Anzeige

Anzeige

Was die Gemeinde Ingenbohl offenbar vergisst: Wird ein Bedürftiger von seiner Sozialbehörde über Jahre mit Budgetkürzungen drangsaliert und am Laufmeter sanktioniert – wie soll er da noch für zusätzliche Auslagen wie Prozessentschädigungen aufkommen können? 

Um die Armut in der Gemeinde Ingenbohl konsequent zu fördern, ziehen die Sozialbehörde und ihr Honorar-Anwalt viele Register.

Konnten Sie darüber schon im “Bote der Urschweiz”, “Blick” und “Weltwoche” etwas lesen, dass ein Bedürftiger für die Anwaltskosten seiner Fürsorgebehörde aufkommen muss? Wohl kaum. Unbequeme Wahrheiten passen nicht zum Journalismus dieser Blätter. 

Mit einem geschätzten Stundenansatz von Fr. 250.- (Behördentarif) kostet der Honorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, monatlich deutlich mehr als der Bedürftige.
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Anzeige

Anzeige