Was die Gemeinde Ingenbohl offenbar vergisst: Wird ein Bedürftiger von seiner Sozialbehörde über Jahre mit Budgetkürzungen drangsaliert und am Laufmeter sanktioniert – wie soll er da noch für zusätzliche Auslagen wie Prozessentschädigungen aufkommen können?

Konnten Sie darüber schon im “Bote der Urschweiz”, “Blick” und “Weltwoche” etwas lesen, dass ein Bedürftiger für die Anwaltskosten seiner Fürsorgebehörde aufkommen muss? Wohl kaum. Unbequeme Wahrheiten passen nicht zum Journalismus dieser Blätter.


