SKOS C.1.8

Weil die Fb Ingenbohl seit 3 (!) Jahren die wirtschaftliche Hilfe unter das absolute Existenzminimum gekürzt hat (Kürzung anrechenbare Wohnkosten, regelmässige Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15%), ist das Stellen von Anträgen bezüglich situationsbedingter Leistungen ein Muss (weil aus dem gekürzten Grundbedarf nicht noch notwendige Anschaffungen finanziert werden können).
Notwendige Anträge für situationsbedingte Leistungen (TV/Computer) / 7.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 2,7 MB.

