Anzeige

Anzeige
 Datum Inhalt
14. Januar 2012 Thema: MCS-gerechter Wohnraum
Bereits im Jahre 2005 hätte das Problem MCS-gerechter Wohnraum mit positiver behördlicher Unterstützung im Talkessel Schwyz gelöst werde können. Dies, weil schon damals alles notwendige Wissen vorhanden und die Krankheit medizinisch ausgewiesen war.
Statt einer positiven Lösung (fester MCS-gerechter Wohnraum) erlebe ich seit 7 Jahren immer wieder behördliche Schikanen, unglaubliche behördliche Willkür, Dummheit, Falschheit, Heuchelei, negative Gesinnung etc.
Charakteristisch für den Hinterwäldlerkanton Schwyz scheint: Man ist zu vielem fähig, aber kaum je zu einer guten Tat!
Wieviele Jahre hier der Kampf für festen MCS-gerechten Wohnraum noch dauern muss/wird, steht in den Sternen.
Umso erfreulicher die Nachricht aus dem Nachbarkanton Zürich: Dort findet in diesem Frühling der Spatenstich für das 5-Mio.-MCS-Wohnprojekt “Leimbach” statt: http://www.csn-deutschland.de/blog/

Leserkommentare:
“Wie wahr! Während in Zürich ein grosses MCS-Wohnprojekt vor der Realisierung steht, tut sich im verknöcherten, steinreichen Kt. Schwyz (in dem es rund 5’000 Vermögensmillionäre gibt – doppelt soviele wie Sozialhilfeempfänger) in diesem Bereich noch immer nichts. Der soziale Wohnungsbau ist inexistent und Schwyzer Behörden vor allem darauf spezialisiert, wie man Probleme ursächlich NICHT löst.”
“Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Hartnäckigkeit – auch das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz wird eines Tages realisiert werden können.”
“In einem mentalitätsmässig konservativen Bauernkanton (mal abgesehen von der Ausserschwyzer Goldküste Wollerau, Freienbach etc.) dauert halt alles etwas länger.”

20. Januar 2012 Thema: Justiz
Falls “Luchs”. Es werden Autofensterscheiben eingeschlagen, Unschuldige brutal aus einem Wagen gezerrt und nach Luchs-Manier verhaftet. Bei der Aktion handelt es sich um ein “Irrtum”. Beweismaterial (Videomaterial) wird “versehentlich” überspielt. An bestimmte Details können sich die Beamten-Täter bei den Befragungen plötzlich nicht mehr erinnern. Es ist anzunehmen bzw. darf unterstellt werden, dass die Anwälte den behördlichen Tätern im Voraus ganz genau gesagt haben, an was sie sich noch erinnern können (sollen) und an was nicht.
Ebenso war es mit über 95% Wahrscheinlichkeit zum Vornherein klar, dass die Schwyzer Justiz die Luchs-Beamten schützt. Behörden können sich im Kt. Schwyz erfahrungsgemäss praktisch alles erlauben. Ob es um Gebäude-Falschschatzungen geht, nachweislich fingierte medizinische Diagnosen, frei erfundene Einkommen – solange es sich bei der Täterschaft um Beamte/Behörden handelt, zeigt die Schwyzer Justiz bis heute enormes Verständnis.
Wenn Gestapo-Leute, pardon Angehörige der Sondereinheit Luchs, versehentlich gegen Unschuldige Gewalt anwenden, bleibt dies offenbar ohne juristische Konsequenzen. Stellen Sie sich einmal vor, das Umgekehrte würde passieren! Ein paar kräftige Innerschwyzer Sportsleute schlagen “versehentlich” ein paar Luchs-Leute zusammen. Dass es sich um Polizeibeamte gehandelt habe, habe man nicht erkannt. Man habe gemeint, es seien bewaffnete Kriminelle. An weitere Details könne man sich beim besten Willen nicht mehr erinnern.
Wie die Polizeibeamten von den Sportsleuten verprügelt worden seien, sei sogar noch von einer Video-Ueberwachungskamera aufgezeichnet worden. Weil die Lokalität aber einem der Sportsleute gehöre, sei das Video aus unerklärlichen Gründen verschwunden.
Wie würde da wohl die Justiz reagieren? Wäre sie gleichfalls (wie bei Beamten) so milde?
Ein “Drama” wäre wohl die Folge: Polizisten, die lediglich ihre Pflicht hätten tun wollen, seien zusammengeschlagen worden. Die Täter müssten rigoros bestraft werden.
Wenn dasselbe oder ähnliches hingegen unschuldigen Privatpersonen passiert – siehe Bericht zum aktuellen Luchs-Urteil (Weiterzug möglich): (Bote: “Die ‘Luchse’ sind freigesprochen worden” / 20.1.12,, PDF 292 KB)

Ist die Schwyzer Justiz zu einem “Witz” geworden? Als ich Ende der Neunzigerjahre journalistisch vor den gesundheitlichen Risiken von Glaswolle-Isolations-Sondermüll warnte, wurde ich erstinstanzlich vom Bezirksamt Schwyz (UR Arthur Kälin) zu 1 Monat Gefängnis unbedingt verurteilt. Dies ist kein Witz! Mit Glaswolle-Isolations-Sondermüll milliardenschwere Bauschäden und Sondermüll-Altlasten produzieren, ist in der Schweiz nicht verboten – jedoch ist wie im Mittelalter namentliche Kritik (hier geht’s um viel Geld!) daran streng untersagt!
Würde die Schwyzer Bevölkerung nur ein bisschen wissen, was im Talkessel Schwyz in Justiz und Verwaltung tatsächlich abläuft, würde sie sich dafür interessieren, verantwortungsbewusst und mutig sein, es könnte sich viel zum Besseren ändern.
Letztlich gilt: Jede Gesellschaft hat die Justiz und Verwaltung, die sie verdient.
Das Luchs-Urteil war übrigens voraussehbar, wie nachfolgende Satire (vor über 4 Jahren geschrieben!) beweist. In dieser Geschichte wird zufällig ein Schwyzer Bezirksarzt von einem Polizisten der Sondereinheit Luchs erschossen. Schwyzer Justiz-typisch und wie in solchen Fällen (in der Regel) üblich, handelt es sich um einen “Unfall” und der Beamte wird freigesprochen. (Eine der Botschaften dieser Satire: Straffreiheit setzt in der Praxis voraus, dass es sich beim Täter um einen Beamten handelt. Falls es sich nicht um einen Beamten handelt, der die Tat ausführt, ist es Mord. In diesem Fall droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Verpassen Sie keinesfalls die Lektüre dieser spannenden Geschichte!)
20. Januar 2012 Thema: Krankenkasse
Besser spät als gar nie: Nach immer wieder stattfindenden Problemen mit der CSS Krankenkasse (aktuell: Falschabrechnung Lubex flüssig) wurde die KVG-Versicherung endlich gekündigt! Dieser Schritt hätte schon vor 15 Jahren erfolgen sollen. Da jedoch niemand die Gabe besitzt, die Zukunft vorauszusehen, kann mir hier vielleicht nur eingeschränkt ein Vorwurf gemacht werden.
Manchmal braucht es ein Tröpfchen zum Überlaufen eines Fasses. Dieses “Tröpfen” war vorliegend die Tatsache, dass die CSS-Beschwerdeabteilung auf ein Schreiben vom 18. Dezember 2011 (über 1 Monat lang) nicht reagierte (weil ihr offenbar Argumente fehlten).
Positiv an der ganzen Sache ist, dass über die Jahre einiges Material über die Geschäftspraktiken der CSS Versicherung gesammelt resp. publiziert werden konnte, z.B. mit welchen faulen Tricks man sich als Krankenkasse um eine Kostenübernahme von Medikamenten und Leistungen zu drücken versucht (vor allem ältere Menschen fehlt oft der Mut bzw. die Kraft, sich dagegen zu wehren), die legendäre CSS-Abrechnungsintransparenz (trotz neuem Abrechnungssystem) etc.
Grossen, kostenintensiven Risiken empfehle ich weiterhin unbedingt bei der CSS versichert zu bleiben. Für alle anderen gibt es günstigere und kundenfreundlichere Versicherungen.
Kündigungsschreiben an den CEO der CSS Krankenkasse Georg Portmann, mit Anmerkungen in Rot, (Kündigung CSS-Grundversicherung / nochmals Reklamation Verrechnung Lubex flüssig / 20.1.12, PDF 2,6 MB)
24. Januar 2012 Thema: Justiz – Medien
“Schwyzer Regierung deckt illegale Datenbeschaffung”, siehe http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012-2/01/24/
Schweiz/Schwyzer-Regierung-deckt-illegale-Datenbeschaffung?
WT.zugang=front_top2

Ein weiterer Justiz-Skandal? Von wegen! Das ist “normal” – so funktionieren Schwyzer Behörden. Nur gelangt dies nicht immer an die Öffentlichkeit.
Diese Story von “Schweiz Aktuell” ist lächerlich und “Peanuts” im Vergleich zu dem, was ich in den vergangenen 14 Jahren mit (nicht selten korrupten) Schwyzer Behörden und Justiz erlebt habe
Typisch Schweizer Fernsehen: Bekanntes, “Alltägliches” wird künstlich aufgebauscht – wirklich Wichtiges weggelassen bzw. verschwiegen. Ein Beispiel gefällig? Für das Schweizer Staatsfernsehen ist z.B. menschenrechtswidrige Freiheitsberaubung im Kt. Schwyz (was wirklich ein behördliches Verbrechen ist!) bis heute kein Thema. Stattdessen werden “politisch korrekt” Menschenrechtsverletzungen im Ausland thematisiert. Wie können wir doch stolz auf derartige “freie Medien” sein!
27. Januar 2012 Thema: Der Geschäftsstellenleiter der IV/Ausgleichskasse Schwyz Andreas Dummermuth droht
Wer ist Andreas Dummermuth? Dummermuth ist der Ehemann der in der seinerzeitigen Rütli-Apotheken-Affaire involvierten Apothekerin Gabi Dummermuth. Damals hatte besagte Apotheke (verantwortliche Person: J.W.) nicht vorgängig korrekt über eine Medikamenten-Limitierung informiert. Nach dem Motto: “Ob der Patient Medikamente selber bezahlen muss oder diese von der Krankenkasse übernommen werden, interessiert uns nicht. Uns interessiert nur, dass wir als Apotheke in jedem Fall am Verkauf verdienen.”
Das Sprichwort “Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm” hat beim Ehepaar Dummermuth selbstredend keine Gültigkeit. Eher gilt bei den Dummermuths“Gleiches gesellt sich”. So besteht eine auffällige Ähnlichkeit zwischen einem Dummermuth-Rütli-Apotheke-Brunnen-Brief (siehe:
Setzte die Brunner Apothekerin Dr. pharm. Regula Willi-Hangartner aufs falsche Pferd, als sie die Beantwortung meiner Anfrage ihrer Angestellten Gabi Dummermuth übertrug?) und einem Dummermuth-IV-Ausgleichskasse-Schwyz-Schreiben. Sind sich beide Eheleute so ähnlich? Oder dient ein Ehepartner dem anderen als Ghostwriter? Egal.
Beide Dummermuths hatten/haben scheinbar das Gefühl, sie handelten “richtig” (auch wenn in der Realität das Gegenteil der Fall ist). Nicht auszudenken, was passiert, wenn im Haushalt Dummermuth im Luegisland 5B, Goldau, Streit ausbricht. Niemand will nachgeben! Andreas Dummermuth pocht darauf, er als “lic. jur.” und immerhin Geschäftsstellenleiter der IV/Ausgleichskasse Schwyz habe Recht. Gabi Dummermuth wiederum ist der Meinung, sie sei ausgebildete Apothekerin und seit einer Ewigkeit bei der Rütli Apotheke in Brunnen beschäftigt; klar, dass sie Recht habe!
Aber egal, was im Privat-Haushalt Dummermuth in Goldau abgeht: Die Gesellschaftist davon nicht betroffen. Betroffen ist sie jedoch, wenn sich die Ehepartner Dummermuth in der Öffentlichkeit nicht recht benehmen (würden). Sie (Gabi), wenn sie z.B. Kunden nicht über Medikamentenlimitierungen informieren würde, er (Andreas), wenn er tatenlos zusieht, wie z.B. ein Abteilungsleiter (Othmar Mettler) willkürlich nachweislich nicht vorhandene Einkommen erfindet, Diätkosten nicht ausbezahlt werden etc.
Heuchlerisch schreibt Dummermuth (vermutlich ist er CVP-Mitglied?) in seinem Brief vom 24.1.12, die Beamten würden nur ihrer Pflicht nachkommen. Grossspurig droht der Geschäftsstellenleiter der IV/Ausgleichskasse Schwyz sogar mit einer möglichen “Strafanzeige wegen Ehrverletzung”! Nur zu! Anlässlich eines solchen Verfahrens könnte der Öffentlichkeit endlich aufgezeigt werden, was für einen Lotterladen Dummermuth an der Rubiswilstrasse in Ibach betreibt: Da wird z.B. die Auszahlung von höchstrichterlich (Bundesgericht) zugesprochenen lebensnotwendigen Diätkosten willkürlich (ohne anfechtbare Verfügung!) einfach monatelang eingestellt. Es werden wider besserem Wissen (trotz korrekt eingereichten Unterlagen!) nicht vorhandene Einkommen willkürlich frei erfunden. Korrekt funktionierende Behörden? Seit Dezember 2010 zahlt die korrupte Ausgleichskasse Schwyz keine Ergänzungsleistungen aus, obschon darauf ein klarer Anspruch bestünde bzw. besteht! Hier ist eine EMRK-Beschwerde in Strassburg nötig, welche mafiosem, willkürlichem Ausgleichskasse-Schwyz-Behördentreiben ein- für allemal den Riegel schiebt!
Denn zurecht fragt sich heutzutage manch einfacher Bürger und Leser: Wie ist so etwas (z.B. willkürliche EL- und Diätkosteneinstellung) möglich?
Dies hat verschiedene Gründe: Offensichtlich hat Dummermuth seine Geschäftsstelle nicht im Griff. Aber nicht nur beim ihm hapert es, sondern auch bei der zuständigen Aufsichtsstelle.
Völlig korrekt sagte neulich Justizdirektor Peter Reuteler in einem Gespräch, der Vorsteher des Departements des Innern (Armin Hüppin) habe sein Amt (ebenfalls) nicht im Griff. Genauso ist es! Dies aber darf – einmal mehr – die Schwyzer Öffentlichkeit nicht erfahren.
Das andere Problem ist das Schwyzer Verwaltungsgericht mit seinem altehrwürdigen Präsidenten Bruhin (wie ein Wunder – im Gegensatz z.B. zu Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler und weiteren Personen – bis heute im Schwyzer Justizskandal verschont). Ein gegenüber Behörden und Beamten stärker wohlgesonnener Verwaltungsgerichtspräsident ist wohl fast nicht mehr möglich. Wenn es irgendwie noch etwas zu Gunsten einer Behörde oder eines (fehlbaren) Beamten abzuleiten gibt, so wird dies getan. Gegenüber Behörden und Beamten ist Bruhin so etwas wie eine Art “Mutter Teresa”. Es dürfte ein Schock für die Schwyzer Beamtenschaft sein, wenn Bruhin im Sommer 2012 in Pension gehen wird. Kein anderer Richter des Kt. Schwyz wird bei Behörden/Beamten wohl je so beliebt und geschätzt sein, wie der versierte und über jahrzentelange juristische Erfahrung verfügende Präsident Bruhin.
Nachteil dieser jahre- oder jahrzehntelangen Konstellation jedoch sind die Verhältnisse (siehe oben) wie man sie aktuell in den Bereichen Sozialhilfe und IV/Ausgleichskasse Schwyz antrifft: Behörden funktionieren nicht korrekt, Beamtenwillkür etc.
Doch vergessen wir jetzt vorläufig einmal das Departement des Innern des Kt. Schwyz und das Verwaltungsgericht. Widmen wir uns dem Schreiben von Andreas Dummermuth, Geschäftsstellenleiter der IV/Ausgleichskasse Schwyz zu, (IV/Ausgleichskasse Schwyz Geschäftsstellenleiter Andreas Dummermuth erwägt Strafanzeige / 24.1.12. PDF 372 KB)
Anmerkung: Von der Ausgleichskasse Schwyz verlange ich lediglich, dass sie die mir nach Gesetz zustehenden Ergänzungsleistungen (EL) auszahlt – nicht mehr und nicht weniger. Dass man als Bürger für eine korrekte Auszahlung auf die Barrikaden gehen muss, DIES ist ein Skandal (und nicht die Anprangerung von fehlbaren, korrupten Beamten!).
29. Januar 2012 Nachtrag zum Schreiben Dummermuth
Dummermuth (siehe nochmals sein Schreiben vom 24.1.12. IV/Ausgleichskasse Schwyz Geschäftsstellenleiter Andreas Dummermuth erwägt Strafanzeige / 24.1.12. PDF 372 KB) hat offensichtlich eine eigene Auffassung von korrekt funktionierenden Behörden. Wenn man mit einem Entscheid nicht zufrieden sei, könne man ja den Rechtsweg einschlagen. Was der Geschäftsstellenleiter der IV/-Ausgleichskasse Schwyz nicht begriffen hat: Würden Behörden bereits auf der untersten Ebene korrekt funktionieren, wäre ein Weiterzug gar nicht notwendig!
Das heutige System jedoch ist bewusst so ausgelegt (dazu das treffende Zitat von Franz Müller, Seewen: “Es geht darum, dass Beamte beschäftigt sind.”), dass man wie im Falle der Ausgleichskasse Schwyz an einer korrekten Veranlagung gar nicht interessiert ist und – zur reinen Verfahrensverzögerung und Schikane – statt richtige Zahlen extra eigene, frei erfundene einsetzt. Dies mit dem (ich wiederhole) Hinweis, wenn der Betreffende damit nicht einverstanden sei, könne er ja den Rechtsweg einschlagen.
Das heutige System belohnt solches mafioses, korruptes Verhalten einer Ausgleichskasse Schwyz, indem das willkürliche Erfinden von nicht vorhandenen Einkommen (trotz zwangsläufigem Unterliegen vor Gericht!) nicht einmal mit der Auferlegung von Verfahrenskosten sanktioniert wird (Stichwort “Mutter Teresa” – siehe oben). Korrupte Beamte werden nicht zur Rechenschaft gezogen. Und dann sind Behörden und Justiz überrascht und “empört”, dass sie kritisiert werden!
Noch zum dummermuthschen Einwand, es gehe nicht an, dass Beamte an den Pranger gestellt würden: Man kann die gesamte Homepage www.urs-beeler.ch kontrollieren: Kein Mensch wird an den Pranger gestellt, der es nicht verdient! Es wird nicht “querulatorisch kritisiert”, sondern es wird gezielt das kritisiert, was zu kritisieren berechtigt und notwendig ist.
Wenn man sieht, was sich die Ausgleichskasse Schwyz zum Teil leistet, dann ist der Spruch Dummermuths, “Beamte würden nur ihre Pflicht tun”, blanker Hohn. Auf derartige Sprüche fallen vielleicht noch ein paar Naive, Gutgläubige herein, aber nicht solche, welche die (dokumentierte!) behördliche Realität kennen.
Ziel meiner Kritik ist nicht “Kritik der Kritik willen”, sondern sind korrekt funktionierende Behörden. Davon sind wir heutzutage im Kt. Schwyz leider z.T. noch kilometerweit entfernt (wie die Homepage dokumentiert!).
30. Januar 2012 Mit den Dummermuths auf der Überholspur
Dank interessanten, nicht-alltäglichen Beiträgen und Informationen, die man sonst im Talkessel Schwyz nirgends findet, kann www.urs-beeler.ch aktuell einen Besucherzuwachs von 43,58 % verzeichnen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
31. Januar 2012 Zuschriften (E.Mails)
29. Januar 2012, 01:13
Lieber Urs Beeler,
von ganzem Herzen alles Gute und Unterstützung aus Kiel!
Ich fühle mit Ihnen, aus ähnlicher, eigener Erfahrung.
Ganz viel Kraft wünscht Ihnen
S.30. Januar 2012, 14:06
Hallo Herr Beeler
Ich lese immer wieder sehr gerne Ihre Artikel und finde es toll, wie Sie sich einsetzen:-))
Wir hatten einmal Kontakt miteinander betreffend IV. Ich habe den Kampf aufgegeben. Gut geht es mir nicht, aber es gibt ja noch die Chemie, welche die schlimmsten Schmerzen etwas unterdrücken kann.
(…)
Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und weiter so 🙂
Liebe Grüsse 🙂
A.Anmerkung: Zum Schutz privater Einsender (u.a. vor möglichen behördlichen Repressionen etc.) werden E-Mail-Zuschriften anonymisiert veröffentlicht.
Ich danke für jede positive Unterstützung! U.B.
31. Januar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 52,83%! (80,3% neue Besuche)

1. Februar 2012 Thema: “Behörden tun nur ihre Pflicht” – die Frage, ob sie das korrekt oder falsch machen, wird vom System in der Regel brav ausgeklammert
Andreas Dummermuth, Ehemann von Gabi Dummermuth und Geschäftsstellenleiter der IV/Ausgleichskasse Schwyz wurde mit seinem Behördenbrief vom 24.1.12 (siehe PDF, Schreiben Dummermuth / 24.1.12 , 372 K) dank Internet innert ein paar Tagen (fast) zu etwas wie einer (kleinen) medialen Berühmtheit.
In seinem Schreiben weist Dummermuth darauf hin, dass Beamte “nur ihre Pflicht” täten und nicht an den Pranger gestellt werden dürften.
Ob dieses “Publikationsverbot” für fehlbare Ex-Beamte ebenfalls gilt, führte Dummermuth nicht explizit aus.
Hat Dummermuth mit seiner Stellungnahme gemeint, falls Beamte Mist bauten oder korrupt seien, sei dies quasi nicht weiter tragisch, in dem Fall könne ja der Rechtsweg beschritten werden?
Der Chef der IV/Ausgleichskasse Schwyz formulierte die Thematik in Beamtensprache etwas anders bzw. bloss allgemein: Falls jemand mit einem Behördenentscheid nicht einverstanden sei, könne er ja den Rechtsweg beschreiten.
In der heutigen Behördenpraxis kommt geschilderte Denkweise nicht selten auf Stufe “kleiner Beamter” einer Abschiebung von Verantwortung gleich: ein Beamter muss sich nicht zwingend korrekt verhalten und trägt auch keine Verantwortung (vgl. das freie Erfinden nachweislich nicht vorhandener Einkommen). Es besteht ja die Möglichkeit des Privaten, den Rechtsweg einzuschlagen. Soll später das Gericht über die Sache entscheiden.
Wohin eine solche Mentalität in der Praxis führen kann, wenn auf der “unteren Stufe” nicht (mehr) korrekt gearbeitet wird (werden muss), illustriert die folgende, wahre Geschichte:

