Standardmässig muss beim Regierungsrat des Kantons Schwyz dagegen Beschwerde erhoben werden
Die Fürsorgebehörde Ingenbohl kümmert sich vorliegend weder um SKOS-Richtlinien noch das Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe, was situationsbedingte Leistungen betrifft. Besagte Sozialbehörde ist nach Jahren dermassen verbittert, dass sie einfach aus Prinzip alles ablehnt (“Fürsorge-Nihilismus”). So auch den aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen notwendige Ersatz von über 15 Jahre alten Matratzen.

Das nachfolgende Verfahren wird zusammengefasst höherer Kosten verursachen als die Anschaffung der Matratzen = typisch Fürsorgepolitik der Gemeinde Ingenbohl.
Beschwerde gegen den FB Nr. 83 vom 23.4.14 (Matratzen-Ersatzanschaffung) / 9.5.14 , mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,8 MB.

