiz tabu sein muss?

So belügt der Bund AHV- und IV-Rentner
In der Broschüre der AHV/IV 5.01 heisst es scheinheilig: “Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.”

Bonnie und Clyde von der Ausgleichskasse Schwyz sorgen dafür, dass ich von Dezember 2010 bis Frühling 2015 keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr ausbezahlt bekomme und auf Sozialhilfe abgestuft bin. (Aus rechtlichen Gründen musste das Gesicht des EL-Abteilungsleiters anonymisiert werden.)

Die Wahrheit sieht so aus
Wie mein EL-Fall seit Dezember 2010 Schwarz auf Weiss belegt, erweist sich die zitierte AHV/IV-PR betreffend Ergänzungsleistungen (EL) in der Praxis als ein Mega-Schwindel bzw. eine einzige grosse staatliche Sozialversicherungs-Lüge.
Dürfen die Schweizerinnen und Schweizer heutzutage etwas darüber in ihren Mainstream-Medien erfahren?

Das Logo der Ausgleichskasse Schwyz.

Die Ausgleichskasse Schwyz lügt nach Strich und Faden
Was lehrt die Ausgleichskasse Schwyz mit ihren nachweislich fingierten EL-Berechnungen? Dass jeder Steuerpflichtige dumm ist, wenn er seine Steuererklärung ehrlich und korrekt ausfüllt.
Einsprache gegen die EL-Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz vom 22.1.14 / 7.2.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 8,3 MB.

Interessant ist noch, dass die Ausgleichskasse mir neu (ab 1.1.14) eine Prämienverbilligung von Fr. 688.-/Mt. anrechnet (siehe PDF), die korrupte Fb Ingenbohl gleichzeitig den wirtschaftlichen Grundbedarf auf Fr. 787.- kürzen will. Dieser Behörden-Rechnung nach würden dann die KVG-Prämien neu 87% (!) der Höhe des wirtschaftlichen Grundbedarfs ausmachen.
Daraus stellt sich die berechtigte Frage: Wie lange geht es noch bis zum Tag, wo die Höhe der KVG-Prämienverbilligung den (durch die Fb Ingenbohl kontinuierlich gekürzten) wirtschaftlichen Grundbedarf überholt?

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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