Liegenschaftsschätzer Werner Betschart, Lauerz – Liegenschaftsfalschschätzung und die Folgen davon
Die Lehre daraus? Mittellose fallen nicht vom Himmel. Nicht selten werden sie vom System produziert.Leserkommentare:
“Ich glaube, dass dieser Werner Betschart ein guter Schätzer ist, wenn es z.B. darum geht, den exakten Wert einer Innerschwyzer Milchkuh zu bestimmen oder eines Heimetlis hoch oben auf dem Berg. Bei einem alten Industriegebäude wie der Alten Brauerei Schwyz war dieser Mann offensichtlich überfordert. In dem Fall sollte man aber auch Charakter zeigen bzw. ehrlich genug sein und dies VORHER sagen.”
“Bruhin ist ein hervorragender Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung. Aber er ist zweifellos – wie geschrieben – ‘beamtengläubig’.”
“Stell dir einen unabhängigen Richter in Schwyz vor! So etwas ist gar nicht möglich. Der würde automatisch angeschossen und fertig gemacht. Vom Kantonsrat gar nicht bestätigt. Wer hingegen den Weg des geringsten Widerstandes geht, mit Behörden etc. gut Freund ist, hat am wenigsten Probleme.”
“Beim aktuellen Schwyzer Verwaltungsgericht habe ich nicht selten das Gefühl, dass die denken: ‘Mit Privaten haben wir es (in der Regel) nur einmal zu tun – mit Behörden ständig.’ Und so kommen dann auch meist (zu oft!) zu Gunsten der Verwaltung die Entscheide heraus.”
“Manchmal wird einfach vom Schreibtisch aus etwas entschieden und die Leute wissen gar nicht, worum es in Wirklichkeit geht und welche Konsequenzen ihre Entscheide haben.”
1. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 57,02%!
Kommt nach dem arabischen Frühling jetzt neu der Schwyzer Frühling? Die Forderung nach radikaler Aufklärung und Information über das bisherige Schwyzer System?
Eines zeichnet sich jetzt schon ab: Zahlreiche hochrangige Honoratioren aus Schwyzer Justiz und Verwaltung, welche aktuell noch” in Amt und Würden” sind, werden es Ende des Jahres 2012 nicht mehr sein.
2. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 71,13%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 32,39%
3. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 93,04%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 47,14%
4. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 98,53%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 58,82%
5. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 99,38%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 59,42%
6. Februar 2012 Thema: Schwyzer Behördenrealität – der Fall Othmar Mettler
Was passiert mit einem Ausgleichskasse-Schwyz-Beamten (Abteilungsleiter), der nicht vorhandene Einkommen wider besseres Wissen frei erfindet? Er wird nicht bestraft, sondern im Gegenteil befördert!
PS: Über solche pikanten Details werden Sie im “Bote der Urschweiz” erfahrungsgemäss nicht informiert. Zum Glück gibt es www.urs-beeler.ch
6. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 107,10%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 82,35%
7. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 109,79%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 104,76%
8. Februar 2012  Thema: Medien
Vor einigen Wochen sagte Nationalrat Christoph Blocher, die Schweizer Medienlandschaft würde ihn an Verhältnisse wie in Nordkorea erinnern. (19.12.11 – Blocher bei “Schawinski”: “Unsere Medien funktionieren wie in Nordkorea”) Ein Riesenaufschrei bei den Betroffenen war die Folge. Warum eigentlich? Blocher hatte bzw. hat mit seiner Aussage völlig Recht!
Was ernsthaft zu denken geben sollte: Die journalistische Selbstzensur undDenksperre findet man heutzutage in der Schweiz (angebliche Wiege der Freiheit und Demokratie!) quer durch sämtliche Medien: Vom Schwyzer Provinzblatt Bote der Urschweiz bis zum nationalen Boulevardblatt Blick, weiter bis hin zur geldliberalen Neuen Zürcher Zeitung und dem Schweizer Staatsfernsehen.
Wenn dann plötzlich einer kommt und sagt, was Sache ist, versetzt das viele Leute inAngst und Panik. Warum? Weil sie die Wahrheit nicht gewohnt sind und sie deshalb nicht vertragen?
8. Februar 2012 Thema: Besucherstatistik
Besucherzuwachs von www.urs-beeler.ch neu 112,39%
Besucherzuwachs von www.mcs-haus.com aktuell 61,64%
9. Februar 20129. Februar 2012 Thema: Ausgleichskasse Schwyz / Nichtauszahlung von EL
Heute fand ich einen Notizzettel meines Vermieters vor. Darauf war zu lesen: Ein Herr Dummermuth aus Schwyz habe telefoniert. Ich solle den Mann bitte zurückrufen oder ein Mail senden.

Dummermuth? Das wird vermutlich Herr Andreas Dummermuth von der Ausgleichskasse Schwyz sein. Betr. den Veröffentlichungen auf www.urs-beeler.ch? Geht es darum, einen weiteren Image-Schaden der IV/Ausgleichskasse zu begrenzen?” flog es mir durch den Kopf.

Nie im Traum wäre es mir in den Sinn gekommen, die Ausgleichskasse Schwyz oder Beamte von ihr zu kritisieren (sofern sie ihren Job recht machen)
Dass jahrelang auch “nichts Kritisches” erschien, kann jedermann überprüfen. Dieabsolute Frechheit, welche sich diese Behörde jedoch mit einer willkürlichen EL-Einstellung im Dezember 2010 geboten hat, lasse ich mir nicht bieten!
Vorgeschichte (für die, die sie noch nicht kennen): Im Oktober 2010 ging ich freundlich auf die Ausgleichskasse Schwyz an der Rubiswilstrasse in Ibach undreichte im Anschluss (November 2010) an diesen Besuch sämtliche notwendigen Dokumente (korrekter geht es nicht!) zur EL-Neuberechnung vollständig ein.
Was machten dann die betr. Sachbearbeiterin resp. der Abteilungsleiter EL? Die eingereichten Unterlagen wurden einfach IGNORIERT. Stattdessen wurden willkürlicheigene Zahlen erfunden. Ergebnis dieser Behördenwillkür: Seit Dezember 2010 erhalte ich nach wie vor keine EL ausbezahlt, obwohl ich hundertprozentig Anspruch darauf hätte/habe. > behördlicher Sozialversicherungsmissbrauch!
Neben dem rein finanziellen gibt es aber noch einen anderen Aspekt (Aufwand/Zeit):Innert Frist musste ich zuerst Einsprache gegen die Verfügung(en) bei der Ausgleichskasse Schwyz selbst machen, welche quasi “selbstverständlich” (mit Billig-Begründung resp. völlig willkürlich) einen ablehnenden Entscheid verfasste. Ein Weiterzug der Sache war zwingend nötig.
Parallel dazu wurden die Auszahlungen von höchstrichterlich zugesprochenen lebensnotwendigen Diätkosten von der Ausgleichskasse Schwyz völlig willkürlich (nachweislich OHNE anfechtbare Verfügung d.h. Rechtsmittel!) eingestellt.
Wie soll ein IV-Rentner mit gerade mal Fr. 1’160.– Minimalrente OHNE EL über die Runden kommen? Solches interessiert grossspurige Chefbeamte einer IV/Ausgleichskasse Schwyz offensichtlich nicht.
Eigenheimbesitzer, Mercedes-Benz-Fahrer und Geschäftsleiter der IV/Ausgleichskasse Schwyz Andreas Dummermuth selbst kassiert ein Chefbeamten-Gehalt (dem Steuerzahler sei Dank!) im sechsstelligen Bereich. Völlig abgehoben scheint man in den dortigen Chefetagen sogar noch das Gefühl zu haben, wenn einem IV-Bezüger völlig willkürlich die EL-Auszahlung gestrichen wird, so hätte der Betreffende dies kritiklos hinzunehmen. Ihm stehe ja der Rechtsweg offen. Und: Sollte er es dennoch wagen, in der Öffentlichkeit den Mundaufzumachen, könne dies “strafrechtliche Konsequenzen” nach sich ziehen!

Was Andreas Dummermuth & Co. von der Ausgleichskasse Schwyz scheinbar bis jetzt nicht begriffen haben: Mit einer (weiterhin) korrekten Auszahlung wäre die Ausgleichskasse Schwyz resp. wären involvierte Beamte GAR NIE KRITISIERT WORDEN!
Keine Verwaltung wird vom Gesetz her zu korruptem Verhalten gezwungen! Die betr. Behörde resp. ihre Verantwortlichen haben sich die (berechtigte) Kritik SELBER EINGEBROCKT. So gut sollte man mich mittlerweile kennen, dass ich mir ungerechtes behördliches Verhalten (die entsprechenden Original-Dokumente sind publiziert) nicht bieten lasse!

Wie hätten die Betreffenden wohl reagiert, wenn man ihnen selbst, d.h. Ausgleichskasse-Schwyz-Boss Andreas Dummermuth, Abteilungsleiter Othmar Mettler und EL-Mitarbeiterin Gabriela Schnüriger ab Dezember 2010 nur noch Fr. 1’160.– Monatslohn ausbezahlt hätte bzw. auszahlen würde?
Das gäbe “Bote”-Schlagzeilen über die “Workingpoor-Familien” Dummermuth, Mettler und Single Schnüriger, die “darben” müssten (und durch Tränendrüsen-Journalismus wohl künstlich verursachte Wogen des Mitgefühls). Wenn hingegen “normale” IV/EL-Bezüger in der geschilderten Art behördlich schikaniert und geprellt werden, ist dies keine Thema für die angepasste Presse.

Im Gegensatz zu Behörden und Innerschwyzer Füdlipresse…
… geht mir jedoch Fairness über alles. So biete ich Andreas Dummermuth gerne die Möglichkeit, im Rahmen einer ausgewogenen Berichterstattung via Veröffentlichung des Inhalts seiner Mail (oder Mails) seinen Standpunkt darzulegen.
Im Gegensatz zu manchen Behörden will ich niemanden ungerecht behandeln.
Solange ich jedoch durch die Ausgleichskasse Schwyz weiter schikaniert werde (ich wiederhole: seit Dezember 2010 keine EL-Auszahlung – wer würde das schweigendhinnehmen?), welchen Grund sollte es geben, diese Behörde nicht zu kritisieren?
Die Ausgleichskasse Schwyz resp. deren Verantwortliche haben es selber in der Hand, Frieden in der Sache zu stiften! Indem sie endlich (wieder) korrekt EL auszahlen und in Zukunft auf Mätzchen, “Spielchen”, Schikanen und persönliche Ressentiments verzichten. Dann werden sie auch nicht mehr kritisiert und niemand muss sich betroffen fühlen. Oder ist das von einer Behörde bzw. Beamten zu viel verlangt?

10. Februar 2012 Themen: Weisheit und Erkenntnis

Jesus Sirach, Altes Testament
“Unterwerf dich nicht dem Toren / und sei nicht parteiisch mit Rücksicht auf einen Mächtigen.” – 4, 27
“Bis zum Tode streite für die Wahrheit, / und Gott der Herr wird für dich kämpfen.” – 4, 28

Matthäus, Neues Testament
“Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit vollkommener sein wird als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr nicht ins Himmelreich eingehen.” – 5, 20

Fichte, Johann Gottlieb, Philosoph des dt. Idealismus (1762-1814)
“Sie (die Bibel) enthält diese alte, ehrwürdige Urkunde, die tiefste und erhabenste Weisheit und stellt Resultate auf, zu denen alle Philosophie am Ende doch wieder zurück muss.” – Grundlagen des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre (1796)

13. Februar 2012 Thema: CSS-Katastrophen-Krankenkasse
Liebe Leserinnen und Leser aufgepasst: In nachfolgendem Schreiben an CSS-CEO Georg Portmann wird Schwarz auf Weiss aufgezeigt, wie es die CSS mit einem Abrechnungstrick (Vermischung der Jahre) schafft, aus einem PUNKTE-GUTHABEN einen angeblichen “Bezug über Limite” betr. Lubex flüssig zu konstruieren, siehe NOCHMALS Reklamation Verrechnung Lubex flüssig / Schreiben an den CEO der CSS-Versicherung Georg Portmann / 13.2.12, PDF 10,1 MB)
Der vorliegende CSS-Abrechnungstrick ist einer von vielen, welche diese christlich-heuchlerische Krankenkasse gegenüber Kunden anwendet.
Die meisten Versicherten wehren sich nicht, wenn sie wegen relativ kleinen Beträgen von Fr. 12.75 oder etwas mehr “beschissen” werden (Bequemlichkeit, scheuen von Aufwand und Ärger > dies alles weiss die CSS und plant es ein!).
Umgekehrt scheffelt die CSS Versicherung mit ihren verschiedenen Maschen umgerechnet auf ihr gesamtes Kundenvolumen Millionen resp. “spart” diese ein.
Warum erfahren Sie davon nichts in den Medien? Ganz einfach: Weil die CSS Krankenkasse Werbe-Grosskunde ist.

5. März 2012 Thema: Der (Schwyzer) Behörden- und Justizsumpf
Wer vor potentiell gesundheitsschädlichen Sondermüll-Isolationsmaterialien (KMFs = künstliche Mineralfasern) journalistisch warnt, dem drohen in der Schweiz Busse und Gefängnis. So wurde ich vor über 10 Jahren wegen meiner berechtigten (und bis heute nicht widerlegten!) Kritik an Glaswolle erstinstanzlich zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. In der zweiten Instanz wurde das Urteil auf eine Busse von Fr. 3’000.– reduziert. In Tat und Wahrheit gehörten Richter zu Busse und Gefängnis verurteilt, welche ein dermassen absurdes Urteil fällen!
Gegenstand im zweiten KMF-Prozess waren wiederum die journalistisch berechtigte Kritik an KMF-Sondermüllprodukten sowie die (bis heute nicht widerlegte!) Kritik an einem Pseudo-Oekowaschmittelhersteller, welcher parfümierte allergieauslösende Produkte “speziell für Allergiker” anpries.
Statt parfümierte, allergieauslösende Waschmittel zu kaufen, welche völlig unnötig die Luft, die Gewässer (die dort lebenden Tiere) und vor allem das Immunsystem belasten, empfahl ich den Lesern OMO Sensitive OHNE Parfüm, Farbstoffe und optische Aufheller. Dieses Waschmittel ist hervorragend verträglich und wird seit jeher auch von der MCS-Liga Schweiz empfohlen. Bis heute ist kein einziger Fall von Unverträglichkeit bekannt.
Rechtsprechung kontra gesundem Menschenverstand
Von einer in diesem Punkt geradezu – pardon – schwachsinnigen Justiz wurde mir vorgeworfen, ich würde ein gut immunsystemverträgliches Produkt einem allergieauslösenden, parfümierten Oeko-Produkt vorziehen: diese Gegenüberstellung stelle “unlauterer Wettbewerb” dar! Die Folge war – kein Witz (nachlesbar!) – 20 Tage Gefängnis! Dieses Skandal-Urteil löste totales Unverständnis sowie breites Kopfschütteln bei der damaligen Leserschaft aus. Die betreffenden Richter hätten nicht alle Tassen im Schrank und gehörten selber – zum Schutz der Öffentlichkeit – eingesperrt, hiess es. Dass der Schutz von MCS-Betroffenen, Allergikern, Neurodermitikern, Lungenkranken und der Umwelt höher gewichtet sein muss als die ökonomischen Interessen eines Pseudo-Oeko-Waschmittelherstellers leuchet jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand ein.
In was für einem verlotterten Schweizer Pseudo-Rechtsstaat wir heutzutage leben, wird jedem ebenso bewusst, welche die jahrelange juristische Hexenjagd gegen Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner Kritik am tierquälerischen betäubungslosen Schächten mitverfolgt hat. Plötzlich war es eine 9-monatige Gefängnisstrafe, welche Kessler hätte absitzen müssen. Der gewiefte, intelligente Kessler lernte jedoch über die Jahre, wie mit einer fragwürdigen Justiz und Verwaltung umzugehen ist. Zu guter Letzt setzte er sich unauffindbar ins Ausland ab und wartete auf die Verjährung. Für einmal hatte die Schweizer Unrechtsjustiz den Kürzeren gezogen.
Jetzt geht der Kampf mit neuem Thema weiter: Die Justiz versucht zu untersagen, Tierversuche als Massenverbrechen zu bezeichnen und stellt sich auf die Seite von Novartis/Vasella. Geld und Macht gehen vor. Analogien zum oben genannten KMF-Schauprozess, der mir seinerzeit widerfahren ist. Vor Jahrzehnten hätte dieselbe Justiz vermutlich auch noch Asbest-Hersteller vor Kritik geschützt.Recht scheint in der Praxis mit Gerechtigkeit oft nicht viel zu tun zu haben
Sehr “tolerant” ist die Justiz, wenn es um den Schutz von fehlbaren Beamten geht. Strafrechtlich hatte das freie Erfinden von nicht-vorhandenem Einkommen für einen Beamten der Ausgleichskasse Schwyz sowie seine Komplizin keine Konsequenzen. Auch verwaltungsrechtlich nicht: Die Sache wurde einfach an die Ausgleichskasse Schwyz zurückgewiesen. Der (“teilweise”) unterlegenen Behörde wurden nicht einmal Verfahrenskosten auferlegt. Der Beamte, der wider besseres Wissen (!) willkürlich nicht vorhandene Einkommen erfand und aufgrund dieser EL-Einstellungen verfügte, wurde sogar noch befördert!Behördliches Sparen auf Kosten der Schwächsten
Die Schweiz zählt über 185’000 Vermögensmillionäre. Rund 99% des gesamten “Kuchens Schweiz” gehören gerademal rund 1% der Gesamtbevölkerung (gesellschaftliche Produktion > private Aneignung). Der Kanton Schwyz zählt mehr als doppelt soviele Millionäre wie Sozialhilfeempfänger. Chefbeamte der Ausgleichskasse Schwyz kassieren Beamtenhonorare im sechsstelligen Bereich. In diesem System der Reichen und Superreichen soll bei denjenigen, die sonst schon wenig bis nichts haben, gespart werden. Das wahre Gesicht dieses Systems zeigt sich, wenn IV-Bezügern willkürlich Ergänzungsleistungen gestrichen werden und solch korruptes Verhalten von einer willfährigen Justiznoch (teil)geschützt wird.Was gegen behördliches Unrecht tun?
Tierschützer Erwin Kessler schrieb als Spruch des Tages am 2.10.04: “Ich träume davon, dass Schwarzenegger mal als Terminator hier vorbeikommt und bei der Beamten- und Politiker-Mafia aufräumt, mit seinem berühmten Spruch: ‘Hasta la vista baby’ = Tschau Tierquäler, tschau Fleischfresser, tschau Bundesrat, tschau Gericht, tschau Tages-Anzeiger, tschau Staatsfernsehen…” Erwin Kessler, Präsident VgT
Wer so militant schreibt, müsste im Kanton Schwyz, der angeblichen Wiege der Demokratie und Freiheit, aufpassen, wegen “möglichem Gewaltpotential” (“Spezialist” auf diesem Gebiet: der berühmte Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher) nicht Besuch von der Polizei-Sondereinheit “Luchs” zu bekommen. Seit Leibacher herrscht im Kt. Schwyz nämlich eine “behördliche Sicherheitsparanoia”: Beamte hinter Panzerglas, Sicherheitstüren, Sicherheitscodes etc. Warum? Offenbar scheint etwas nicht ganz zu stimmen (WARUM das so ist, wird behördentypisch selbstverständlich nicht hinterfragt!). “Behörden in Angst!”, könnte ein klassischer Lokal-Boulevard-Titel des “Bote der Urschweiz” lauten. Vielleicht müssten Behörden, Beamte etc. im Kt. Schwyz einfach (wieder?) ehrlich, fair, korrekt und anständig arbeiten. Dann würde sich möglicherweise auch das “Problem mit der Angst, dass irgendwann etwas passieren könnte” lösen…Die Feder kann stärker und wirkungsvoller sein als das Schwert
In der geschilderten Ausgleichskasse-Schwyz-Affäre ergeht demnächst eine Beschwerde nach Strassburg. Mal schauen, was die vom willkürlichen Erfinden von nicht-vorhandenen Einkommen à la Schwyzer Ausgleichskasse, willkürlichen EL-Einstellungsverfügungen, Behördenschikanen gegenüber IV-Minimalrentner etc. halten.
6. März 2012

Thema: Projektkonto-Auszug für Steuererklärung
Nach Verwaltungsgerichtspräsident lic jur. Werner Bruhin, Schwyz, resp. der Rechtsprechung “seines” Verwaltungsgerichts handeln Fürsorgebehörden des Kt. Schwyz “nach freiem Ermessen”. So warte ich seit mittlerweile mehr als 6 Wochen auf die Zustellung eines Projektkonto-Auszugs (Mail vom 6.3.12 an die Gemeinde Ingenbohl: “Wo bleibt der Auszug meines Projektkontos?”). Dieser ist als Beilage resp. zum korrekten Ausfüllen der Steuererklärung notwendig.

Jahre zuvor hatte die Zustellung noch problemlos geklappt
Solche Projektkontoauszüge geben zahlenmässig über die Ausgaben betr. wirtschaftlicher Hilfe Auskunft. Sie sind insofern “brisant”, weil sie das enthalten, worüber eine Fürsorgebehöde nicht unbedingt gerne Auskunft erteilt. Projektkonto-Auszüge bringen immer wieder Details an den Tag, welche von den Behörden am liebsten verschwiegen würden. So bekamen z.B. die millionenschweren Freitag-Architekten für ein paar Minuten Warten von der Gemeinde Ingenbohl am 9.12.2010 Fr. 326.85 (Beleg-Nr. 86967) ausbezahlt.
Auf der einen Seite Bezahlung der teuren Freitag-Rechnung für “Nichts” – im Gegenzug wurde mir die wirtschaftliche Hilfe für ein halbes Jahr um 15% gekürzt. So funktioniert “Sozialhilfe” im Kt. Schwyz. Selbstverständlich erfahren Sie über solche behördlichen Machenschaften im “Bote der Urschweiz” nichts.

