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Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
z.H. Herrn Verwaltungsgerichtspräsident
Postfach 2266
6431 Schwyz

EINSCHREIBEN

Vorliegende Beschwerde wurde einige Stunden nach dem menschenrechtswidrigen FFE in der PKO handschriftlich zu Papier gebracht. Nicht die geringste Spur von angeblicher „Geisteskrankheit”! Doch lesen Sie selbst:

Oberwil, den 9. März 2005

Sehr geehrter Herr Verwaltungsgerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Richter

Hiermit erhebe ich fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung betr. fürsorgerischer Freiheitsentziehung (FFE) durch den Schwyzer Bezirksarzt III Dr. G. Lacher (siehe Beilage).

Begründung

Der vom Bezirksarzt III gegen mich angeordnete FFE ist willkürlich und menschenrechtswidrig:

  1. Suizidgefahr hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
  2. Ein Aggressionspotential besteht ebenfalls nicht.
  3. Atopische Dermatitis und Psoriasis gehören in den Bereich Dermatologie/Allergologie, ein hochgradige Chemikaliensensibilität (MCS) in den Bereich Umweltmedizin. Die Psychiatrie ist für die genannten Bereiche der falsche Ort.
  4. Der FFE, der bezüglich meiner Person angeordnet wurde, basiert nicht auf handfesten Fakten, sondern auf reiner Willkür.


Daraus folgend stelle ich folgende Anträge:

Anträge:

  1. Der FFE sei umgehend aufzuheben und ich, Urs Beeler, 7.6.1963, Kollegiumstrasse 4, 6430 Schwyz unverzüglich und ohne Auflagen in die Freiheit zu entlassen.
  2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der verantwortlichen (…) Gemeinde Schwyz.

Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

Beilagen:

  • erwähnt

 

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