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In der Praxis kann es gar nicht umgesetzt werden

Tragisch, aber nach fast 8 resp. 6 Jahren Auseinandersetzung erhärtet sich der Verdacht, dass die Fürsorgebehörde Ingenbohl den Verstand verloren hat. So fordert sie in ihrem neusten FB Nr. 91 vom 29. Januar 2013 (Erhalt 4. Februar 2013), dass ich ihr monatlich 10 MCS-Wohnungsvorschläge bringen müsse, ansonsten prüfe man die wirtschaftliche Unterstützung weiter zu kürzen.

Der Streit mit der uneinsichtigen und negativ eingestellten Fürsorgebehörde Ingenbohl eskaliert zunehmend.

Dazu folgendes:

  1. verkennt die Fb Ingenbohl, dass es unmöglich ist, 10 MCS-Wohnungsangebote monatlich abzuliefern, weil ein entsprechendes Angebot auf dem Schwyzer Markt inexistent ist. Vor allem zu den Preisvorstellungen dieser Behörde.
  2. verkennt die Fb Ingenbohl, dass sie selbst es innerhalb von 8 resp. 6 Jahren nicht geschafft hat, nur 1 einziges Angebot betr. festem MCS-gerechten Wohnraum zu offerieren. Dies trotz mehrmaligen schriftlichen Anträgen meinerseits in den vergangenen Jahren.
  3. Der Wahnsinn geht jedoch noch weiter. So droht die Fb Ingenbohl, falls ihrem absurden Ansinnen nicht Folge geleistet werde, prüfe man, die wirtschaftliche Hilfe weiter zu kürzen.
  4. Bei Punkt 3 verkennt die Fb Ingenbohl, dass sie bereits soviel gekürzt hat, dass seit zwei Jahren nicht einmal mehr Fr. 500.- Grundbedarf pro Kopf zur Verfügung stehen, obwohl die SKOS-Richtlinien Fr. 977.- allein für einen Einpersonenhaushalt vorsehen.
  5. Bedeutet dies nun (siehe Punkt 4), dass die Fb Ingenbohl komplett die Nerven verloren hat und bereit ist, bis zum Äussersten zu gehen? Was wäre behördlich “das Äusserste”? Dass die Fb Ingenbohl so lange mobbt und wirtschaftliche Hilfe kürzt, bis eines Tages dem Bedürftigen nichts mehr zum Leben bleibt?
  6. Aus 5: Grosse, schwarz hinterlegte Blick-Schlagzeile: “Hotel-Urs: Tot!” Text: “Die Fürsorgebehörde mobbte ihn in den Tod.”
    Zum Glück kam es dann doch nicht so weit.

    Anders die behördentreue Darstellung im “Boten der Urschweiz”: “Beeler kam seiner Mitwirkungspflicht nicht nach. Deshalb musste er sterben.” Selber schuld. Er hat es nicht anders verdient.

    Sich von der nachvollziehbaren Kritik (würden Sie sich permanentes Mobbing gefallen lassen?) betroffen fühlend, wird die Ingenbohler Fürsorgebehörde die Eskalation weiter auf die Spitze treiben (erscheint in Buchform).
  7. Zumindest würden durch Eintreten von Punkt 6 meine bekannten Thesen bestätigt, dass
    a) niemand sonst im Kt. Schwyz mehr Menschen umbringt als Behörden und
    b) es bei der Fürsorge im Kt. Schwyz weniger um ehrliche Unterstützung, echte Hilfe und Problemlösung in der Praxis geht, sondern um endloses, sinnloses behördliches Mobbing.
  8. Gibt es ein Mittel gegen behördliche Ignoranz, Dummheit und negative Gesinnung? Ja, Galgenhumor – Satire.
  9. Kann man sich gegen ein korruptes System zur Wehr setzen? Ja, man kann.

Lesen Sie nachfolgend meine Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 91 vom 29. Januar 2013 der Fb Ingenbohl: Beschwerde gegen den FB Nr. 91 vom 29. Januar 2013, mit Anmerkungen in Rot, PDF 21,1 MB.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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