Warum wird neu von der Gemeinde Ingenbohl bis jetzt partout kein Projektkonto-Auszug zugestellt?
Innerhalb der vergangenen 12 Monate hat der im Fall Beeler extra beauftragte Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler mindestens rund 50 Seiten Papier “für Nichts” produziert. Nehmen wir Fr. 200.- Honorar pro Seite an, so kommen wir auf rund Fr. 10’000.– zu Lasten des Beelerschen Projektkontos.
Stellen Sie sich vor, ich würde richtig in die Tasten hauen und die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit Eingaben überfluten. In der Folge würde (davon ist auszugehen)Honorar-Anwalt Kessler mit 100, 200 und mehr Seiten anwaltlichen Ausführungen reagieren. Das Ergebnis: Der Honorar-Anwalt käme die Gemeinde Ingenbohl plötzlich teurer als der Bedürftige!

Eine Übertreibung?
Doch selbst, wenn obiges der Fall wäre: Keine Angst, der “Bote der Urschweiz” würde darüber ganz bestimmt nicht berichten. Keinesfalls würde das lokale Boulevard-Blatt das Risiko eingehen, es mit der Gemeinde Ingenbohl oder gar Anwalt Kessler, dem Seniorpartner der renommierten Schwyzer Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer & Giacomini, zu verspielen. Der “Bote der Urschweiz” weiss ganz genau, was er redaktionell im Talkessel Schwyz bringen darf und was nicht…

Wer meint, oben Geschildertes sei bloss Polemik…
…dem halte ich ein anderes Beispiel entgegen: Die wirtschaftliche Sozialhilfe funktioniert heutzutage dermassen an der Realität vorbei, dass einem Bedürftigenweniger wirtschaftlicher Grundbedarf zusteht als z.B. noch im Jahre 2005! Parallel dazu steigen die “Gesundheits(wesen)kosten” überdurchschnittlich an. Falls die Höhe des wirtschaftlichen Grundbedarfs eingefroren bleibt, werden wir eines Tages die Absurdität erleben, dass die monatlichen Krankenkassenprämien betragsmässig den monatlichen Grundbedarf überholen! Des Rätsels Lösung: das Schweizer Gesundheitswesen verfügt im Gegensatz zu Bedürftigen über Lobbyisten.

Heute schon entsprechen die monatlichen Krankenkassenprämien bereits rund 40% des wirtschaftlichen Grundbedarfs eines Sozialhilfeempfängers
Rechnen wir die oben geschätzten Kesslerschen Honorar-Anwaltskosten auf den Monat um, so entsprechen sie rund Fr. 800.-. Zusammen mit der KVG-Prämie kommen wir auf rund Fr. 1200.–.
Die Kosten für KVG und KWG sind also bereits mehr als 20% (!) höher als der Grundbedarf für einen 1-Personenhaushalt eines Bedürftigen! Jetzt begreifen wir, warum die Gemeinde Ingenbohl nicht daran interessiert ist, Zahlen zu liefern. Man könnte das Gesicht verlieren…

Das Beste zum Schluss
Sowohl das lokale Schwyzer Boulevardblatt “Bote der Urschweiz” wie ihr grosses nationale Vorbild, die Boulevardzeitung “Blick”, hüten sich, ihre Leserschaft über solche Zahlen zu informieren. Wieso eigentlich?

Leserkommentar:
“Wenn RA Alois Kessler 50 Sozialhilfe-Fälle der Gemeinde Ingenbohl anwaltschaftlich betreut und jeder davon verursacht Honorar-Kosten von Fr. 10’000.– (siehe oben) pro Jahr, so bringt das ihm resp. seiner Kanzlei Einnahmen von Fr. 500’000.–!”

9. März 2012

Thema: Menschenrechtswidrige Freiheitsberaubung (behördlich fingierter FFE) im Kt. Schwyz, der angeblichen “Urstätte der Demokratie und Freiheit”
Heute ist der 7. Jahrestag der gewaltsamen Annexion der Alten Brauerei Schwyz. Der nachweislich korrupte und darüber hinaus in Sachen MCS durch kaum noch zu überbietende Dummheit glänzende Schwyzer Bezirksarzt III ist nach wie vor im Amt. In jedem korrekt funktionierenden, gesunden Gemeinwesen würde ein Typ à la Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz, hochkantig hinausfliegen. Nicht so in der kleinen Mostrepublik, pardon Gemeinde Schwyz, wo jeder jeden kennt und sich die Mitglieder des lokalen Politfilzes gegenseitig gute Nacht sagen.

Nachweislich fingierte medizinische Diagnosen
So erfand er eine medizinische Diagnose nach den Wünschen der Schwyzer Vormundschaftsbehörde. Dies – wohlgemerkt – ohne den “Patienten” zu kennen, ja ihn vorher je im Leben gesehen zu haben! Doch damit nicht genug: Lacher stellt seine “medizinische Dienstleistungt” selbstverständlich auch noch in Rechnung. So kostete ein von ihm fingierter FFE im Jahre 2005 Fr. 776.10 (Buchungs-Nr. 4043, Buchungsdatum 30.7.05). Inflationsbedingt dürfte dieser Spezial-Service von Dr. Lacher zwischenzeitlich teurer geworden sein.
Betreffend dem Krankheitsbild MCS (ICD-10 T78.4 für ALLERGIE) kommt bei Lacher noch eine bodenlose medizinische Ignoranz resp. Dummheit dazu. Jeder einigermassen gebildete Arzt weiss heutzutage, dass bei MCS Expositionsstoppund schadstofffreier Wohnraum das A und O sind. Lacher scheint dies nicht zu wissen bzw. überhaupt nicht zu kümmern. Auch nicht, dass sich MCS-Betroffene schon umgebracht haben, nicht aus “psychischen Gründen” (wie diese umweltmedizinische Niete von Arzt vermutlich glaubt), sondern eben gerade wegen dem Fehlen von immunsystemverträglichen, duftstofffreien Wohnraum! (vgl. Beitrag im Pulstipp, Flucht in den Tod / Gesundheits-Tipp / 19.3.2003), PDF 12 KB.
Lachers medizinische Inkompetenz (und Verantwortungslosigkeit!) in Sachen MCS ist kaum noch zu toppen. Ebenso nicht zu toppen ist eine Schwyzer Behörde, welche einen derart gewickelten “Fachmann” noch zu Rate zieht, siehe Wie Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher einen FFE fingierte / Antwortschreiben Lacher an Carlo Carletti, Fürsorgesekretär der Gemeinde Schwyz / 31.1.2005, PDF 940 KB.

Aber zu Schwyz passt dieser dem politischen Lokalfilz verpflichtete medizinisch (betr. MCS) komplett ignorante Bezirksarzt selbstverständlich perfekt
Er gibt haargenau die dort herrschende Mentalität wieder, zusammen mit anderen Gestalten des Schwyzer Lokalfilzes. Solche Typen und die passende Umgebung (Dreissigerjahre in Deutschland!) – dann gute Nacht! Lesen Sie unbedingt das nachfolgende Dokument, dann wissen Sie, wie Schwyzer Behörden im Kern funktionieren: Protokollauszug “Geschäft Nr. 38” der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz / 18.2.2005, PDF 4,7 MB. Der Inhalt sollte eines TagesPflichtlektüre jeder Schweizer Schule im Staatskundeunterricht sein!
Nein, für Heuchler, Charakterlose,Verlogenheit und Falschheit habe ich absolut nichts übrig! Pardon, wenn ich das an dieser Stelle so direkt sage: 7 Jahre nach dermenschenrechtswidrigen Freiheitsberaubung tituliere ich noch immer (mehr denn je!) sämtliche für den nachweislich fingierten FFE Verantwortliche resp. “Befürwortenden” (egal ob aus Verwaltung oder Justiz) offiziell als “verlogene, heuchlerische Arschlöcher”. Und dabei, bei dieser haarscharf treffenden Bezeichnung, bleibe ich!
Ein Bezirksarzt Lacher, Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Suteretc. – sie sind und bleiben für mich (wegen ihrem am 9.3.2005 an Heuchelei und Verlogenheit nicht mehr zu überbietendem Handeln) nichts anderes als charakterlich schäbige Schreibtischtäter. Tragisch ist, dass es derartige Figuren (Vorgänger hatten ihre Blüte in den Dreissigerjahren in Nazi-Deutschland) nach der Jahrtausendwende immer noch gibt. Noch tragischer, dass solche Typen überhaupt in Ämter gewählt werden. Vielleicht macht sich einmal der eine oder andere Leser darüber Gedanken.

Manche kosten Bagatellen ihren Job – andere können sich praktisch alles leisten
Das Ausstellen von fingierten medizinischen Diagnosen nach den Wünschen einer Schwyzer Vormundschaftsbehörde betrachte ich juristisch als unendlich problematischer als das im Verhältnis geradezu harmlose Auskundschaften von Telefongesprächen einer Schwyzer Staatsanwaltschaft. (vgl. dazu die gross aufgebauschte Medienkampagne im Falle von Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler.)
Im ersten Fall findet eine menschenrechtswidrige Freiheitsberaubung statt – im zweiten Fall wird allenfalls eine Kompetenz überschritten, aber im Grund niemandem weh getan.

Und was lehrt dieser Fall ausserdem?
Ein komplettes Versagen der Schwyzer Medien: Dass Typen wie Gregor Lacher und Othmar Suter nach Jahren noch immer im Amt sind, dafür ist nicht zuletzt eine Schwyzer Medienlandschaft verantwortlich, die sich in lokalpolitischer Anpassung sowie Selbstzensur übt und für die journalistische Verantwortung übernehmen ein Fremdwort darstellt = “Hosenscheisserpresse”. Mehr: Eine Lokal- und Regionalpresse, welche sich mit dem Schwyzer Polit- und Behördenfilz arrangiert hat. Die Öffentlichkeit soll ja nicht erfahren, was wirklich abgeht. Wie Blocher neulich zurecht sagte: Verhältnisse wie in Nordkorea.
Die, die wollen, können sich zum Glück heutzutage im Internet informieren.

24. März 2012 Thema: Krankenkassen-Umfrage
Comparis.ch frägt Urs Beeler an, wie er als Kunde mit der CSS-Krankenkasse zufrieden ist. Hier die Bewertung: Comparis-Kundenbewertung von Urs Beeler für die CSS-Versicherung / 24.3.12, PDF 112 KB.
25. März 2012 Thema: Krankenkassen-Wechsel
Nach jahrelangen negativen Erfahrungen mit der CSS Versicherung wurde diesemit Schreiben vom 20.1.12 an CEO Georg Portmann gekündigt.
Per Datum 25. März 2012 wurde ein KVG-Antrag an die kostengünstigere und bei Comparis betr. Kundenbewertung viel besser abschneidende Kolping Krankenkasse Dübendorf gestellt: KVG-Antrag an die Kolping Krankenkasse Dübendorf / 25.3.12, PDF 4,3 MB.
28. März 2012 Thema: Sozialhilfe absurd – neu sollen Bedürftige des Kantons Schwyz die Anwälte der Fürsorgebehörden der Gemeinden bezahlen!
Gemäss der Neuen Zürcher Zeitung, siehe Die Sozialhilfe am Scheideweg / NZZ Online / 20.5.08, PDF 124 KB, wurde noch 1934 Fürsorgeabhängigen im Kanton Schwyz das Stimmrecht entzogen. Dieser “Geist behördlicher Diskriminierung” lebt auch heute noch in der Schwyzer Verwaltung fort.

Neuster Fürsorgebehördentrick: Beizug eines Honorar-Anwalts

Aktueller Schwyzer Behörden-Clou ist, dass sich Fürsorgebehörden einfach des Tricks betr. Beizug eines externen Honorar-Anwalts bedienen. Damit wird
a) die eigene Sozialverwaltung entlastet und
b) können Bedürftige mit der Auferlegung von Prozessentschädigungen juristisch legal diskriminiert werden. (Politisches Ziel: Dass Arme im Kanton Schwyz IN DER PRAXIS aufgrund hohem finanziellen Prozessrisiko ihre Rechte nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt geltend machen, z.B. Anträge für situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen)
c) kurz: mehr Macht bei gleichzeitig weniger Arbeit für Behörden!

Mit diesem Behördentrick wird nicht nur das Prinzip der unentgeltlichen Rechtspflege ausgehebelt, auf Grund dessen es gemäss Schweizer Bundesverfassung Bedürftigen grundsätzlich möglich gemacht wird, ihre Rechte wahrzunehmen – mehr: die Sozialhilfe im Kanton Schwyz, welche gemäss Gesetzgebung die Aufgabe hat, Notlagen zu beseitigen, wird ad absurdum geführt.Nochmals – kein 1.-April-Scherz: Die Schwyzer Justiz will, dass Bedürftige die Kosten für Honorar-Anwälte der Gemeinden bezahlen!
Politisch, pardon juristisch geschützt wird obiges durch den Schwyzer Regierungsrat (Sachbearbeiter “bz”) und (wie könnte es auch anders sein) durch Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin resp. “sein” Verwaltungsgericht. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal deutlich, dass im Kanton Schwyz “Recht” fernab von Gerechtigkeit funktioniert.
Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der Inhalt der umfassenden Beschwerde ans Schweizer Bundesgericht erst zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. (xy, PDF 9,1 MB)
Auch dieser Fall, wo Bedürftige neu die Kosten für Anwälte der Gemeinden übernehmen sollen, ist selbstverständlich für die regimetreuen Medien tabu. Aber zum Glück gibt ja die Neue Zürcher Zeitung (siehe oben), in der man allenfalls in 70 Jahren darüber etwas lesen kann.
28. März 2012 Thema: Ergänzungsleistungen – EMRK-Beschwerde
Eine weiterer Fall von Schwyzer (Schweizer) Behördenabsurdität ist, dass im Falle einer Heirat die Ehefrau (statt wie bisher die Sozialversicherung im Rahmen der EL) für den invaliden Ehepartner finanziell aufkommen soll. Die Frage sei erlaubt: Wieso sollten in Zukunft überhaupt noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, wenn später im Falle eines Schadeneintritts (Invalidität) ohnehin der nicht-invalide Ehepartner an Stelle der EL finanziell aufkommen muss? Besteht der Hauptzweck der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Praxis darin, die Ausgleichskasse-Verwaltungen zu finanzieren?
IV-Bezügern, welchen willkürlich die Ergänzungsleistungen gestrichen werden, bleibt heutzutage nichts anderes übrig als der Gang aufs Sozialamt. Das ist schikanierend und diskriminierend. Das Bundesgericht jedoch ist der Auffassung, dadurch würden einem IV-Rentner keine Rechtsnachteile entstehen.
Der vorliegenden Fall besticht durch eine geradezu unglaubliche Willkür und Verletzung von mehreren EMRK-Konventionen (Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren; Art 12 EMRK: Recht auf Eheschliessung sowie Art. 14 EMRK: Diskriminierungsverbot). Seit weit mehr als 15 Monaten (Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde) warte ich mittlerweile auf eine korrekte Auszahlung einer Verheirateten-EL, welche nach wie vor nicht in Sicht ist.
Die diesbezügliche aktuelle Schweizer Rechtspraxis betr. Verheirateten-EL ist aus juristischer Sicht komplett schief und nach gesundem Menschenverstand beurteilt ein absoluter Skandal. Deshalb wurde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eine Klage gegen die Ausgleichskasse Schwyz sowie die involvierten Gerichte eingereicht:Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg / 28.3.2012, PDF 22,8 MB.
Auch dieser Fall gehörte als Musterbeispiel in den Staatskundeunterricht jedereinheimischen Schule, damit zumindest die Jungen in diesem Land erfahren und lernen, wie die Schweiz resp. ihre Behörden tatsächlich funktionieren: EMRK-Beschwerde gegen die Ausgleichskasse Schwyz in der leicht gekürzten HTML-Version.
Anmerkung: Offensichtlich verfügt die Ausgleichskasse Schwyz über zu viel resp.zu unterbeschäftigtes korruptes Personal, sonst könnte bzw würde sie solche Diskriminierung von IV-Bezügern resp. behördlichen Leerläufe gar nicht fabrizieren.
Kritik trifft einmal mehr aber auch das Bruhinsche Verwaltungsgericht, das schikanöse Behördenübungen wie sie die Ausgleichskasse Schwyz betreibt nicht rigoros abstellt, sondern indirekt mittels billigem Zurückweisen an die Verwaltungnoch wohlwollend fördert.
Dass Sie als Leser über solche Machenschaften in der regimetreuen Presse nichtserfahren, ist ein weiteres Indiz dafür, wie “krank” das heutige System ist.
28. März 2012 Thema: CSS-Abrechnungsmasche(n) – in vorliegendem Fall mit der Vermischung von Abrechnungsjahren
Wieder einmal glaubte die CSS Versicherung, sie würde mit einem billigen Abrechnungstrick (Stichwort “Lubex flüssig – angeblicher Bezug über Limite”) durchkommen.
Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl übernahm “selbstverständlich” ungeprüft die CSS-Version und brachte den angeblichen “Bezug über Limite” ohne Rückfrage, d.h. willkürlich und widerrechtlich im Dezember-2011-Monatsbudget in Abzug.
Zwischenzeitlich wurde in dieser Sache die CSS resp. ihr CEO Georg Portmann argumentationsmässig Schachmatt gestellt. Seither hört man nichts mehr von besagter Krankenkasse zu diesem Thema
.
Schwarz auf Weiss wurde anhand einer Tabelle aufgezeigt, dass ich bei der CSS-Versicherung betr. den Bezügen von Lubex flüssig seit dem Jahre 2008 bis heutein Wirklichkeit über ein Guthaben (!) von 530 Punkten verfüge, was deutlich mehr als Fr. 300.- entspricht. Doch immer wieder probiert die christlich-soziale CSS mit solchen und ähnlichen faulen Maschen, Kunden über den Tisch zu ziehen.
Nachfolgend das Schreiben vom 28.3.12 an CEO Georg Portmann: Schreiben an CSS-CEO Georg Portmann / CSS-Masche: angeblicher “Bezug über Limite” – Realität: PUNKTE-GUTHABEN! / 28.3.12, PDF 12,3 MB.
Lesen Sie hier exklusiv die persönliche Comparis-Kundenbewertung von Urs Beeler für die CSS-Versicherung: “Die CSS-Krankenkasse ist dermassen eine Katastrophe, dass sie selbst für Masochisten eine Zumutung darstellt.” – “Mir ist keine kundenunfreundlichere Krankenversicherung bekannt.” (Comparis-Kundenbewertung von Urs Beeler für die CSS-Versicherung / 24.3.12), PDF 112 KB.

5. April 2012  Thema: Die CSS Versicherung – eine Katastrophe!
Gemäss tel. Auskunft von Frau Fässler, Mitarbeiterin der CSS-Agentur Einsiedeln, betreibt die CSS Versicherung in Einsiedeln eine Inkasso-Stelle, welche für die gesamte Schweiz zuständig ist. Besagte Inkasso-Stelle verfüge über keine eigenen Schalter und sei für Versicherte auch nicht besuchbar.

Nur soviel verriet Frau Fässler weiter: Die “Geheim-Zentrale” der CSS-Inkassostelle Einsiedeln beschäftige 25 Personen (was 1% des Gesamt-Personalbestandes der CSS Versicherung entspricht) und sei lediglich über die telefonische Direktwahlnummer 058 277 34 30 (Inkasso) kontaktierbar.

Geheimnisvoll und äusserst ungewöhnlich ist…
…dass selbst langjährige CSS-Versicherte nicht die vollständigen Namen ihrer CSS-Gesprächspartner erfahren (dürfen)… So nahm bei einer Rückfrage bei der CSS-Inkassostelle Einsiedeln eine Person den Anruf entgegen, welche sich lediglich als angebliche “Frau Bürgi” zu erkennen gab. Ihren Vornamen wollte die CSS-Kontaktperson auch nach mehr als 15 Minuten partout nicht preisgeben. Ob “Bürgi” ihr echter Name ist oder ob sämtliche CSS-Angestellte der Inkassostelle Einsiedeln mit dem Codewort oder Fake “Bürgi” abnehmen, ist nicht bekannt.
Wer weiss: Vielleicht ist der Name “Bürgi” tatsächlich bloss erfunden und die Frau mit leichtem Einsiedler Dialekt heisst in Wirklichkeit Kälin, Oechslin, Ochsner, Schönbächler, Ruhstaller, Lienert oder Bisig…

Inhalt des Telefongesprächs ist ein dubioser Zahlungsbefehl der CSS-Inkassostelle Einsiedeln
Dubios deshalb, weil es angeblich um alte Rechnungen aus dem Jahre 2010 geht. Wie jedermann sehr transparent unter www.urs-beeler.ch nachprüfen kann, wurden die im Zahlungsbefehl Nr. 64740 / 28.3.12, PDF 1,4 MB, erwähnten Original-Rechnungen am 22.6.2010 per eingeschriebenem Brief an die Ausgleichskasse Schwyz zur Zahlung geschickt. Sollten besagte Rechnungen in der Folge nicht bezahlt worden sein, so liegt das Problem bei der Ausgleichskasse Schwyz.

