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Standardmässig muss beim Regierungsrat des Kantons Schwyz dagegen Beschwerde erhoben werden

Die Fürsorgebehörde Ingenbohl kümmert sich vorliegend weder um SKOS-Richtlinien noch das Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe, was situationsbedingte Leistungen betrifft. Besagte Sozialbehörde ist nach Jahren dermassen verbittert, dass sie einfach aus Prinzip alles ablehnt (“Fürsorge-Nihilismus”). So auch den aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen notwendige Ersatz von über 15 Jahre alten Matratzen.

Es ist in der Sozialhilfe-Realität nicht so, wie “Blick”-Journalisten ihren naiven Lesern vorzuschwindeln versuchen, dass Sozialberater mit Sozialhilfeempfängern “unter einer Decke stecken” würden.

Das nachfolgende Verfahren wird zusammengefasst höherer Kosten verursachen als die Anschaffung der Matratzen = typisch Fürsorgepolitik der Gemeinde Ingenbohl.
Beschwerde gegen den FB Nr. 83 vom 23.4.14 (Matratzen-Ersatzanschaffung) / 9.5.14 , mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,8 MB.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum
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