Aufgrund der willkürlichen EL-Einstellung durch die Ausgleichskasse Schwyz im November 2010 ging in der Folge das gesamte “CSS-Krankenkassengeschäft” auf die Sozialberatung Ingenbohl über
Für allfällige “spätere Unstimmigkeiten” (ab 2011) wäre bzw. ist folglich diese verantwortlich.
Was vorliegend unter dem Strich geboten wird, ist ein “CSS-Klassiker” im Bereich CSS-Mahnwesen. Der Trick: Die CSS verschickt nach zwei Jahren einen Zahlungsbefehl (ob überhaupt gerechtfertigt, muss sich erst noch herausstellen!) bei dem sie 5% Verzugszins draufschlägt plus Fr. 60.- Spesen(christliche Geldvermehrung à la CSS!). Wendet die CSS diese Masche bei 100’000 KVG-Kunden (das wären nicht einmal 8% aller CSS-Versicherten) an, so ergeben sich allein daraus zusätzliche Einnahmen von Fr. 6 Mio., was umgerechnet pro Kopf CSS-Inkasso-Angestellte(r) Fr. 240’000.– entspricht.
Tja, die christlich-soziale CSS-Versicherung und ihre Tricks, die alles andere als christlich und sozial sind…

8. April 2012 Thema: Gedanken zu Ostern
Was lehrt uns die Oster-Geschichte? Dass das System krank ist. Jesus, der für Liebe, Menschlichkeit sowie Wahrheit und Gerechtigkeit eintrat, wird ans Kreuz genagelt. Der Gedanke der “Auferstehung” besagt nichts anderes, als dass über den Tod hinaus Wahrheit und Gerechtigkeit in Ewigkeit weiter bestehen werden.
Der bekannte Psychoanalytiker und Begründer der Charakteranalyse Wilhelm Reich (1897-1957) hat die Thematik in seinem Buch “Christusmord” abgehandelt und aufgezeigt, wie die Gesellschft bis heute Menschen, welche für Wahrheit und Gerechtigkeit eintreten, auf die eine oder andere Art ermordet. Der ewige (biblische) Kampf von Gut gegen Böse, der Kampf des positiven Einzelindividuums gegen ein korruptes System.
10. April 2012

Themen: MCS-Wohnprovisorium – fester MCS-gerechter Wohnraum – interne Mietzinsrichtlinien (Wohnkosten)
Seit mittlerweile 7 Jahren kämpfe ich gegen korrupte Behörden und für festen MCS-gerechten Wohnraum. Duftstoff- und schadstofffreier Wohnraum müsste für hochgradig Chemikaliensensible (MCS-Betroffene) heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein.
Wohlgemerkt: Mit entsprechender positiver Unterstützung könnte das Problem seit 7 Jahren längst gelöst sein.
Negative Gesinnung, unglaubliche Dummheit, Sturheit und Heuchelei zeichnen jedoch das System aus (an unzähligen Beispielen unter www.urs-beeler.ch dokumentiert!)

Behörden, Mietzinsrichtlinien und nicht vorhandene Wohnobjekte
In vielen Gemeinden gelten immer noch sogenannte interne Mietzinsrichtlinien. Für einen 1-Personen-Haushalt Fr. 800.-, für einen 2-Personen-Haushalt Fr. 1’100.– bis Fr. 1’250.–. Dagegen wäre nicht einmal etwas einzuwenden, wenn die öffentliche Hand, welche an diesen Richtlinien festhält, SELBER solchen (schadstofffreien) Wohnraum zum Günstig-Tarif anbieten würde. Doch genau hier fängt die Heuchelei und behördliche Verlogenheit an: Weder hat die öffentliche Hand solchen Wohnraum selber im Angebot noch ist sie bereit, z.B. ein MCS-Wohnprojekt, das duftstoff- und schadstofffreien Wohnraum zum EL-Tarif schaffenwill, finanziell zu unterstützen. Stattdessen zieht es eine Fürsorgebehörde Ingenbohl vor, einem Honorar-Anwalt Geld für endlose Leerläufe in den Arsch zu schieben. Dieser soll mit guten Beziehungen zur Schwyzer Justiz und juristischen Tricks versuchen, MCS und MCS-gerechten Wohnraum auszuhebeln.

Das Thema “Wohnen” ist ein generelles Problem in der Sozialhilfe des Kt. Schwyz
So schiebt die Fb der Gemeinde Schwyz Fürsorgeabhängige z.B. in eine Schimmelpilz-Schadstoff-Schrottnotwohnung beim Hotel “Kristall” in Seewen ab. (Der “Bote der Urschweiz” berichtete vor Jahren mit Bild, wie einer in betr. KMF-Schadstoffwohnblock “ausgerastet” ist. Kein Wunder!). Wenn in solchen Bruchbuden Menschen, die sonst schon “auf der Schattenseite des Lebens stehen” (Zitat Georg Portmann, CEO der CSS Krankenkasse) krank und depressiv werden, so ist dies für Schwyzer Sozialbehörden kein Problem: Jetzt kommt der Sozialpsychiatrische Dienst Goldau (oder im Falle Ausserschwyz: Lachen) zum Zug! Statt z.B. eine anständige Wohnung für Fr. 1’400.– rechnen die Fürsorgebehörden des Kt. Schwyz anders: Fr. 800.- Mietzins Wohnloch plus Fr. 600.- für psychiatrische “Hilfe” (wegen dem Wohnloch) = Fr. 1’400.–. So kommt die Gemeinde offiziell “günstig” weg.
Ein Fürsorgeabhängiger, der a) wohnt (WIE wird nicht gefragt!) und b) sogar noch “Hilfe” bekommt – dies beweist der Öffentlichkeit, dass Behörden ihre Sache “richtig” machen… Unglaublich!
Aber es kommt noch besser: Nicht selten werden Fürsorgeabhängige in den Wohnverhältnissen, in die sie von Behörden abgeschoben werden, chronisch krank(Sozialarbeitern, Mitglieder einer Fürsorgebehörde, Honorar-Anwälten würde es unter den gegebenen Verhältnissen wohl kaum anders ergehen!).

Statt die Situation von Fürsorgeabhängigen im Kt. Schwyz zu verbessern, besteht die Sozialhilfepolitik in der Praxis in den meisten Fällen aus Druck,Mobbing und Abschiebungsversuchen
Wer nun aus der obersten kleinen 2-Zimmer-Wohnung des heruntergekommenen Wohnblocks neben dem “Kristall” in Seewen aus Verzweiflung das Fenster öffnet und in den Tod springen will, hat die Rechnung ohne die ach so wohlwollenden Schwyzer Sozialbehörden gemacht. Per FFE wird der Fürsorgeabhängige unter Mitwirkung von Bezirksarzt Lacher und Vormundschaftspräsident Othmar Suter (letzterer ist für das Anmieten des Wohnlochs neben dem “Kristall” direkt verantwortlich!) in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG verfrachtet. Ein weiterer “Pluspunkt” dadurch für die Fürsorgebehörde: Neben einem Handling-Vorteil muss die Behörde jetzt – dank Oberwil-Vollpension – nur noch ein Trinkgeld an Grundbedarf auszahlen. In Wirklichkeit aber haben sich die Kosten dank der behördlichen “Hilfe” und Verschiebung von Seewen/SZ nach Oberwil/ZGmindestens verfünffacht!

“Was will Beeler damit sagen?” wird sich an dieser Stelle der eine oder andere Leser fragen
Kurz: Ich will mit diesem Beispiel die “komplette Krankheit des Systems” zeigen: Auf der einen Seite betreibt das Schwyzer Sozialsystem einen geradezu aberwitzigen Kampf um jeden Franken Wohnkosten (Stichwort “interne Mietzinsrichtlinien”) – Wohnung für max. Fr. 800- (obwohl ein vernünftiges Marktangebot inexistent ist!). Auf der anderen Seite schreit kein Hahn danach (weder das Bruhinsche Verwaltungsgericht noch der “Bote der Urschweiz”), wenn irgend ein Fürsorgeabhängiger willkürlich und menschenrechtswidrig von einer Behörde nach Oberwil (Psychiatrie) abgeschoben wird, wo dann der Aufenthalt Fr. 10’000.–/Monat kostet! In diesem Fall spielen “Wohnkosten” keine Rolle (da ja die Gemeinden nicht zahlen müssen, sondern die Krankenkassen. Hätten im Gegenteil die Gemeinden als Verursacher für die Kosten selber aufzukommen, müsste ein Fürsorgeabhängiger in der Gemeinde Schwyz vermutlich auf Knien betteln, um vom Schwyzer Vormundschaftspräsident Othmar Suter und Bezirksarzt Lacher per FFE nach Oberwil eingewiesen zu werden…)
Wie aus obigem Beispiel klar hervorgeht: Im heutigen System ist es auf der einen Seite problemlos möglich, dass in einem Fall Aufenthaltskosten von Fr. 10’000.– pro Monat “legal” verursacht werden können – im Gegenzug sollen bei einer medizinisch ausgewiesenen hochgradigen Chemikaliensensibilität (MCS), der schadstofffreier Wohnraum zwingend notwendig macht, “normale Mietzinsrichtlinien” angewendet werden? Eine solche Rechtsauffassung ist nicht nur ungerecht, sondern kompletter Schwachsinn. Das System kann nicht, nur weil es an (teilweise sogar fingieren) psychiatrischen Krankheiten offenbar total den Narren gefressen hat (Leute, die dem System nicht passen, können entsorgt werden) auf der einen Seite grosszügig Geld zur Verfügung stellen – und im Gegenzug Betroffenen einer anderen Krankheit (MCS WHO ICD-10 T78.4 für Allergie) mit “Forderung nach Minimalkosten” schikanieren.
Vielleicht sollten sich darüber Behörden, Justiz, Politik und Öffentlichkeit bei Gelegenheit einmal ein paar Gedanken machen.

10. April 2012 Thema: Die CSS-Versicherung heuchelt, dass es die Balken biegt
Wenn es um Heuchelei geht, stehen die CSS Versicherung und ihr Konzernchef Georg Portmann vermutlich auf der Pole-Position der Schweizer Krankenversicherer…
Lesen Sie nachfolgenden Beitrag, der Fakten ans Tageslicht bringt, welche von der regimehörigen Presse verschwiegen werden: CSS-Versicherung: Statt christlich und sozial christliche Oberheuchler!Anmerkung: Betreffenden Beitrag über die CSS habe ich mit Freude verfasst. In meiner Phantasie sehe ich schon Personen à la Honorar-Anwalt Kessler, welche mir den Vorwurf machen, ich sei “querulatorisch” und der Beitrag “eine Frechheit”. Solange das, was ich schreibe wahr ist und die Sache auf den Punkt bringt sowie nicht widerlegt werden kann, macht mich das glücklich. Schade finde ich nur, dass diese Art von Journalismus viel zu selten anzutreffen ist.
11. April 2012 Thema: Fragwürdiger CSS-Zahlungsbefehl – jetzt muss die Sozialberatung Ingenbohl die Sache in die Hand nehmen!
Mail an Rico Baumann von der Sozialberatung der Gemeinde Ingenbohl: “Bitte Kontakt mit der CSS Versicherung aufnehmen!”

5. Mai 2012 Thema: 1. offener Brief an den Regierungsrat des Kt. Schwyz bezüglich festem MCS-gerechtem Wohnraum (Text gekürzt)


Sehr geehrter Herr Landamann Hüppin
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reuteler
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stählin
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Zibung
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Michel
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reichmuth
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Barraud

Worum es bei der multiplen Chemikaliensensibilität (kurz MCS) geht, darüber weiss Herr Regierungsrat Peter Reuteler mittlerweile bestens Bescheid. Er hat mir seinerzeit auch Unterstützung zugesagt. Jetzt sind nach Worten endlich Taten gefragt!

Seit mittlerweile 7 Jahren kämpfe ich krankheitsbedingt für nichts anderes als schadstoff- und duftstofffreien Wohnraum, der mein Immunsystem entlastet und wo ich möglichst beschwerdefrei leben könnte
Die jahrelangen Provisoriumsverhältnisse haben meinem Immunsystem nachhaltig zugesetzt (dokumentiert). So kann es nicht endlos weiter gehen! Ich fordere Sie mit diesem Mail auf, mir endlich betr. festem MCS-gerechten Wohnraum zu helfen!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

PS: Eine Kopie dieses Mails geht an über 1’000 Adressaten (Medien, Parlamentarier, MCS-Community etc.). Nicht, dass irgend jemand behaupten kann, die Schwyzer Regierung habe von MCS und der Notwendigkeit von MCS-gerechtem Wohnraum “nichts gewusst”.
Meine hochgradige Chemikaliensensibilität (WHO ICD-10 T78.4) ist mehrfach medizinisch ausgewiesen. Ebenso ist ärztlich ausgewiesen, wie in meinem Fall fester immunsystemverträglicher Wohnraum beschaffen sein muss.

10. Mai 2012 Thema: Nach über 1 1/2 Jahren immer noch keine Verheirateten-EL-Auszahlung
Ein EL-Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, der willkürlich nicht vorhandenes Einkommen erfindet – was für eine charakterliche Bezeichnung verdient Ihrer Meinung nach eine solche Person?
Welche Note verdient Ihrer Ansicht nach eine Justiz (Bruhinsches Verwaltungsgericht), welche solchem mafiosen Treiben nicht rigoros den Riegel schiebt, sondern es durch unglaubliche Milde (keine scharfe Rüge, keine Verfahrenskosten etc.!) indirekt sogar noch fördert?
Was für einen Sinn macht es, wenn Bürger zu Handen einer Ausgleichskasse Schwyz korrekte Angaben/Dokumente einreichen und ein korrupter Chefbeamter kann im Nachhinein – wider besseres Wissen! – willkürlich einfach eigene Zahlen einsetzen und damit für ein unsinniges, endlos langes juristisches Verfahren sorgen?
Finden Sie es richtig, wenn heutzutage ein IV-Bezüger von einer Ausgleichskasse Schwyz mittels willkürlicher Nichtauszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) über 1 1/2 Jahr (“Verfahrenslänge”) und länger verfahrensmässig gemobbt werden kann und ihm nichts anderes als der Weg aufs Sozialamt bleibt?
Oder anders gefragt: Wie enorm emotional geschädigt und krank muss resp. “darf” eine Beamtenschaft einer Ausgleichskasse Schwyz sein, die einem IV-Bezüger seit über 1 1/2 Jahren EL-Zahlungen (im Verhältnis Peanuts-Beträge) vorenthält und eine ihre Hauptaufgaben offensichtlich im Schikanieren und Diskriminieren von Behinderten sieht?
Sollte ein IV-Bezüger in der reichen Schweiz nicht ein selbstverständliches Anrecht auf finanzielle Existenzsicherung haben?
Sind (Schwyzer) Verwaltung und Justiz einfach verludert – und die Schwächsten der Gesellschaft (Behinderte, Sozialhilfeempfänger etc.) sollen sich damit gefälligst stillschweigend abfinden?
In was für einem erbärmlichen Zustand befinden sich Schweizer Medien, welche einen solchen Skandal nicht publik machen?
Ich wiederhole:
Der vorliegenden Fall (willkürliche EL-Einstellung durch die Ausgleichskasse Schwyz vor 18 Monaten!) besticht durch eine geradezu unglaubliche Willkür und Verletzung von mehreren EMRK-Konventionen (Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren; Art 12 EMRK: Recht auf Eheschliessung; Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde sowie Art. 14 EMRK: Diskriminierungsverbot).
Aus Gründen der thematischen Aktualität und Bedeutung wird hier nochmals die Beschwerde an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg publiziert: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg / 28.3.2012, PDF 22,8 MB.
Pflichtlektüre für all diejenigen, die noch immer an das Märchen glauben, die Schweiz sei ein korrekt funktionierender Rechtsstaat
.
29. Mai 2012 Themen: 2. offizieller Aufruf an den Regierungsrat des Kt. Schwyz bezüglich festem MCS-gerechtem Wohnraum (gekürzter Auszug)

Sehr geehrter Herr Landammann Hüppin
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reuteler
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stählin
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Zibung
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Michel
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reichmuth
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Barraud

Ich beziehe mich auf meine Mail an den Schwyzer Gesamt-Regierungsrat vom 5. Mai 2012. Bis heute habe ich darauf keine Antwort erhalten!

Was bis heute geschah
Die Gemeinde Ingenbohl hat seit 7 Jahren nichts Konkretes zur Lösung betr. MCS-gerechtem Wohnraum unternommen. Man meint, das Problem MCS bzw. MCS-gerechter Wohnraum liesse sich mit einem Honorar-Anwalt und einer der Behörde gegenüber wohlgesonnenen Justiz lösen (Da ein seltener medizinischer Einzelfall).
Mittels Nichtgewährung situationsbedingter Leistungen, Budgetkürzungen etc. ist man auf Gemeindeebene der Auffassung, so könne man das Problem MCS resp. den Fall Beeler nach Jahren endlich einer “Lösung” zuführen.
Eine ähnliche Strategie fährt die Ausgleichskasse Schwyz, welche absolut willkürlich per Dezember 2010 via Erfindung eines gar nie erzielten Einkommens eine EL-Einstellung verfügt hat.
Obiges sind Fakten. So funktionieren – ob man es als Aussenstehende(r) wahr haben will oder nicht – Schwyzer Behörden im Fall Beeler. Dokumentiert unterwww.urs-beeler.info/
Es wäre vermutlich äusserst heilsam, wenn diejenigen, welche solche Diskriminierungspolitik seit Jahren betreiben, diese eines Tages am eigenen Leiben erfahren würden. Durch die eigene unmittelbare Erfahrung als Betroffener würde sich wohl schnell Vieles zum Besseren ändern.

Wäre es nach 7 Jahren nicht endlich an der Zeit, dass man zumindest auf Ebene Kanton/Regierung so etwas wie Menschlichkeit, Verständnis und Solidarität für meinen Spezialfall aufbringt?
Oder gelten solche Begriffe nur als Worthülsen am Schweizer Nationalfeiertag 1. August? Will man sich weiter der Verantwortung entziehen mit dem Subsidiaritätsargument: “Dafür ist die Gemeinde Ingenbohl zuständig.” Oder: Wer als MCS-Betroffener für seine Rechte als Behinderter eintritt, ist ein nervender Querulant, der mit Ignoranz bestraft werden muss? Oder: “Schon zu vielen auf die Füsse getreten” – ob zurecht oder nicht, diese Frage wird selbstverständlich nicht gestellt.
(…)
Ich fordere den Regierungsrat des Kantons Schwyz auf, den Verein MCS-Haus (www.mcs-haus.com) endlich bei der Schaffung von festem schadstofffreiem Wohnraum zu unterstützen
Die Stadt Zürich engagiert sich im MCS-Wohnprojekt Leimbach. Wieso ist Ähnliches bis heute nicht im Kt. Schwyz möglich?
Obwohl in meinem Fall MCS (WHO ICD-10 T78.4) durch das Bundesgericht im Rahmen von Diätkosten (für schadstofffreie Bioernährung) anerkannt und ebenso u.a. durch die Allergiestation des UniversitätsSpitals Zürich medizinisch ausgewiesen ist, begegnet man meiner MCS-Erkrankung gegenüber nach wie vor mit Ignoranz, Ablehnung etc. Wann endlich hört dies auf?
Ich meine: An Stelle von Ressentiments etc. sollten nach 7 Jahren endlich (medizinisches) Verständnis und vor allem echte Hilfe (schadstofffreier Wohnraum!) treten!
Herr Dr. med. Martin H. Jenzer, ausgebildet unter Prof. William Rea (EHC-Dallas, weltweit führend auf dem Gebiet MCS) steht Ihnen für medizinische Auskünfte und Rückfragen unter der Tel. 041 630 16 81 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

Bildlegende Regierungsrat des Kt. Schwyz: Die Schwyzer Regierung stellt sich im Gegensatz zur Stadt Zürich (vgl. MCS-Wohnprojekt Zürich-Leimbach) aktuell betr. MCS tot.
Bis heute erhielt ich auf meine beiden Anfragen vom Mai 2012 keine Antworten von der Schwyzer Regierung.
Während von Justizdirektor Peter Reuteler seinerzeit noch Gelder des Schwyzer Lotteriefonds für ein Innerschwyzer MCS-Wohnprojekt in Aussicht gestellt wurden, hört man auch von ihm nichts mehr. Das “alteSchwyzer Problem”? Frei in Schwyz heraus die Wahrheit zu sagen, hat man nicht gern. Wer es dennoch tut, wird abgestraft?
Oder herrscht in der Schwyzer Regierung einfach unglaubliche Verunsicherung? Ich erinnere an den Fall Dr. Martin Ziegler
. Ein grosser Medienwirbel. Von einem “Schwyzer Justizskandal” wurde gar gesprochen. Im Nachhinein: Was blieb davon übrig? Ziegler muss gehen (um was es genau ging/geht, niemand erfährt oder weiss es schwyztypisch!), aber er erhält dafür wenigstens (im Gegensatz zu IV- und EL-Bezügern des Kt. Schwyz) eine grosszügige Entschädigung.
Wie kann einer als Kantonsgerichtspräsident offiziell nicht mehr tragbar sein, muss deshalb gehen und erhält dafür (wegen “Untragbarkeit”, “fehlendem Vertrauen” und angeblichem Fehlverhalten) im Nachhinein noch eine grosse Entschädigung? Wo ist hier die Logik?
Und was ist aus der Strafanzeige von Regierungsrat Reuteler gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler geworden?
Spontan frage ich mich: Wie kann der Bürger aus der Schwyzer Regierung schlau werden? Und wie kann einer Schwyzer Regierung MCS und die Notwendigkeit von MCS-gerechtem Wohnraum nahe gebracht werden, damit diese mitzieht? Oder hat man für “Minderheitenanliegen” einfach kein Gehör wie man jahrzehntelang für eine vernünftige Grünabfallentsorgung kein Gehör hatte?

2. Juni 2012 Thema: Asylpolitik und Politzensur in der Schweiz
FDP-Nationalrat Philipp Müller entfernte den nachfolgend von mir auf seiner Facebook-Seite geposteten Text. Wer als angeblicher Liberaler offensichtlich Angst vor anderen Meinungen hat und unter Liberalismus vor allem “Freiheit des Geldes” und nicht des Geistes versteht, dem kündige ich meinerseits die Facebook-Freundschaft.
So wie CVP-Politiker immer wieder christliche Ideale verrieten/verraten, so machen es Liberale heutzutage mit Idealen wie Menschlichkeit, Verständnis, Toleranz, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Verantwortungsbewusstsein etc.
Hier mein geposteter Text an Nationalrat Philipp Müller (von ihm zensuriert, da ihm offenbar vernünftige Gegenargumente fehlen):
Sie fordern gemäss Sendung “10 vor 10” vom 31.5.12 auf SF1 als Vertreter der FDP, dass Asylanten in Zukunft gerademal Fr. 8.- pro Tag erhalten sollen. Dies sagt einmal etwas über Ihren Charakter aus, auf der anderen Seite aber auch darüber, dass Sie sich offensichtlich in der ganzen Sozialhilfeproblematik wenig bis gar nicht auskennen. Die Folge Ihres Vorschlags wäre, dass zwangsläufig die Kriminalität zunimmt. Politisch von Ihnen und Ihrer Partei gewünscht, damit mit mehr Polizei und “Rechtsstaat” aufmarschiert werden kann? Und das Feindbild “Asylanten” mit billigen, dafür aber umso grösseren “Blick”- und “Weltwoche”-Schlagzeilen am Leben erhalten bleiben kann? Welchen ungeheuren politischen “Mut” es doch braucht, auf einer Minderheit herumzutrampeln, die sich gar nicht wehren kann!
Sparpolitik zu Lasten von Minderheiten, damit sich die Schweizer Armee 22 nicht ganz unproblematische schwedische Gripen-Kampfflugzeuge beschaffen kann? Wozu? [Nachtrag: Zum Schutz vielleicht der 1-2% Reichen, denen 99% des Schweizer Kuchens gehören? Benötigen wir für diese Minderheit extra eine Armee? Oder vielleicht zum Schutz einer korrupten Ausgleichskasse Schwyz? > vgl. der Fall Othmar Mettler] Oder braucht die Schweiz mehr mit Taser bewaffnete Polizisten? Oder geht es lediglich nur um die generelle Förderung von mehr Absurdität?
Bevor Sie andere auf Wasser und Brot setzen, probieren Sie Ihre Asyl-Strategie doch zuerst einmal bei sich selbst aus, d.h. versuchen Sie ehrlich mit Fr. 8.- pro Tag über die Runden zu kommen. Und zwar über längere Zeit. Bringen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen aus der Praxis (emotionale Befindlichkeit, Handhabung etc.) zu Papier. Vielleicht fördert dies Heilsames. Eine alte Bibelweisheit lehrt: Tue keinem anderen an, was du nicht willst, dass man dir antue.
Wissen Sie, was ein Honorar-Anwalt einer Fürsorgebehörde pro Stunde im Minimum verdient? Fr. 180.-. Als FDP-Vertreter werden Sie – davon gehe ich einmal aus – Stundenhonorare von Anwälten, Managern etc. in der Höhe von Fr. 400.- und mehr nicht stören (da “freie Marktwirtschaft”).
Ich meine: Man sollte in der reichen Schweiz Menschlichkeit, Verständnis, Solidarität, positive Gesinnung zeigen und die Verhältnismässigkeit wahren.
Urs Beeler
12. Juni 2012

Thema: Spendenaktion für MCS-Wohnprojekt Innerschwyz – Warum antwortet Regierungsrat Reuteler plötzlich nicht mehr?

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reuteler

Wir haben zwei Jahre lang wegen dem MCS-Projekt Gespräche geführt. Wenn wir die Sache nicht mit einer erfolgreichen Spendenaktion zu Ende bringen, würde dies nichts anderes bedeuten, als dass die bisher aufgewendete Zeit für die Katz war. Ich meine: Wenn man etwas gemeinsam anfängt, sollte man es auch zu Ende führen.
Es muss hier um die Sache gehen: nach 7 Jahren endlich fester MCS-gerechter Wohnraum! Und nicht um persönliche Befindlichkeiten. Ich glaube nicht, dass ich in Zusammenhang mit Ihrem “Sust”-Projekt etwas Falsches gesagt habe. Ich habe lediglich das gesagt, was ich für richtig halte. Sollte ich mich getäuscht oder Fehler begangen haben, bitte ich um Korrektur. Ich bin – sofern ich falsch liege – durchaus lernfähig.
Ende Juni läuft Ihre Amtszeit ab, d.h. die Spendenbriefe müssten noch vorher in den Versand gelangen. Ist das möglich? Soll ich Ihnen die Adressen vorbeibringen oder mailen? Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihr seinerzeitiges Empfehlungsschreiben.
Über Ihr weiteres Engagement würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler


Anmerkung:
Regierungsrat Reuteler hatte seinerzeit weitere Unterstützung (Spendenbriefe) für das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz zugesagt. Reuteler hatte positiv und richtig erkannt dass man nur via MCS-Projekt das Wohnproblem betr. hochgradiger Chemikaliensensibilität (MCS) effektiv lösen kann und dies darüber hinaus – er selbst rechnete es korrekt vor – kostengünstig zum EL-Tarif! (Dies ganz imGegensatz zur behördlichen Schikane- und Leerlaufpolitik eines Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin, der meinte, das MCS-Wohnproblem liesse sich quasi mit dem billigen Spruch lösen: “Was medizinisch (weil selten) dem System nicht passt, wird juristisch (zu Gunsten der Behörde) passend gemacht.”
Warum bei Reuteler plötzlich “Funkstille” herrscht, darüber kann nur spekuliert werden. War Beeler einfach wieder einmal zu ehrlich und direkt? Oder spielen lokalpolitische Verflechtungen eine Rolle? Wurde erkannt, dass die Umsetzung eines innovativen Projekts in einem Kanton Schwyz nicht so einfach ist, wie man sich das vielleicht anfänglich noch vorstellte?

21. Juni 2012 Thema: Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz – Präsident Bruhin geht in Pension
Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin wurde durch den Schwyzer Kantonsrat in den vergangenen über 30 Jahren 8mal wiedergewählt. Dies würde vermutlich mit den herrschenden Schwyzer Charakterstrukturen noch jahrzehntelang so weitergehen – bis Präsident Bruhin eines Tages 160 oder mehr Jahre alt wäre…

Stellen Sie sich einen journalistischen Artikel in der geldliberalen Neuen Zürcher Zeitung vor, welcher davon handelt, dass der Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsident “bereits seit über 120 Jahren im Amt” sei und “damit der älteste in der Schweiz amtierende Richter”.
Wie heisst es doch: Schweizer Humor ist, wenn man trotzdem nicht lacht.
Nun ist alles Leben einem biologischen Alterungsprozess unterworfen. Und das ist vermutlich auch vernünftig so.
Verwaltugsgerichtspräsident Bruhin geht per Ende Juni 2012 in Pension. Bei unzähligen Anwälten war bzw. ist er als “versierter Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung” geachtet. Ob fehlbare Beamte, korrupte Behördenmitglieder etc. – mir ist kein einziger Fall bekannt, wo Bruhin einmal hart durchgegriffen hätte. Aus meiner Sicht betrieb er bis heute (zu oft) Pro-Behörden-Rechtsprechung. Damit macht man sich natürlich bei dieser Klientel beliebt. Aber ob dies der Job eines Richters ist?
Ich bin jetzt schon überzeugt, dass der “Bote der Urschweiz” über Bruhin nur Positives schreiben wird. Erstens weiss man zu wenig, zweitens bringt man (selbst wenn man noch Brisantes wüsste) ganz sicher aus Prinzip nichts Kritisches.
Mir selbst liegt es fern, mich als Richter aufzuspielen (“Richte nicht, auf dass du nicht gerichtet werdest!”). Ich beschränkte mich nachfolgend darauf, persönliche Erfahrungen und Fakten festzuhalten:
1. Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin legte mit der Bestätigung der Falschschatzung von Schätzer Werner Betschart, Lauerz, betr. der Alten Brauerei Schwyz im Jahre 1998 den Grundstein für meinen wirtschaftlichen Ruin.
Ein paar Fakten dazu:
– Schätzer Werner Betschart schätze die Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz auf Fr. 2’000.– “genau”! Dies würde bei Fr. 1,6 Mio. bedeuten, dass ein Schätzer den Wert einer Immobilie auf 1/800 präzise eruieren könnte. Völliger Unsinn und krass an der Realität vorbei. Von Bruhin seinerzeit geschützt.
– Ebenso übersah man, dass Betscharts “Rekordschatzung” (von niemandem innerhalb von sechs Jahren überboten!) rund Fr. 600’000.– über dem Steuerwert lag.
– nicht einmal das zu Grunde gelegte Gebäudeerstellungsjahr stimmte!
– frei nach dem Motto: “Kantonale Experten resp. eine Behörde haben immer Recht”!
(Diese Behördengläubigkeit und Pro-Beamtenschutzpolitik zieht sich wie ein roter Faden durch Bruhins Rechtsprechung. Wer nicht glaubt, kann’s an unzähligen konkreten Beispielen nachverfolgen.)

2. Ein absolutes “Highlight” resp. wo sich Armseligkeit, Korruptheit und Lächerlichkeit des “Schwyzer Systems” entpuppten, war zweifellos im März 2005 (nachzulesen in VGE III 823/2005 und 824/05 vom 18.3.2005): Der Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher hatte mit einer angeblich “wahnhaften Störung” (von ihm selbst frei erfunden! Weder kannte er mich noch hatte er mich je zuvor gesehen!) vorsätzlich eine falsche medizinische Fährte gelegt, auf die das Schwyzer Verwaltungsgericht offenbar noch so gerne und prompt einschwenkte. Der von Bruhin konsultierte “medizinische Fachmann” der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwil ZG (siehe S. 7 im betr. Dokument) behauptete damals kühn, MCS sei in der Schweiz “unbekannt”, was entweder auf kompletter medizinischer Unkenntnis beruhte resp. schlichtweg gelogen war. Bereits mehrmals zuvor waren in der Mythen-Post zu diesem Thema Artikel erschienen. Aber nicht nur dort, sondern auch im Pulstipp sowie TV-Beiträge im Schweizer Fernsehen. Weiter behauptete dieser offensichtlich medizinisch ignorante bzw. inkompetente von Bruhin befragte “Experte”, eine genaue Definition von MCS sei nicht möglich, was ebenfalls blanker Unsinn ist. MCS ist medizinisch klar definiert, von der WHO im Sinne von “Allergie” (ICD-10 T78.4) anerkannt und das seit mittlerweile mehr als 20 Jahren!
Der vom Verwaltungsgericht konsultierte “Fachmann” behauptete weiter (bitte nachlesen!), in der Schweiz gebe es “keine Fachleute betr. MCS”! Und was ist z.B. mit Dr. med. Martin H. Jenzer, der im EHC Dallas unter Prof. William Rea studiert hat? Oder Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil? Oder Dr. med. Klaus Tereh, Bern?
Von Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin wurde (ich frage: typischerweise?) nachweislich ein “Experte” zu Rate gezogen, der hinten und vorne keine Ahnung hatte, worum’s ging und der deshalb offensichtlich irgend etwas zusammendichtete! Vom System extra so gewünscht? – Wer’s nicht glaubt, kann’s im Original nachlesen. Haarsträubend und im Endeffekt jämmerlich das Ganze!
Hätten die Involvierten (Behörden, Justiz, Ärzte) ZUVOR die bereits publizierten Artikel betr. MCS richtig gelesen (offensichtlich hielt man dies gar nicht für nötig!) und allenfalls bei kompetenten medizinischen Fachleuten nachgefragt, wäre mir diese ganze Tragik-Komödie erspart geblieben. Aber in Schilda Schwyz läuft halt alles etwas anders…! (Motto: “Man hat als Behörde keine Ahnung, muss sich auch nicht kundig machen – entscheidend aber ist, dass die betreffende Person in jedem Fall die behördliche Autorität achtet!”)
Die von Bruhin nach persönlichem Gutdünken zurecht gelegte Sicht, ich sei damals quasi allein für das Desaster um die Alte Brauerei verantwortlich gewesen, ist ebenso grundfalsch. Er selbst bzw. “sein” Verwaltungsgericht sorgten mit der Bestätigung der nachweislichen Falschschätzung von Werner Betschart, Lauerz, für “alles andere als einfache Rahmenbedingungen”. Hätte damals die SKB bei der Finanzierung dennoch (weiter) mitgemacht, hätte die Alte Brauerei mit MCS-gerechten Wohnungen nachweislich selbsttragend betrieben und die Liegenschaft gerettet werden können! (vgl. Dipl. Ing. Paul Bossert, Oetwil an der Limmat) Aber das rückständige, meinen innovativen Ideen gegenüber negativ gesinnte Schwyzer System und seine Beteiligten wollten das nicht. Das ist die Wahrheit!
Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass ein Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin bis heute (und zwischenzeitlich sind doch immerhin 14 Jahre vergangen) nicht “gecheckt” hat, worum es damals wirklich ging.

Ein Rückblick
Es erfüllt mich mit einem gewissen Stolz sowie auch Befriedigung, dass ich vor über 10 Jahren meinen ehrlichen, geradlinigen Kurs (“Kamikaze-Journalismus”) mit der damaligen Mythen-Post konsequent durchgezogen habe. Dass ich mich journalistisch nicht anpasste, wurde mir immer wieder zum Vorwurf gemacht. Die Sache lässt sich von zwei Seiten betrachten:
Heute – nach 10 Jahren – kann man die Artikel nachlesen und stellt fest, dass ich wohl in den meisten Fällen Recht behalten habe. Was kaufmännisch gesehen ein Fehler war, war aus der Perspektive der journalistischen Verantwortung (grösstenteils) richtig. Vergleicht man meine Haltung/Argumentation mit den späteren “Irrungen und Wirrungen des Systems”, z.B. der Bruhinschen Fehlerquote betr. MCS, dann brauche ich mir nach Jahren wenig bis gar nichts vorzuwerfen.
VGE III 823//05 resp. 824/05 sind ein Beispiel dafür, wie sich Bruhin die Sachen einfach so zurecht legte, wie er bzw. “man” sie zu der Zeit haben wollte: Zum Schutz eines nachweislich korrupten Bezirksarztes, einer mafiosen Schwyzer Vormundschaftsbehörde, dafür, dass der Kt. Schwyz ja keine Staatshaftungskosten übernehmen musste, dass einem selbst als versagendes Gericht (vgl. Bestätigung einer kompletten Falschschatzung) “nichts hängen bleibt” etc. Traurig, aber wahr.
Charakteristisches Merkmal Bruhinscher Rechtsprechung – und dies kann man über Jahre verfolgen – ist überwiegende Rechtsprechung zu Gunsten des Systems, d.h. von Behörden, öffentlichen Institutionen etc. Daher Bruhins “Beliebtheit” bei Fürsorgebehörden, Ausgleichskasse etc.

Wo liest man bei Bruhin, dass die Schwyzer Kantonalbank mir zum Schluss des Kampfes um die Alte Brauerei 10% (!) Zinsen auflud bzw. aufzuladen versuchte?
Weil durch Fakten das Image der SKB Schaden erleiden würde? Oder mir von der kant. Steuerverwaltung trotz Erbteilverlust von rund 1/4 Mio. im September 2004eine “Liegenschaftsgewinnsteuer”-Rechnung von über Fr. 100’000.– ins Haus flatterte? Oder der von Bruhin selbst bestätigte Anrechnungswert für die Alte Brauerei viel zu hoch war, dass ihn kein Mensch bezahlen wollte bzw. zum Schluss zahlte? Dass Bruhin offenbar selbst bzw. “sein” Gericht in einer entscheidenden Sache verhängnisvollen “Bockmist” fabrizierten? (Für eine Ordnungsbusse infolge “ungebührlichem Aussprechen der Wahrheit” ist es zu spät.)
Ich lag mit meiner Einschätzung 1998 richtig – Bruhin nicht. Nur nützt mir dies im Nachhinein nichts.
Wie bei der Bestätigung der kant. Falschschatzung Alte Brauerei Schwyz kann man betr. dem nachweislich von A-Z fingierten FFE aus dem Jahre 2005 ebenfalls nur sagen: Shame on them!
VGE III 823/05 bzw. 824/2005 sollten eines Tages Pflichtlektüre im Schweizer Staatskundeunterricht werden, damit die Jugend erfährt, wie (korrupet) Behörden arbeiten und was die Justiz tut bzw. tun kann, um diese zu schützen. Motto: “Wenn wir sagen, dass etwas so ist, dann ist das [wenn es auch falsch und ungerecht ist] eben so.” Das wichtigste Mittel dagegen sind Fakten und die Wahrheit!

3. Wie unglaublich korrupt das System betr. MCS funktionierte, zeigt die Tatsache, dass nach dem ersten Reinfall (“wahnhafte Störung” statt Allergie) der zweite produziert wurde: “somatoforme Störung”
Auch hier wird vom System wieder ein “Experte” – übrigens weit und breit allein mit seiner “Diagnose” – aufgeboten. Und das Bruhinsche Verwaltungsgericht später involviert. Weniger dramatisch als noch im Fall der “wahnhaften Störung”.
Eine somatoforme Störung aus dem (Einfalls)reichtum der Psychiatrie scheint dem konservativen Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsidenten irgendwie emotional viel näher zu liegen als eine seltene allergische Erkrankung (MCS)… Aber lassen wir die Polemik.
Von allem Anfang an (dies ist belegt!) beharrte ich darauf, dass bei MCS eine umweltmedizinische resp. allergologische Abklärung notwendig ist. Auch in diesem Punkt bekam ich (erst) Jahre später Recht.

4. Wie Bruhin nach Möglichkeit immer (auch fehlverhaltende) Exponenten des Systems schützte, ist auf der Homepage hinreichend dokumentiert: ob es sich um einen nachweislich korrupten Bezirksarzt, mafiosen Vormundschaftspräsidenten, kant. Falschschätzer, korrupten Chefbeamten einer Ausgleichskasse Schwyz handelte – von Bruhin hatten/haben all diese Exponenten nichts zu befürchten. (Spruch: “Bruhins Milde gegenüber fehlbaren Behördenvertretern ist nicht von dieser Welt.”)

5. Bruhin wurde (zurecht) viel kritisiert. Wo er hingegen einwandfrei arbeitete, war in der Frage der örtlichen Zuständigkeit (Fall Mitte 2007 beschrieben). Dort, wo es um “furztrockene”, im Prinzip rein abstrakte juristische Materie geht, keine subjektiven Faktoren mit hineinspielen, ist Bruhin als versierter Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung in seinem Element und meistert solche Fälle mit Bravour!

6. Versagen wiederum, wenn der subjektive Faktor mitspielt. “Typisch Bruhin” verweigert er in VGE I 2007 20 vom 26.4.07 die Auszahlung von Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung. Würde es sich um etwas “Psychiatrisches” handeln, wäre der Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsident vermutlich Feuer und Flamme gewesen. Vor allem, wenn die Empfehlung noch von Bezirksarzt Dr. Lacher oder einem “medizinischen Experten” der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwilgekommen wäre. Aber Allergie? So etwas passt irgendwie nicht in ein verstaubtes, um Jahrzehnte zurückgebliebenes Weltbild, das zu einem nicht unbeachtlichen Teil aus Elementen wie Fürsorge (noch in den Dreissigerjahren wurde Fürsorgeabhängigen des Kt. Schwyz das Stimmrecht entzogen!), Vormundschaft (Stand: 1908) und Psychiatrie (zeitlich auf der Höhe des Schwarz-Weiss-Films) besteht… Man möge für die Polemik an dieser Stelle Verständnis haben!
Zum Glück aber funktionieren nicht alle Richterköpfe gleich: Im bahnbrechendes Bundesgerichtsurteil BGE 8C_346/2007 vom 4.8.08 wurde MCS (eine Allergie!) im Rahmen der Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung höchstrichterlich anerkannt. Endlich eine grosse und längst verdiente Niederlage für Bruhin. – Von ihm wird diese Niederlage im Nachhinein (Charakter mit zwanghaften Zügen?) nur schlecht hingenommen, wie die Homepage dokumentiert. So behauptet Bruhinnoch Jahre später völlig willkürlich und darüber hinaus falsch, bei MCS würde es sich um ein “schwer fassbares Krankheitsbild” handeln und die Erkrankung sei “nicht rechtsgenüglich ausgewiesen”. Dies trotz unzähligen Arztzeugnissen, Gutachten, Labor-Analysen und Bundesgerichtsentscheid!

7. Bruhins Rechtsprechung zeichnet sich wie ein roter Faden durch politische Rechtsprechung zu Gunsten von Behörden aus. Deshalb auch die Bezeichnung “Schwyzer Verwaltungsschutzgericht”. “Behörden handeln nach freiem Ermessen” (sprich: Willkür) – so konnten unter Bruhins Rechtsprechung Fürsorgebehörden z.B. situationsbedingte Leistungen, Integrationszulagen etc. nach Belieben aushebeln. Juristischer Schutz durch das Bruhinsche Verwaltungsgericht war ihnen gewiss.
Bruhin wies in zahrleichen seiner Entscheide immer wieder darauf hin, dass man sich an die SKOS-Richtlinien halte und diese “konsequent angewendet” würden. Jeweils ein paar Seiten weiter wurden diese von ihm nach Belieben ausgehebelt (vgl. VGE III 2008 160 +185 + 193 / 11.12.08).
Ob es sich nun um Zügeltransportkosten, Duvets, Encasing, Waschmaschine oder sonst irgend etwas handelte – Bruhin sprach praktisch stets “Recht” zu Gunsten der jeweiligen (ablehnenden) Behörde (Spruch: “im Ermessen der Behörde”). Dabei kann interessanterweise an unzähligen Beispielen aufgezeigt werden, dass bei den Fürsorgebehörden selbst komplette Willkür im Spiel ist: Was in einer Gemeinde Schwyz noch mit Selbstverständlichkeit übernommen wird (z.B. Waschmaschine für duftstofffreies Waschen > bei MCS zentral und durch Artzeugnisse medizinisch ausgewiesen), wird für denselben Antragsteller im 5 Kilometer entfernten Ingenbohl abgelehnt. Strenges Tabu für die lokalen Medien. Denn die Behörden könnten bei Aufdeckung ja ihr Gesicht verlieren…

8. Ein Verwaltungsgerichtspräsident, der in der Förderung und Zementierung von Armut (Ablehnung von dringend benötigten Haushaltgegenständen wie Pfannen, Bügeleisen, Staubsauger etc. – für die Anschaffung von Bettwaren sollen z.B. Stiftungen und Fonds angeschrieben werden – Sozialhilfeempfänger sollen im Gegensatz dazu vermögende Honorar-Anwälte der Gemeinden bezahlen), in unnötigen Sanktionen/Schikanen gegenüber Benachteiligten Politik betreibt, pardon “Recht spricht” sowie einseitig und willkürlich (dokumentiert an unzähligen Beispielen) Pro-Behörden-Rechtsprechung betreibt – was soll man über einen solchen Richter schreiben, wenn er in Pension geht? Dass man ihm dies vielleicht schon dreissig Jahre früher gegönnt hätte?

9. Kann man es einem Menschen übel nehmen, wenn er mit der Zeit Achtung und Respekt vor einer solchen Justiz verliert?

10. Und noch ein Schlusswort: Ein gutes Bild von der Schwyzer Justiz und Verwaltung können all die haben, die noch nie etwas oder selten mit ihr zu tun hatten…

1. August 2012 Thema: Der Schweizer Nationalfeiertag 1. August – ein Grund zum Feiern? Können wir auf die Schweiz stolz sein? (gepostet auch auf Facebook)
Wenn heutzutage ein 100%-IV-Renter mit Minimalrente (Fr. 1’160.–/Mt.) das aussergewöhnliche Glück hat, eine Ehepartnerin zu finden, wird ihm von der Ausgleichskasse (staatlicher Sozialversicherer) postwendend (und mit Entzug der aufschiebenden Wirkung!) nach erfolgter Heirat die EL gestrichen (“Heiratsstrafe”). Auch die bisherige Single-EL!
Mit Fr. 1’160.– Minimalrente kann kein Mensch hierzulande überleben, geschweige zwei. Es bleibt nur der (diskriminierende) Gang aufs Sozialamt.
Anstelle einer der vielen 1.-August-Reden anzuhören, wie grossartig die Schweiz angeblich sei, lesen Sie hier ein Stück über die Schweizer Realität. Denn eine Gesellschaft ist nur so gut (sprich verantwortungsvoll und menschlich), wie sie mit den Schwächsten (Arme, Kranke, Behinderte, Alte), Mitgeschöpfen (z.B. Nutztiere, Labortiere) und der Umwelt (Luft, Gewässer, Böden) umgeht.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Ausgleichskasse Schwyz.
Feiern Sie wie ich den 1. August nicht als nationalen Abfallverbrennungs- und Knalltag, sondern besser nachdenklich-besinnlich. Vielen Dank!
Herzliche Grüsse Urs Beeler
11. August 2012 Thema: “Bote der Urschweiz” Artikel vom 11.8.12 – Urs Beeler hat vor Bundesgericht verloren
Heute erschien nach langer, langer Zeit wieder einmal ein Beitrag über mich in der “Prawda der Urschweiz” (wörtlich übersetzt: “Wahrheit der Urschweiz”), pardon “Bote der…”, dem Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes.
Geschrieben wurde der Artikel von Zensur-Journalist und Stv.-Chefredaktor Ruggero Vercellone [vgl. sein Mail vom 18. September 2008 > lehnte die Veröffentlichung eines Leserbriefs von mir ab! Deshalb die Bezeichnung Zensur-Journalist.] in typischer “Bote”-Manier: Das Zentrale (Bedürftige sollen die Kosten reicher Honorar-Anwälte von Fürsorgebehörden übernehmen) wurde verschwiegen!
Charakteristisch für den “Boten”: Wenn ich einen Prozess verliere, erscheint dies mit Namen und grossen Lettern. Im Falle, dass ich einen Prozess gewinne, wie z.B. betr. der Feuerwehrersatzabgabe (Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin hatte für einmal nicht den Vorsitz), wird dies vom “Boten” der Leserschaft selbstverständlich verschwiegen. Es könnten ja noch andere IV-Rentner auf die Idee kommen, plötzlich keine Feuerwehrersatzabgaben mehr bezahlen zu wollen – als inoffizielles Schwyzer Behördenblatt kann der “Bote” natürlich nicht der eigenen Klientel in den Rücken fallen… Deshalb schweigt man besser.
Als ich vor Bundesgericht betr. schadstofffreier Bioernährung seinerzeit obsiegte, wurde dies im “Bote de Urschweiz” zwar erwähnt, aber selbstverständlich nichtnamentlich. (Urs Beeler und ein Sieg vor Bundesgericht? Dies passt politisch und weltanschaulich nicht in den “Boten”!).

Diesmal habe ich aufgrund eines Willkürurteils des Bundesberichts (wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert) unerwartet verloren. So etwas macht die “Bote der Urschweiz”-Redaktion erfahrungsgemäss glücklich und man sieht sich verpflichtet, namentlich darüber zu berichten, ohne – wiederum nach “Bote”-Manier – zu erwähnen, worum es im Kern ging: dass Bedürftige im Kt. Schwyz (trotz angeblich unentgeltlicher Rechtspflege) die Honorar-Anwaltskosten von Fürsorgebehörden zu übernehmen haben! Über diesen Skandal bringt dieses journalistische Hosenscheisserblatt nichts!

Oder milder formuliert: Darüber etwas zu bringen, getraut sich der “Bote” natürlich nicht. Denn dann müsste man ja die Funktionsweise des Systems vielleicht einmal hinterfragen (“Bote”-Weihnachts-Spendenaktion für Bedürftige auf der einen Seite – auf der anderen Seite sorgt eine Fürsorgebehörde Ingenbohl, dass einem Bedürftigen vierstellige Anwaltskosten auferlegt werden!). Lieber bringt man stattdessen (nochmals) die uralte, längst abgegriffene Platte von “Hotel-Urs” (damals war schon kein Fleisch am Knochen – wie heute!).

Dass die involvierten Behörden seit 7 Jahren unfähig und vor allem unwillens sind, festen MCS-gerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder dass von privater Seite ein entsprechendes Angebot käme – dies verschweigt man selbstverständlich der Leserschaft!
Denn nüchterne Fakten würden die billig zurecht gelegte Sensations-Story zerstören. Ein Ende der Geschichte? Um Himmelswillen! Ja kein fester MCS-gerechter Wohnraum – dadurch würde ja die Behördenodyssee von “Hotel-Urs” gestoppt und man könnte nichts “Pseudo-Spannendes” mehr im “Schwyzer Blick” bringen! – Wie krank und armselig doch dieses Schwyzer System ist!
Viel spannender für den “Boten” ist die künstlich zurecht gelegte Story der ach so korrekt funktionierenden Schwyzer Behörden auf der einen Seite und auf der anderen Seite eines angeblich querulierenden Bürgers. Das ist ein Beispiel für “Bote”-Manipulations- und Desinformationsjournalismus wie er seit Jahren (Jahrzehnten) betrieben wird.
Allein schon mit dem Wort “Sozialhilfeempfänger” (eine Minderheit von 2% – zum Vergleich: im Kt. Schwyz gibt es mehr als DOPPELT so viele Millionäre!) glaubt der “Bote”, einen Teil seiner Leserschaft auf seine Seite zu bringen. Wäre ich zusätzlich Asylbewerber, würde dies die “Bote”-Sensationsgeilheit mit Sicherheit noch steigern. Würde man sich die Frage stellen, WARUM ich Sozialhilfeempfänger bin, würde die ganze “Bote”-Seifenblase platzen. Denn die Antwort lautet: Weil die (korrupte) Ausgleichskasse Schwyz seit Dezember 2010 keine Ergänzungsleistungen (mehr) bezahlt. Dies darf der “Bote” seinen Lesern gegenüber natürlich nicht kommunizieren, wäre doch das jahrelang künstlich aufgebaute Bild betr. meiner Person kombiniert mit dem Thema “Sozialhilfe” (das boulevardjournalistisch immer unterschwellig mit Missbrauch assoziiert werden muss) und der Mythos von “Hotel-Urs” auf einen Schlag zerstört!
Warum bringt der “Bote” nichts über behördlichen Sozialhilfemissbrauch?
Und auch eine andere zentrale Frage müsste nach 7 Jahren im “Bote der Urschweiz” endlich gestellt werden: Wie wird man im Kt. Schwyz überhaupt Sozialhilfeempfänger?

Was muss man tun, um im Kt. Schwyz Sozialhilfeempfänger zu werden?

Eigentlich gar nichts. Es braucht dazu lediglich die “richtigen” bzw. falschen Leute des Systems, z.B. in meinem Fall einen Falschschätzer der kant. Güter(falsch)schatzungskommission, ein Verwaltungs(schutz)gerichtspräsident (der nach Möglichkeit stets “Recht” zu Gunsten der Behörden und ihrer “Experten” sprach) und eine Bank, die einen abschiesst, weil man die Wahrheit schreibt.
Nein, dies durfte nicht sein, dass man Urs Beeler sein über alles geliebtes Vaterhaus lässt! Einer, der seit Jahren (Jahrzehnten) das Schwyzer System kritisiert, musste vernichtet werden.
So kann ich denn heute nur sagen: Ihr habt mich wirtschaftlich ruiniert. Ich binSozialhilfeempfänger. Euer Ziel wurde erreicht. Nun lasst mich in Ruh’!

Wie krank ist das Schwyzer System?
Als ich noch die Mythen-Post machte, passte dies nicht. Als ich in der schönen Alten Brauerei MCS-gerechte Wohnungen realisieren wollte (vgl. Inserat in der Zeitschrift “Natürlich”), passte dies ebenfalls nicht (“Der Zeit voraus!”). Und heute, wo ich alsKonsequenz aus all dem (negativ) Erlebten rein gar nichts mehr mache (ausser mich für MCS-gerechten Wohnraum einzusetzen und für meine Rechte zu kämpfen), passt dies auch nicht…

Wie das System die Weichen stellt

Besucher, welche www.urs-beeler.ch und www.mythen-post.ch kennen, wissen, wie hoch von einem kantonalen Experten namens Werner Betschart, Lauerz, der Liegenschaftswert der Alten Brauerei Schwyz bestimmt wurde: auf Fr. 1,602 Mio.!Rekord! Wie man mittlerweile auch weiss: Betschart kann als Liegenschaftsexperteangeblich den Wert einer Liegenschaften bis auf 1/800 “genau” bestimmen. Zumindest wurde dies so von Alt-Verwaltungsgerichtspräsident lic. jur. Werner Bruhin (falsch) bestätigt.

Wenn sich ein kantonaler Liegenschaftsschätzer um ein paar hunderttausend Franken “verschätzt” und den Grundstein für einen finanziellen Ruin legt – kein Problem für einen Alt-Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin. Auf Franken und Rappen genau muss man als Justiz nur schauen, wenn es um Sozialhilfe und IV geht!
Soweit so gut. Das sind bekannte Argumente. Jetzt schauen wir mal NEU (bis heute nie veröffentlicht!), wie obiger Fall herausgekommen wäre, wenn das Schwyzer System mir gut gesinnt gewesen wäre und anstelle von Werner Betschart, Lauerz, z.B. den Liegenschaftsexperten und Architekten Ivan Marty, Schwyz, aufgeboten hätte: Schätzung und Liegenschaftskaufangebot Architekt Iwan Marty, Schwyz, 31.12.03, PDF 1,6 MB. Experte Marty (er war unter anderem verantwortlich für den Umbau der Sparkasse-Schwyz-Filiale im Wyssen Rössli, Schwyz) errechnete fürdieselbe Liegenschaft einen Schätzungspreis, der mehr als Fr. 660’000.– unter (!) derjenigen von Betschart/Bruhin lag.

Hätte das Duo Betschart/Bruhin seinerzeit die errechneten Werte von Iwan Marty eingesetzt…
…hätte die Rechnung folgendermassen ausgesehen: Fr. 940’000.– minus Fr. 240’000.– Erbteil minus Fr. 200’000.– erarbeitetes Vermögen (plus Fr. 100’000.– Reserve) = Fr. 500’000.– Schuld resp. (unter Berücksichtigung der Reserve) Fr. 400’000.–. Damit wäre die Alte Brauerei praktisch zur Hälfte finanziert gewesen und die 1/2 Mio. resp. Fr. 400’000.– Hypothekarschulden im Verhältnis “Peanuts”. Die Alte Brauerei hätte locker finanziert werden können. Aus mir wäre (ausser Isover, Flumroc, Sager und Held hätten mit ihren Anwälten dafür gesorgt) nie ein Sozialhilfefall geworden.

Doch das grandiose Schwyzer System (hier der treffende Vikar Zimmermann Spruch: “Neid ist die Frucht eurer Leiber Jesi!”) wollte es anders…
Ein falscher Anrechnungswert für eine Liegenschaft allein genügte nicht (ganz). Dazu benötigte es auch noch eine andere kantonale Institution: die Schwyzer Kantonalbank.
Mit immer wieder aufmüpfigen journalistischen Beiträgen war ich (zurecht) den SKB-Mächtigen “auf die Füsse getreten” (Quelle: SKB-Vizedirektor lic. jur. Walter Inderbitzin, Chef der Rechtsabteilung). So dass eines Tages offensichtlich das Motto hiess: “So, jetzt ist genug. Jetzt vernichten wir ihn!”
Hier der Beweis: Zum Schluss der Auseinandersetzung forderte die Schwyzer Kantonalbank von mir sage und schreibe 10% Schuldzinsen, siehe Die Schwyzer Kantonalbank fordert Fr. 132’887.– Zinsen für 1 Jahr und gut 1 Monat / 25.3.04 , PDF 2,7 MB. Nun, wer kann mit 10% Hypothekarzinsen (plus Amortisation) finanziell mittel- bis langfristig überleben?
Offensichtlich ging es darum, mich finanziell zu ruinieren – und dies ist dem Schwyzer System nach 5 Jahren (1999-2004) dann letztlich auch gelungen! Bravo!
Es wird noch Inhalt weiterer Publikationen (neue Fakten!) sein, wie ich praktisch alles unternahm, mein über alles geliebtes Elternhaus zu retten. Mit der Unterstützung von ein paar ehrlich und positiv Gesinnten wäre eine Rettung auch möglich gewesen. Doch eine “Hinrichtung” in letzter Minute abblasen – so etwas wollte das System nicht. Zu gierig war man auf den Kick. Man wollte “Blut” sehen!

Menschlichkeit, Güte – nein, es muss vollzogen werden!
Nun, wer glaubt, mit einer Zwangsversteigerung sei zumindest finanziell allesüberstanden, irrt.
Nach einem vernichtenden Verlust (1/4 Mio. an einem Tag!) anlässlich der Versteigerung vom 2.9.04 flatterte Tage später auch noch eineLiegenschaftsgewinnsteuer (trotz Verlust!) in den Briefkasten, siehe Berichtigte Sicherstellung Grundstückgewinnsteuer / 9.9.04, PDF 1,8 MB. Das System“funktionierte” weiter. Offiziell natürlich alles “juristisch korrekt”. Auch das Endergebnis?

Was passiert, wenn man durch einen kantonalen (Falsch-)Schätzer, verhängnisvollen Fehlentscheid eines Verwaltungsgerichts, die Direktion der Schwyzer Kantonalbank, die Schwyzer Steuerverwaltung etc. finanziell geschröpft und schliesslich ruiniert wurde? Jetzt lernt man das Schwyzer Sozialhilfesystem kennen!
Statt Menschlichkeit, echte Hilfe, Einfühlungsvermögen, Verständnis, gesunder Menschenverstand etc. erlebt man völlig anderes: Kälte, Ignoranz, Unverständnis, “Budgetpolitik auf dem Zahnfleisch” (kein Thema für die angepassten Schweizer Medien!), Druck, Repression, Sanktionen, Schikanen etc. Kein Wunder, dass sich im vergangenen Jahr 27 Menschen im Kt. Schwyz das Leben genommen haben (gemäss “Bote” vom 4.8.12). Mich erstaunt lediglich, dass es unter den herrschenden Verhältnissen nicht mehr sind.
Die Gründe dafür (z.B. Behörden-Mafia) würde man schnell einmal finden (wenn man denn wollte!). Vertuschen und heucheln (“Schrecklich! Jetzt haben sich 27 Menschen das Leben genommen – hätte man ihnen doch nur ‘helfen” können!”) ist im Lande Schwyz viel einfacher und bequemer. Die Ursachen z.B. bitte ja nicht bei involvierten Behörden und deren Schreibtischtätern suchen (dies würde neu Selbsterkenntnis bei den Behörden selbst voraussetzen!) – nein: das System überlegt sich, wie es die 27 Menschen, welche sich das Leben genommen haben, vorher via FFE hätte in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG oder eine andere Klinik hätte verfrachten können. Als ob dort je Leben gerettet worden wäre! Aus Menschen Zombies machen, bezeichne ich nicht als Hilfe.
Der heutzutage betriebene behördliche “FFE-Tourismus” beruht auf zwei Säulen: 1. Behörden können ihre Macht demonstrieren/durchsetzen sowie Menschen entsorgen und 2. kann damit noch Geld verdient werden. Unter dem Strich gibt es letztlich nur Verlierer – es wird vermutlich noch Jahrzehnte gehen, bis man dies begreift!
Behörden wollen nicht lernen bzw. sich zum Positiven (Menschlichen!) ändern, sondern sie wollen sich von “Problemen” entledigen – Kliniken im Gegenzug Geld verdienen. So läuft das System und sein Busniness. Zum Glück gehen nicht alle ins Netz!
Wäre der Kt. Schwyz ein menschlicher Kanton, hätten sich nicht 27 Menschen das Leben genommen, sondern bestimmt weniger (vermutlich lediglich Menschen mit unheilbarer oder schwerer Krankheit o.ä.).
Dass ein hochgradig MCS-Betroffener im Kanton Schwyz über 7 Jahre lang mit Behörden kämpfen muss, ohne, dass bis heute fester MCS-gerechter Wohnraum geschaffen worden wäre oder zumindest unterstützt würde, sagt eigentlich über den in der angeblichen Urstätte der Demokratie und Freiheit herrschenden Geist alles aus.
Verzeihen Sie den thematischen Ausflug. Aber das Ganze wäre einmal ein Thema für einen interessanten Zeitungsartikel oder eine offene TV-Diskussion.

Was tat die Gemeinde Schwyz nach dem Verlust der Alten Brauerei?
Die Fürsorgebehörde Schwyz (ihr mafioser Präsident ist immer noch im Amt!) versuchte mich anfänglich möglichst schnell los zu werden, vgl. ihre Wohnungsangebote vorwiegend aus anderen Kantonen, siehe Wohnungsangebote (die meisten ausserhalb des Kt. SZ!) der Sozialberatung der Gemeinde Schwyz / 28.9.04, PDF 2,0 MB. MCS-gerechter Wohnraum, dieser zentralen medizinischen Notwendigkeit zu entsprechen, könnte ja Aufwand bedeuten und Geld kosten! Was machte das Schwyzer System? Wer hochgradig MCS-betroffen ist (Allergie!), wird in die Psychiatrie abgeschoben! Auch das ist nicht mehr zu toppen! Schwyzer Behörden-Mafia! Heuchlerisches, verlogenes Pack! Warum? Man kann nicht Zeit und Geld für eine (nicht notwendige) Psychiatrisierung (Heuchelwort: “Hilfe) investieren und im Anschluss daran, wenn es sich herausstellt (was schon vorher bekannt war!), dass es sich um eine schwere Allergie (MCS) handelt, nichts tun! Von all denjenigen, welche sich vor über 7 Jahren für einen menschenrechtswidrigen und darüber hinaus noch fingierten (!) FFE aussprachen habe ich bis heute übrigens keinen einzigen erlebt, der nur einen Franken für das MCS-Projekt gespendet hätte! Deshalbbezeichne ich die betreffenden Personen seit Jahren konstant als das, was sie sind: Heuchler und charakterliche Arschlöcher! Zu diesen Bezeichnungen stehe ich. Das solche Typen z.T. bis heute noch in ihren Ämtern sind, verdeutlicht, was für ein unglaublicher Behördensumpf in Schwyz (teilweise) anzutreffen ist. Shame on them!

Mein medizinischer Spezialfall
Ist es zuviel verlangt, dass Behörden bei einem medizinischen Spezialfall (MCS) mit MCS-gerechtem Wohnraum helfen und Wohn- und Lebensunterhaltskosten (Existenzkosten) korrekt auszahlen? Im Kanton Schwyz in meinem Fall bis heute schon!
Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein IV-Rentner in der steinreichen Schweiz ein einigermassen normales Leben führen kann ohne aberwitzigen Behörden- resp. Existenzkampf?

Wie funktioniert es im Kt. Schwyz?
Seit mittlerweile 7 (!) Jahren kämpfe ich im Kt. Schwyz für nichts anderes als festen MCS-gerechten Wohnraum, der mir grösstmögliche Symptomfreiheit bietet. Statt dass mir das System dabei hilft, entsteht ein jahrelanger Grabenkrieg. Beschämend – für das System.
Neuster Clou ist der Versuch, mich via eines über “gute Beziehungen” verfügendenHonorar-Anwalts zum Schweigen zu bringen. Das Prinzip ist einfach: Praktisch sämtliche SKOS-Anträge irgendwelcher Natur werden von der Fb Ingenbohl einfach aus Prinzip abgelehnt. Politisch wird das Ganze in der Folge durch die Justiz (“da in freiem Ermessen der Behörde und nicht willkürlich”) geschützt. Faktisch läuft es darauf hinaus, dass ein Sozialhilfeempfänger im Kt. Schwyz praktisch gar keine Anträge mehr stellen darf, weil er sich dadurch automatisch einem hohen Prozessrisiko und der Verschuldung aussetzt (sofern sich die Sozialbehörde des Tricks des Honorar-Anwalts bedient). Politisches Ziel: Die sozial Schwächsten sollen mundtot gemacht werden (Nebenbei: Die Fürsorgepräsidentin der Gemeinde Ingenbohl ist wie ihre Vorgängerin SP-Mitglied!). Scheindemokratie und Schein-Rechtsstaat Schweiz. Darüber bringt der “Bote der Urschweiz”, das grösstejournalistische Hosenscheisserblatt – pardon Manipulations- und Desinformationsblatt der Zentralschweiz – selbstverständlich nichts!
Für den “Bote der Urschweiz” Journalismus habe ich übrigens ein neues Wort kreiert: Hyänen-Journalismus. “Bote”-Journalisten getrauen sich ihren “Opfern” nur zu nähern, wenn diese verunfallt, (angeblich) bereits halb tot, scheintot oder sich schonim Prozess der Verwesung befinden. Kurz: Meine Verachtung gegenüber “Bote”-Journalismus (Zensur, Anpassung, Manipulation, Desinformation, Beschränktheit im Denken, Heuchelei, das Wichtige weglassen – dafür Unwichtiges betonen, verdrehen, vertuschen, Feigheit, Häfeli-Deckeli mit dem Schwyzer Filz etc.) ist grenzenlos.

Hier meine Eingabe zum im “Boten” vom 11.8.12 erwähnten Bundesgerichtsentscheid
Wer interessiert ist, kann nachfolgend die Fakten nachlesen, um die es im aktuellenBundesgerichtsentscheid (vgl. “Bote” vom 11.8.12) tatsächlich ging, sieheBeschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz VGE III 2011 161 vom 8. Februar 2012 / 28.3.12, PDF 9,1 MB. Sie werden staunen, was dann daraus das Bundesgericht willkürlich gemacht hat! (Publikation folgt später)

Was geschieht weiter?
Druck, Repression, Androhung von Leistungskürzungen oder Umsetzung derselben, Leerläufe, Alibiübungen, Heuchelei, Auferlegung von Honorar-Anwaltskosten, Schikanen – Positives ist von Behördenseite (dies dokumentiert die Vergangenheit und kann auf die Zukunft hochgerechnet werden) in nächster Zeit nicht zu erwarten.
Die Tatsache, dass eine Fürsorgebehörde Ingenbohl versucht, Armut nicht zu beseitigen, sondern mittels eines Honorar-Anwalts im Gegenteil zu fördern (vgl. aktueller Bundesgerichtsentscheid: Auferlegung von Honorar-Anwalts-Kosten) sagt eigentlich über den herrschenden Geist (vgl. “Geld und Geist” von Jeremias Gotthelf!)alles aus. Da nützt behördliches Heucheln nichts mehr.
Ein Happy-End (fester MCS-gerechter Wohnraum und eine Lösung des Problems!) ist nach jahrelangem Kampf nicht in Sicht.

14. August 2012 Thema: Nicht nur Behörden und öffentliche Institutionen wie die SKB leisteten ihren aktiven Beitrag für meinen finanziellen Ruin – KMF-Isolations-Sondermüllproduzenten und Oeko-Schwindler halfen zusammen mit einer rückgratlosen, willfährigen Justiz mit
Vergessen wir nicht, dass ausser Behörden und öffentliche Institutionen noch andere für meinem wirtschaftlichen Ruin mitverantwortlich waren: die Isolations-Sondermüllproduzenten Isover, Flumroc und Sager sowie die Herstellerin parfümierter, allergieauslösender “Oeko-Waschmittel” (“speziell für Allergiker”) Held. Zusammen mit einer Schwyzer Justiz, über die man Jahre danach immer noch nur den Kopf schütteln kann:
KMF-Prozess 1. Teil: http://www.mythen-post.ch/datei_mp_9_03/kontumaz_urteil_t_1_mp_9_03.htm
– KMF-Prozess 2. Teil: http://www.mythen-post.ch/datei_mp_3_04/kontumaz_urteil_t_2_mp_3_04.htm
Dipl.-Matthias M.G. Bumann, Berlin, meint, dass die Schäden, welche die KMF-Industrie mit ihrem Isolations-Sondermüll gesamthaft anrichte, in ihrem Umfang grösser seien als “jene von Hitler, Goebbels und Himmler zusammen.” Die Schwyzer Justiz schützt bis heute die Isolations-Sondermüllproduzenten.
Und zum Thema Held, Herstellerin allergieauslösender parfümierter “Oeko-Waschmittel” meldet sich ein ehemaliger Redaktor des K-Tipp: http://www.mythen-post.ch/datei_archiv_17_7_04/thomas_vogel_k_tipp_16_7_04.htm
Aber Vorsicht: Wer als Journalist in der Schweiz die Wahrheit schreibt, wird entweder finanziell ruiniert und/oder der steht mit einem Bein schon im Gefängnis. In der Schweiz ist nämlich die Justiz nicht die Lösung, sondern ein Teil des Problems!
15. August 2012 Thema: Rückblick KMF-Prozess(e)
Das Ende der Glas- und Steinwolle-Sondermüllproduzenten ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Frage ist lediglich wann.
Worin ich mich verkalkuliert habe: Ich hatte an Recht und Gerechtigkeit, Vernunft und gesunden Menschenverstand geglaubt. Ich meinte idealistisch-naiv, dass das Wahre und Gute sich mit Intelligenz sowie guten Argumenten rasch umsetzen liesse.
Im realen Leben jedoch spielen Geldgier, Macht, Skrupellosigkeit, Ignoranz, Verflechtungen, Verantwortungslosigkeit gepaart mit Dummheit etc. eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der oben beschriebene KMF-Prozess ist dafür das beste Beispiel.
Hier ein Beitrag aus dem K-Tipp zur Erinnerung für all diejenigen, die meinen, ich hätte mich thematisch verrannt:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1015935/
Ein_Allergiker_reizt_die_Industrie
Meine Meinung über die Geschichte nach 10 Jahren: (Schwyzer) Richter, welche KMF-Sondermüllproduzenten schützen, haben nicht alle Tassen im Schrank. Dummheit und Verantwortungslosigkeit ist es zu verdanken, dass das Geschäft mit diesem Isolations-Sondermüll bis heute blühen kann. 
16. August 2012  Thema: Eine Warnung an den “Bote der Urschweiz”
Der “Bote der Urschweiz” bringt lediglich Beiträge betr. meiner Person, wenn man meint, man könne vermeintlich etwas Negatives über mich berichten. Zur Not erfindet man auch mal eine Story, wie jene von “Hotel-Urs” im Sommer 2007, wo man mir unterschwellig “Sozialhilfemissbrauch” unterstellen wollte. Dies, ohne dass (je!) Fleisch am Knochen gewesen wäre!

“Bote”-Journalismus zeichnet sich vor allem dadurch aus, Unwesentliches mit grossen Titeln darzustellen. Wirklich Wichtiges wird weggelassen oder vertuscht. Vor allem, wenn es um “heikle Themen” wie Behörden, Schwyzer Kantonalbank etc. geht. Da ich als junger, damals verständlicherweise noch naiver Teenager einst selbst für den “Bote” tätig war, kann ich ein wenig als “Insider” berichten…

Die treffende Bezeichnung “Prawda der Urschweiz” kommt nicht von ungefähr
So wie damals in der Sowjetunion festgelegt wurde, was das Parteiblatt Prawda redaktionell bringen durfte und was nicht, so läuft es heute noch an der Schmiedgasse 7 in Schwyz. Ich schreibe seit vielen Jahren keine Leserbriefe an die Adresse des “Boten”, weil der Inhalt für “Bote-Verhältnisse” sowieso “zu brisant” und deshalb aus Prinzip nicht veröffentlicht wird. Denn nichts fürchtet der “Bote der Urschweiz” mehr als die ungeschminkte Wahrheit: So wird z.B. der Skandal betr. meiner menschenrechtswidrigen Freiheitsberaubung (Stichworte: korrupter Schwyzer Bezirksarzt, mafioser Schwyzer Vormundschaftspräsident) “aus Rücksicht gegenüber den Beteiligten” bis heute totgeschwiegen. Seit 7 Jahren – eine stolze redaktionelle Zensur-Leistung!
Vor über 20 Jahren war dies noch anders: Kritische Beiträge wurden damals z.T noch veröffentlicht, weil die “Bote”-Redaktion glaubte, durch die Veröffentlichung würde ich mir selber schaden. Weil der gewünschte Effekt jedoch mehr oder weniger ausblieb, wurden Leserbriefe in der Folge z.T. (durch geänderte Wortwahl! Unglaublich!) inhaltlich extra ins Gegenteil umgeschrieben (mit der offenkundigen Absicht, mich bei der “Bote”-Leserschaft lächerlich zu machen). Was bedeutete dies? Ich war bereits schon in jungen Jahren offensichtlich “journalistisch zu gefährlich” für den “Bote der Urschweiz”…
Als auch dies (nachträgliche Manipulation von eingesandten Leserbriefen!) nichts nützte, bekam ich “Leserbrief-Schreibverbot” beim “Boten”. Ein konkretes (belegtes!) Beispiel: Der damalige Gemeinderat Josef M. war “Umweltminister” der Gemeinde Schwyz. Gleichzeitig wurden Grünabfälle im Garten M. an der Rickenbachstrasse, Schwyz, stundenlang unter grossem Gestank verbrannt (Beweisfotos z.H. der damaligen “Bote”-Redaktion). Nun, es ist klar, dass der “Bote”, pardon hier korrekterweise die “Prawda der Urschweiz”, einen solchen Tatsachenbericht als Leserbrief selbstverständlich nicht bringen durfte… (Schwyzer Gemeinderat involviert!!)

“Bote”-Leitsatz: Nie wirklich brisante Themen bringen!
Ab 2005 hätten sich über die Gemeinde Schwyz, später Gemeine Ingenbohl, die Ausgleichskasse Schwyz sowie z.T. die involvierte Justiz wirklich Artikel mit “Fleisch am Knochen” schreiben lassen. Inhaltlich natürlich viel zu gefährlich für die “Bote”-Redaktion. Da hätte vorher schon z.B. der “Beobachter” oder sonst wer etwas publizieren müssen – dann könnte man als “Bote” vielleicht nachfassen. So geschehen z.B. seinerzeit im Fall des Altersheims Steinen. Erst als die dortigen Verhältnisse national publik wurden, kam – mit Verspätung – auch der “Bote”… Jahrelange “Bote”-Strategie im Umweltschutz: Auf der Seite der Ewiggestrigen sein. Erst, wenn das plötzlich nicht mehr opportun ist: wechseln! Dasselbe im Tierschutz: Zuerst Sprachrohr der Agro-Lobby sein – wenn der Wind dreht: wechseln!

Das war (ist!) “Innerschwyzer Pressefreiheit”. Und so läuft es seit Jahren…
Im Gegensatz dazu gegen Minderheiten (Sozialhilfeempfänger, Asylanten etc.) Stimmung zu machen, da fühlt sich der “Bote” stark. Ich wiederhole: Das Thema Sozialhilfe wird lediglich dann gebracht, wenn man meint, man könnte darüber vermeintlich etwas Negatives (“Missbrauch”) schreiben. Noch nie habe ich im “Boten” etwas über behördlichen Sozialhilfemissbrauch gelesen. Das wird man vermutlich auch nie.
Der “Bote” wäre nicht der “Bote der Urschweiz”, wenn später hinzu nicht nochriesengrosse Heuchelei käme: So wird – wie erwähnt – auf der einen Seite nach Möglichkeit stets stimmungsmachend über Sozialhilfe geschrieben (nie kritisch über Sozialhilfe-Behörden!) – parallel dazu veranstaltet der “Bote” Weihnachts-Spendensammlungen für Bedürftige, um sich selber als “sozial wohltätige Institution der Schwyzerinnen und Schwyzer” zu vermarkten. Heuchlerischer ist kaum mehr möglich.

So wie die “Bote”-Redaktion glaubt, sie hätte die journalistische Pflicht, die Öffentlichkeit über “Hotel-Urs” zu informieren, so bringe ich heute als kleinen Vorgeschmack Fakten über den “Bote der Urschweiz”
Wer nicht mit dem Schwyzer Filz kooperiert, verarmt – wer es tut, wird dafür reich belohnt. So wies “Bote”-Verleger Hugo Triner gemäss letzter offiziell zugänglicher Steuerauskunft der Schwyzer Steuerverwaltung ein rechtskräftiges Einkommen von immerhin Fr. 225’300.– (Offizielle Steuerauskunft der Schwyzer Steuerverwaltung betr. Dr. Hugo Triner, Verleger “Bote der Urschweiz”, Schwyz, PDF 2,4 MB) sowie ein Vermögen von Fr. 3’212’000.– aus. Und wissen Sie, wie hoch in praktisch derselben Periode der steuerbare Gewinn der Druckerei Triner AG (u.a. Hofdruckerei derSchwyzer Kantonalbank, Gemeinde Schwyz, des Bezirk Schwyz, Kanton Schwyz etc.) als juristische Person war? Fr. 0.-. (Steuerauskunft der Schwyzer Steuerverwaltung betr. der Druckerei Triner AG, Schwyz, PDF 264 KB) Stellen Sie sich die grosse “Bote”-Schlagzeile vor: “Druckerei Triner AG zahlt Null Franken Steuern!”…
Ein Unternehmen, das zwar wirtschaftet, aber nichts verdient – ein Fall für die Schwyzer Vormundschaftsbehörde? Zumindest liesse sich aus diesem Stoff eine amüsante Satire machen mit Vormundschaftspräsident Othmar Suter, Bezirksarzt Dr. Lacher, Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin (für diese Geschichte und zum Schutz von Dr. Triner extra nochmals im Amt!) und weiteren Akteuren (z.B. Dr. Stefan Landolt und CVP-Partei-Kollege Wallimann in Nebenrollen) – alle bekannt aus der Schwyzer Lokalpolit-Szene. Als Anwalt der Triner AG und persönlicher Verteidiger von Dr. Triner: RA lic. jur. Alois Kessler, Seniorpartner der Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer & Giacomini (kurz: KWG). Schwergewicht Kessler sorgt (als ehemaliger Gewerbesekretär und Oberst sowie Präsident des Schwyzer Revisionsgerichts) dafür, dass “nichts passiert” und die Druckerei Triner sowie der “Bote der Urschweiz” weiter für eine “freie Schwyzer Medienlandschaft” tätig sein können…
(Nebenbei: Es ist im Nachhinein betrachtet erstaunlich, dass ich seinerzeit mit meiner Mythen-Post offensichtlich mehr Steuern bezahlen musste als die offiziell grösste, beste, unabhängigste und erfolgreichste Druckerei der Innerschweiz…).

Wenn das Innerschwyzer Schmierenblatt “Bote der Urschweiz” glaubt…

…es könne mich zwischendurch mal journalistisch mit Dreck bewerfen und mit “Hotel-Urs” seine redaktionellen Sommerlöcher füllen – so könnte dies künftig tüchtig in die Hosen gehen. Wie wär’s z.B. mit einer Story “Verleger Triner und seine Schulkollegen und Jahrgänger (49er) Karl-Andreas Schuler und Franz-Peter Steiner (beide seinerzeit Direktion Schwyzer Kantonalbank): Mehr als nur ‘gute Freunde’?”. Oder: “Warum der ‘Bote’-Journalismus qualitativ so schlecht ist – Steuerauskünfte belegen: ‘Bote’ zahlt (Teilzeit-)Journalisten Hungerlöhne!” – Oder: “Darf eine öffentliche Institution wie die Schwyzer Kantonalbank zu den Hauptsponsoren einer Lokalzeitung gehören?”

Ein gut gemeinter Ratschlag an die “Bote”-Redaktion
Liebe “Bote”-Redaktion, lasst mich in Zukunft mit eurem billigen Schmieren-, Kleinkariert-, Intriganten-, Desinformations-, Manipulations- und Vertuschungs-Journalismus besser in Ruhe – und ich lasse euch in Ruhe.
Urs Beeler

17. August 2012 Thema: Nachgefasst – Manipulations- und Desinformationsjournalismus des “Bote der Urschweiz”
Heute kurz (keine “ellenlange Abhandlung”) wie “Bote”-Schmierenblatt-Journalimus à la Stv.-Chefredaktor Ruggero Vercellone funktioniert. Am Beispiel seines Artikels vom 11.8.12:
1. Habe ich bei meiner seinerzeitigen Eingabe ans Bundesgericht (Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz VGE III 2011 161 vom 8. Februar 2012 / 28.3.12, PDF 9,1 MB) einen Antrag um Kostenübernahme für einen Bürodrehstuhl gestellt? Nein. Hat Vercellone über einen solchen berichtet? Ja.
2. Ging es bei diesem aktuellen Verfahren vor Bundesgericht um die Kostenübernahme für einen Laptop? Nein. Hat Vercellone über einen solchen Antrag berichtet? Ja.
3. Habe ich vor Bundesgericht Antrag um die Übernahme von Wohnkosten gestellt? Nein. Warum bringt Vercellone etwas zu diesem Thema?
4. Ging es nach 7 Jahren abermals um die berühmten angeblichen “Fr. 3’000.– Hotelkosten”? Nein. Warum wurden diese dann vom “Boten” erwähnt?
5. Ging es im aktuellen Fall vor Bundesgericht um Feuerwehrersatzabgaben? Nein. Warum werden solche von Vercellone genannt?
6. Ging es im aktuellen Fall um die Frage, ob Bedürftige trotz angeblich unentgeltlicher Rechtspflege die Anwaltskosten von Fürsorgebehörden zu übernehmen haben? JA! Wurde DAS WICHTIGSTE von Stv.-Chefredaktor Ruggero Vercellone gebracht? NEIN!
7. Wurde von Vercellone erwähnt, dass einem Bedürftigen bereits nach zwei Instanzen über Fr. 3’000.– Anwalts-Kosten auferlegt wurden? Nein.
8. Wurde von Vercellone gebracht, dass Urs Beeler (und damit die Öffentlichkeit!) nicht erfahren darf, wie hoch die seinem Sozialhilfe-Konto belasteten Honorar-Kosten des von der Fb Ingenbohl beauftragten Anwalts lic. jur. Alois Kessler sind? (Die Schwyzer Öffentlichkeit darf nicht erfahren, wie hoch die Honorar-Zahlungen der Fürsorgebehörde Ingenbohl an Vermögensmillionär und Anwalt Alois Kessler sind!)
9. Wurde vom “Bote der Urschweiz” publiziert, dass Urs Beeler deshalb auf Sozialhilfe angewiesen ist, weil die (korrupte) Ausgleichskasse Schwyz durch willkürliche Erfindung eines nichtvorhandenen Einkommens (Fall Othmar Mettler) die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) eingestellt hat? Warum darf dies die Schwyzer Öffentlichkeit nicht erfahren? (Nicht grundlos bezeichne ich den “Boten” als Sprachrohr des Schwyzer Behördenfilzes! Journalistisches Totschweigen von echten Skandalen ist für den “Boten” ebenso bezeichnend wie Desinformation und Manipulation!)
10. Warum wird von Vercellone nicht erwähnt, dass Urs Beeler “dank” ständigen Budgetkürzungen durch die Fb Ingenbohl seit vielen Monaten unter dem Existenzminimum leben muss?
11. Stellen wir uns nach all diesen Fakten zum Schluss die Frage. Wer kann an “Bote”-Manipulations- und Desinformationsjournalismus Interesse haben?
a) Urs Beeler: nein.
b) Fürsorgebehörde Ingenbohl: ja.
c) Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler: ja
12. Alles klar?
18. August 2012 Thema: Wann gibt’s nach Jahren endlich festen MCS-gerechten Wohnraum?
Zum Wochenende noch der ultimative K.O.-Schlag für die “Bote”-Redaktion! Wie hätte sich eine anständige, vernünftige und positive “Bote”-Redaktion ab 2005 (und schon vorher) verhalten? Man hätte in der Zeitung einen Aufruf lancieren können, wer im Raum Schwyz ein geeignetes Objekt mit separatem Eingang (gemäss Arztzeugnis) besitzt, welches sich als MCS-gerechter Wohnraum eignet. Betr. MCS-gerechtem Wohnraum braucht man nicht Märchen zu erfinden, dafür gibt es entsprechende Fachliteratur. Oder man kann sich unter www.csn-deutschland.deoder www.mcs-haus.com kundig machen.
Wäre Schwyz nicht Schwyz, sondern wir hätten hier freundliche, menschliche, positiv eingestellte Menschen, hätte sich vielleicht ein Herr Käppeli, Montandon, Zumbühl, Camenzind, Schönbächler, Suter oder wer auch immer mit einem Objekt gemeldet. Anschliessend hätte man mit dem Anbieter die Sache angeschaut, was man allenfalls baubiologisch noch ändern oder instand stellen muss, die Sache vertraglich besiegelt und das Objekt bezogen. Ein Vermieter hätte keine Probleme, da praktisch Null Immissionen zu verzeichnen sind und stets pünktlich bezahlt wird. Wo findet man einen besseren Mieter?
Anders das Schwyzer System: Der “Bote” sorgt mit seiner Art von Berichterstattung, dass Besitzer eines potentiellen Objekts Angst haben, dieses zur Verfügung zu stellen! So funktioniert Schwyz! Der “Bote” könnte später darüber ja noch in seiner typischen Art einen “dummen Artikel” schreiben, indem man als Vermieter auch noch vorkommt. So sagen sich betreffende Leute: “Finger weg!”
Der “Bote”-Redaktion fällt dann nichts Gescheiteres ein, als in der Folge nach Jahren zu berichten, dass “Hotel-Urs” immer noch im einstigen Hotel in Brunnen wohne “und die Behörden nicht in Ruhe lasse”. – “Ein Skandal – dieser Beeler!” – so die gewünschte Reaktion eines Teils der Leserschaft des “Boten”, die eigentlich gar nicht weiss (und auch NIE erfährt!), um was es genau ging/geht und was gespielt wird.
Diese News führen dann dazu, dass sich Besitzer eines passenden Objekts sagen: “Siehst Du, es war besser, das Gartenhäuschen nicht zu vermieten. Jetzt bringt der ‘Bote’ nämlich schon wieder etwas Negatives über Beeler. Und die Leute sprechen darüber!”
Das ist Schwyz!
Und eine Fürsorgebehörde Ingenbohl: “Ja, wir haben auch keine Lösung. Aber wir versuchen Beeler jetzt mit Anwalt Kessler Kosten aufzuladen, zu zermürben und so zum Schweigen zu bringen. Vielleicht bringt er sich ja eines Tages um, dann wären wir ihn endlich los!” (Nein, liebe Fürsorgebehörde Ingenbohl und Ausgleichskasse Schwyz, diesen Gefallen werde ich euch NICHT machen! Sondern ich werde weiter für meine Rechte und MCS-gerechten Wohnraum kämpfen! Egal, wie tief ihr mich dafür hasst!)
Das sind Verhältnisse im Talkessel Schwyz! Hinzu kommt dann noch ein Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin (schon zu Lebzeiten eine Legende!), der meinte, indem er zu Gunsten der Fb Ingenbohl eine “eigene Theorie betr. MCS” (fernab von Arztzeugnissen, Laboranalysen, entsprechendem Bundesgerichtsentscheid und WHO!) entwerfe und diesen juristischen Pass (von Ingenbohl übrigens nicht einmal per Antrag gewünscht!!) extra zu Gunsten der Behörde mache, damit ihr Honorar-Anwalt (immerhin einst Präsident des FC Brunnen!) mit kurzen Fussball-Höschen ein elegantes Tor gegen Beeler schiesse…
Für all diejenigen, die es nach 7 Jahren immer noch nicht kapiert haben: Ich brauche lediglich krankheitsbedingt ein separates Wohnobjekt OHNEWaschmittelparfümgestank, OHNE Putzmittelparfümgestank, OHNE Weichspülerparfümgestank, OHNE Laminatböden, OHNE ausgasende Spanplatten, OHNE gesundheitsschädigende Mineralwolle etc. MCS-GERECHT! NACH 7 JAHREN ALLES KLAR? WANN ENDLICH HILFT MAN MIR UND INVESTIERT ZEIT UND ENERGIE IN EINE LÖSUNG!?! (FESTER MCS-GERECHTER WOHNRAUM!).
20. August 2012  “Dumm schriibä (‘Bote’) und blöd schnorrä” ist in Schwyz seit 7 Jahren wichtiger als endlich eine Lösung: fester MCS-gerechter Wohnraum!
Dass ein hochgradig MCS-Betroffener seit 7 Jahren immer noch keinen festen MCS-gerechten Wohnraum hat, der ihm gesundheitlich grösstmögliche Beschwerdefreiheit bietet, finde ich einen Skandal.

Als ich im Jahre 2005 und darauf die “Bote”-Redaktion schriftlich anfragte, einen Beitrag betr. meiner MCS-Erkrankung und vor allem die damit verbundene medizinische Notwendigkeit betr. MCS-gerechtem Wohnraum zu bringen (Aufruf betr. geeignetem Wohnraum! Wer solchen hat, melde sich bitte!), damit ich möglichst beschwerdefrei leben kam – wissen Sie, was geschah? Null Reaktion. Keine Antwort!

Was der “Bote” im Sommer 2007 hingegen machte, war – später kam noch das Boulevardblatt “Blick” dazu – die Erfindung von “Hotel-Urs” und die Story mit den berühmten angeblichen Fr. 3’000.– Hotelkosten
“Da muss etwas geschehen”, wurde der damalige Schwyzer Gemeindepräsident zitiert. Konkret etwas für MCS-gerechten Wohnraum gemacht wurde – was ich schon damals voraussagte – rein gar nichts. Weder “Bote” (Motto: lieber “blöde Artikel” schreiben) noch die Behörden (Motto: Budget kürzen, schikanieren, Leerläufe fabrizieren) machten etwas Positives!

“Fr. 3’000.–” findet man einen “Skandal”. Wenn Schwyzer Behörden für Fr. 10’000.— Wohnkosten pro Monat Menschen nach Oberwil/ZG entsorgen, erscheint dies im “Bote der Urschweiz” nicht. Warum nicht?
Betreffende “Hotelkosten” sind 3 mal (!) höher als die angeblichen von “Hotel-Urs”. Warum bringt der “Bote” darüber nichts?
a) Behörden involviert
b) PKO als Inserate-Kunde
c) gute Kontakte zum kaufmännischen Direktor der Klinik
d) (hier können Sie Ihre eigenen Argumente bringen)
Die Funktionsweise von “Schwyzer Journalismus” ist schon sagenhaft!
Aber man findet eine ähnliche Mentalität auch bei Behörden. Mit dem Geld, das seit 7 Jahren in Leerläufe und Schikanen gegen mich investiert wurde, hätte man das MCS-Wohnprojekt bereits zu einem beachtlichen Teil finanzieren können.

23. August 2012

Thema: Gedanken über Verschiedenes
Mir gehen die 27 Menschen, welche sich im vergangenen Jahr im Kt. Schwyz das Leben genommen haben, nicht aus dem Kopf. Es würde mich überhaupt nicht verwundern, wenn mindestens 20 der Suizide auf das Konto von Schwyzer Behörden gingen. Es ist nicht jedermann gegeben, sich zu wehren und jahrelang gegen korrupte Behörden wie eine Ausgleichskasse Schwyz (willkürliche EL-Einstellung), Fürsorgebehörden und andere zu kämpfen.

Korrupt oder nicht korrupt?
Empört äusserte sich der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, ich würde dem Schwyzer Verwaltungsgericht und speziell seinem (ehemaligen) Präsidenten “Korruption vorwerfen”. Wie soll das betreffende Verhalten sonst bezeichnet werden? Hat es etwas mit Recht, gar Gerechtigkeit oder Fairness zu tun, wenn man als Gericht oder Richter eine mehrfach medizinisch bestätigte Diagnose (MCS) zu Gunsten einer (ebenfalls korrupten) Behörde auszuhebeln versucht? Oder wenn man als reine Schikane (fernab von Wahrheitsfindung) eine angeblich notwendige Materialfeststellung juristisch durchboxt, die nichts anderes als kostspieliger Leerlauf darstellt und unter dem Strich rein gar nichts bringt? Wie MCS-gerechter Wohnraum beschaffen sein muss, geht aus Arztzeugnissen hervor und hierfür gibt es entsprechende Fachliteratur.

Die Schweiz – ein korrekt funktionierender Rechtsstaat?
Erinnern wir uns: Monatelang zahlte die Ausgleichskasse Schwyz völlig willkürlich einfach keine Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung aus, obwohl höchstrichterlich zugesprochen. Und seit über 1 1/2 Jahren zahlt sie ebenfalls rein willkürlich keine Ergänzungsleistungen aus! Ein IV-Bezüger ist der Korruption und Willkür dieser mafiosen Behörde bis heute einfach ausgeliefert. Dabei ist jedem Vernünftigen klar:Ein solches Verhalten, wie es die Ausgleichskasse Schwyz an den Tag legt, dürfte in einem korrekt funktionierenden Rechtsstaat überhaupt gar nicht vorkommen!
Interessant wird auch einmal die Story (bis heute nie veröffentlicht), wie es die Schwyzer Justiz seinerzeit schaffte, mir für angeblich “unlauteren Wettbewerb” (journalistische Kritik an Sondermüllproduzenten und Oeko-Schwindler) jeweils Bussen von Fr. 3’000.–, ja sogar Fr. 4’000.– aufzuerlegen, was auf ein entsprechend “hohes” Einkommen schliessen lässt – und die IV-Stelle Schwyz zaubert daraus dann später eine Minimalrente… Keine Angst: Null Polemik – ich werde Fakten sprechen lassen.

Was ich mich nach all den Jahren frage: Warum können die erwähnten Schwyzer Behörden nicht einfach anständig und korrekt arbeiten?
Warum kann man als Ausgleichskasse Schwyz nicht eine IV-Rente plus EL korrekt auszahlen? Wieso fabrizierte eine Fb Ingenbohl zig Fälle, wo die Verfahren mehr kosteten als die Beträge, um die es ging? Warum werden wegen Bagatellbeträgen Menschen schikaniert? Ist der Frust auf Ämtern einfach zu gross? Arbeiten auf Behörden einfach zu viele Psychopathen? Oder ist man zu unterbeschäftigt? Oder: Als Person ist man eine charakterliche Flasche – das Amt aber gibt einem eine gewisse “Macht”? Und wenn man diese “Macht” dann missbraucht hat, fühlt man sich besser?

Wenn Schwyzer Behörden jährlich geschätzte 20 Menschen in den Suizid treiben…
…würde dies bedeuten, dass Behörden die gefährlichste und kriminellste Tätergruppe darstellen (gefährlicher als diejenigen, die offiziell als “Terroristen” und “Schwerkriminelle” gelten!). Selbst wenn dies zutreffen würde bzw. hundertprozentig wahr wäre – wo dürften Sie es nachlesen? Etwa im “Bote der Urschweiz”? Als Statistik, welche Behörde wo (Inner- oder Ausserschwyz) wieviele Menschen in den Tod getrieben hätte? Niemals! Und zugegeben: Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu finden, wäre nicht ganz so einfach, schier unmöglich.

Müssten Schwyzer Behörden nicht endlich lernen, als Dienstleistungsbetriebe für den Bürger (nach dem Slogan von Alt-Regierungsrat Peter Reuteler: “Vom hoheitlichen Staat der Rechtsunterworfenen [Modell Alt-Verwaltungsgerichtspräsident B. – Anmerkung von mir] zum modernen Dienstleister für die öffentlichen Anliegen”) da zu sein?
Müsste nach Jahren nicht endlich die ganze Korruption, Vetternwirtschaft und der Filz ans Licht gebracht werden, der heutzutage in einer Ausgleichskasse Schwyz, Fb Ingenbohl (nicht nur dort!), Teilen der Justiz etc. herrscht? Müsste die Konsequenz nicht “aufräumen” lauten – anstatt diesen Filz noch zu decken, von ihm zu profitieren und daraus Kapital (vgl. Honorar-Anwalt) zu schlagen?

Eines lässt sich nicht wegdiskutieren: Es würden sich nicht über 20 Menschen jährlich im Kt. Schwyz umbringen, wenn die Lebensqualität stimmen würde!
Ich meine nicht die Lebensqualität der Millionäre in Ausserschwyz, sondern von denjenigen Menschen, welche auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Die Tatsache, dass pro Jahr über 20 Menschen es vorziehen, sich umzubringen (DAZU BRAUCHT ES ENORM VIEL!), als z.B. die “Hilfe” einer Psychiatrischen Klinik Oberwil (nach Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin quasi fast so eine Art “Paradies auf Erden”) oder einer anderen zu beanspruchen, spricht für sich. Es verdeutlicht, dass die Menschen in besagte Institutionen kein Vertrauen haben. Und dies zum grössten Teil wohl auch zu Recht!

Der Punkt: Behördliche FFEs zwecks “Lebensrettung” bringen den Betroffenen selbst unter dem Strich nichts, weil an der gesellschaftlichen resp. behördlichen Realität (korrupte Behörden werden nicht menschlicher!) nichts verändert wird
Von FFE’s profitieren im Gegenteil alle anderen. Würde hier nicht auf allen Ebenen tüchtig Geld verdient (oder auf andere Weise profitiert > z.B. einfacheres Handling für Behörden), wäre es mit der Motivation “behördlich Leben retten zu wollen” (welch’ bodenlose Heuchelei!) rasch vorbei. Die Realität: 20 FFE’s bringen Bezirksarzt Dr. Lacher über Fr. 14’000.–, einer Kapo Schwyz über Fr. 13’000.– (allein für Transporte!) und einer Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt über Fr. 200’000.–. Business. Auch das ist Fakt. Ein “Bote der Urschweiz” getraut sich dies nicht zu bringen. Warum eigentlich nicht?

Mich hasst man dafür, weil ich nichts anderes mache, als Fakten zu sammeln und zu publizieren
Es ist nicht möglich, in einem verfilzten System, welches von Gemeindeebene bis hinauf in die Justiz “zusammenarbeitet” zu gewinnen, weil die betr. Akteure die Spielregeln selber unter sich ausmachen. Aber man kann aufdecken, wie sie das Spiel führen oder glauben führen zu können. Man kann Taschenspielertricks (eines Honorar-Anwalts) etc. aufzeigen. Wahrheit und Aufklärung sind die stärkste Waffe gegen mafiose Behörden und eine mit ihr z.T. sogar kooperierende Justiz. Beide können letztlich nur so funktionieren, weil sie bei ihrer Tätigkeit (zu oft) unbehelligt sind resp. geschützt werden. Z.B. in Schwyz durch Medien wie einen “Bote der Urschweiz”, selbst integraler Bestandteil des Filzes. Hätten wir gerade, aufrichtige Medien in Schwyz, der Filz getraute sich gar nie so zu wirken wie er dies tut!

Ich gebe mich nicht der Illusion hin, diesen Filz besiegen zu können
Selbst wenn er komplett ausgerottet würde, würde er irgendwann wieder nachwachsen. Eine alte Bibelweisheit. Aber man kann Licht ins Dunkel und die Schwyzer Behördenabgründe bringen. Findet dies Mitstreiter, könnte das Positives bewirken! Ausgleichskasse Schwyz etc. können nur so funktionieren, weil die Öffentlichkeit bis heute dazu schweigt bzw. ihr die wichtigen Informationen vorenthalten werden. Freuen wir uns auf den “Schwyzer Frühling”…

Zum Schluss noch etwas Positives
Immer wieder wurde versucht, mich zum Schweigen zu bringen. Obwohl die gedruckte Mythen-Post vor über 8 Jahren Jahren eingestellt werden musste (heute bin ich froh, sie im Lande von Filz und Vetternwirtschaft nicht mehr machen zu müssen), lebt sie im Internet weiter und hat z.T schier fast so etwas wie einen kleinen Kultstatus (vgl. Einsatz für umweltfreundliche Grünabfallentsorgung, Kampf gegen die Mineralfasermafia, duftstofffrei waschen und putzen etc.) erreicht, vor allem die Forum-Beiträge. Im Schnitt besuchen pro Monat über 20’000 Besucher die Homepage und die Zahlt der Hits weist (wieder!) nach oben. So waren es im vergangenen Juli über 199’000 Hits. (normalerweise um die 150’000).
Dies zeigt, dass meine jahrelange mühsame Arbeit nicht ganz vergebens war.

27. August 2012 Thema: Materialfeststellung Zimmer “Seelisberg”
Nach dem triumphalen Sieg des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl gegen mich vor Bundesgericht (der fragwürdige Entscheid wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert), dürfte sich RA und Oberst Alois Kessler wie einst die siegverwöhnten deutschen Armeen im Sommer 1941 vor der Grossoperation “Barbarossa” fühlen.
Mit juristischem bzw. politischem Rückenwind des Bundesgerichts war Germane Kessler sogar entschlossen – kein Witz! – nötigenfalls mit Polizeigewalt die (seit Jahren bekannten) Materialien des Zimmers “Seelisberg” feststellen zu lassen. Bestimmt hätte dies auch eine entsprechende Titel-Story im “Bote der Urschweiz” abgegeben: “Showdown in Brunnen”. Zum 499. Mal fotografiert “Bote”-Sensations-Reporter Gery Holdener den Innerschwyzer Rettungswagen mit dem amtlichen Kennzeichen “SZ 5600” (Bild erscheint praktisch täglich unter www.bote.ch). Hinzu kommt aus dem “Bote”-Archiv noch eine Bildmontage der ebenfalls Berühmtheit erlangten Schwyzer Polizei-Sondereinheit “Luchs”. – Das System versteht sich auf Eskalation – wie tragische Fälle der vergangenen Jahre leider belegen.
Im völligen Kontrast dazu fand heute total deeskalierend und sachlich-nüchtern durch ETH-Achitekt Benedict Steiner, Schwyz, die Materialfeststellung des Zimmers “Seelisberg” statt
Herr Steiner war pünktlich wie abgemacht da und machte das, was ihm behördlich aufgetragen wurde.
Ich bin Herrn Steiner sehr dankbar, dass er den vereinbarten heutigen Termin “27. August 2012, 13.30 Uhr” (trotz grossem Arbeitspensum) wahrgenommen hat und das Ganze nicht auf den 6. September verschoben wurde. Nochmals besten Dank, Herr Steiner!
An dieser Stelle auch noch ein Korrigenda: Herr Benedict Steiner ist nicht, wie offensichtlich aus falscher Quelle übernommen wurde CVP-Mitglied, sondern Mitglied der FDP. Es wäre nützlich gewesen, wenn sich hier der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl für einmal hilfreich gemeldet und diesen Irrtum vorgängig (!) aufgeklärt hätte. Im Gegensatz zu einem “Bote der Urschweiz” oder “Blick” will ich meine Leser nämlich nicht mit z.T. frei erfundenen Märchen und falschen Angaben unterhalten, sondern Fakten und Argumente bringen, die dem Anspruch entsprechen, hieb- und stichfest zu sein.
Ich danke Ihnen in diesem Zusammenhang für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis. Wie heisst es so schön: Irren ist menschlich und vergeben können göttlich.
Nun wird man sehen, was die Fb Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt aus der Materialfeststellung Zimmer “Seelisberg” machen.
Ich selbst schreibe zum Schluss über das, was ich seit über 7 Jahren krankheitsbedingt benötige: Bitte melden Sie sich, wenn Sie ein MCS-gerechtes Wohnobjekt (= duftstofffrei, schadstofffrei) mit separatem Eingang (gemäss Arztzeugnis) haben: E-Mail: Urs.Beeler@gmx.ch Herzlichen Dank!

12. September 2012

Thema: Wie die Schweizer/Schwyzer Gesellschaft des Jahres 2012 die Prioritäten setzt
Die (Schwyzer) Gestapo im Einsatz: Einen Flüchtenden (gemäss “Blick Online” vom 13.9.12 lediglich ein Autodieb) erschiessen und mit Blaulicht und Sirene herumfahren – das kann man. Aber innerhalb von 7 Jahren festen MCS-gerechten Wohnraum umsetzen – dies bringen “Schwyzer Behörden” nicht fertig!

Alles letztlich eine Frage der Mentalität
Der zweite Flüchtende ist zum Vornherein chancenlos. [Anmerkung: Er wird später durch zwei Hinweise von Anwohnern der Region Aufiberg verraten und am Donnerstagabend von der Polizei in Gewahrsam genommen. Der “Bote” bezeichnet dies als “gute Nachricht aus Rickenbach”.] “Die Dienstwaffe ist das letzte Mittel”, lässt das Schwyzer Behördensprachrohr alsin solchen Fällen übliche zitierte Standardfloskel verkünden. “Polizei erschiesst Kriminellen” – lautet die Titelschlagzeile vom 13.9.12.
Die Frage sei erlaubt: Wer ist hier der “grössere Kriminelle” bzw. wessen Tat wiegt schwerer – die Tat desjenigen, der den tödlichen Schuss (oder die tödlichen Schüsse) abgegeben hat (Polizeibeamter)? Oder die angeblichen Einbrüche des 24jährigen, der getötet wurde?

Ich frage mich weiter…
…was heutzutage für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und die Demokratie gefährlicher ist: ein hochgerüsteter Polizei-Apparat, der in vorliegendem Falloffensichtlich das Mass für Verhältnismässigkeit verloren hat (mehr als 100 Polizisten inkl. 1 Polizeihubschrauber jagen zwei Autodiebe) oder zwei “Kriminelle” (über die man am 12.9. noch nicht einmal erfährt bzw. erfahren darf, was sie überhaupt angestellt haben).

Der obligatorische Freispruch des Polizisten (Todesschützen)…
…ist praktisch vor der Untersuchung schon sicher (vgl. die Geschichte betr. dem tragischen “Tod” von Bezirksarzt Dr. Lacher. Letzterer wurde versehentlich von einem Beamten der Polizei-Sondereinheit “Luchs” erschossen). Denn der Beamte handelte (wie aus vergleichbaren Fällen hinreichend bekannt) “in Notwehr” oder aus einer ähnlich begründeten Situation heraus. Die Mainstream-Medien und -Leser wollen das so. Zum grossen Glück gibt es aber nicht nur die Justiz, sondern wird sich der Beamte, welcher den Schuss oder die tödlichen Schüsse abgegeben hat, von nun an (trotz psychologischer Betreuung) vielleicht täglich die quälendeGewissensfrage stellen (müssen). Und möglicherweise gibt es auch noch einen Gott, welcher die Sache anders sieht bzw. sehen wird, als die irdische Justiz.

Zumindest wird durch den Vorfall rund um die Ibergeregg die These statistisch erhärtet…
…,dass Behörden im Kanton Schwyz tatsächlich mehr Menschen umbringen als angebliche “Kriminelle”. Was auch die Frage aufwirft: Wer sind im Endeffekt die Täter und wer die Opfer?
In 20, 30 oder 50 Jahren wird dies interessanter Stoff für soziologische Arbeiten sein.

Und die Lehre aus diesem Fall?
Über 100 Polizeibeamte standen an diesem tragischen Tag (für sensationshungrige Medien und deren Konsumenten) im Einsatz. Bilanz: 1 Toter. Sind jene Beteiligten, welche sich nach langem Training sehnlichst einen “Ernstfall” erhofften, nun zufrieden?

Es ist schon erstaunlich…
…,welchen personellen und auch finanziellen Aufwand Behörden für eine solche Art von “Verbrechensbekämpfung” (nicht zur Prophylaxe!) bis hin zum Töten aufwenden – und z.B. zur Gesundheitsprophylaxe bzw. für den Lebenserhalt (MCS-gerechter Wohnraum!) von hochgradig MCS-Betroffenen macht man (ausser Heuchelei, die nichts kostet) bis heute rein gar nichts.
Zufällig wurde das Titelbild der Homepage des Vereins MCS-Haus ebenfalls auf der Ibergeregg gemacht:http://www.mcs-haus.com/ Werden Sie Mitglied!

Der Staat…
…tötet Leute aktiv via Polizei (vgl. oben) oder passiv (durch Nichtstun), wie der nachfolgend beschriebene Fall im Pulstipp bzw. Gesundheits-Tipp beschreibt, siehe Gesundheits-Tipp | 19.03.2003, PDF 12 KB. In beiden Fällen scheint Aufklärung dringend notwendig.
Und eine generelle Frage zum Schluss: Wie lange muss es eigentlich noch gehen, bis dass für das Lebenmehr Geld ausgegeben wird als für das Sterben? (vgl. US-amerikanische Rüstungsausgaben!)

 

 Datum  Inhalt
14. Januar 2012 Thema: MCS-gerechter Wohnraum
Bereits im Jahre 2005 hätte das Problem MCS-gerechter Wohnraum mit positiver behördlicher Unterstützung im Talkessel Schwyz gelöst werde können. Dies, weil schon damals alles notwendige Wissen vorhanden und die Krankheit medizinisch ausgewiesen war.
Statt einer positiven Lösung (fester MCS-gerechter Wohnraum) erlebe ich seit 7 Jahren immer wieder behördliche Schikanen, unglaubliche behördliche Willkür, Dummheit, Falschheit, Heuchelei, negative Gesinnung etc.
Charakteristisch für den Hinterwäldlerkanton Schwyz scheint: Man ist zu vielem fähig, aber kaum je zu einer guten Tat!
Wieviele Jahre hier der Kampf für festen MCS-gerechten Wohnraum noch dauern muss/wird, steht in den Sternen.
Umso erfreulicher die Nachricht aus dem Nachbarkanton Zürich: Dort findet in diesem Frühling der Spatenstich für das 5-Mio.-MCS-Wohnprojekt “Leimbach” statt:http://www.csn-deutschland.de/blog/

Leserkommentare:
“Wie wahr! Während in Zürich ein grosses MCS-Wohnprojekt vor der Realisierung steht, tut sich im verknöcherten, steinreichen Kt. Schwyz (in dem es rund 5’000 Vermögensmillionäre gibt – doppelt soviele wie Sozialhilfeempfänger) in diesem Bereich noch immer nichts. Der soziale Wohnungsbau ist inexistent und Schwyzer Behörden vor allem darauf spezialisiert, wie man Probleme ursächlich NICHT löst.”
“Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Hartnäckigkeit – auch das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz wird eines Tages realisiert werden können.”
“In einem mentalitätsmässig konservativen Bauernkanton (mal abgesehen von der Ausserschwyzer Goldküste Wollerau, Freienbach etc.) dauert halt alles etwas länger.”

 

 

 

Anzeige

Anzeige